Hallo Leute,
wir ziehen demnächst in eine neue Wohnung um (2-Familienhaus).
Es gibt dort nur einen Wasser- und Heizungszähler weshalb man bisher die Kostenverteilung über die Quadratmeter umgelegt hat.
Nun haben wir aber einen Kaminofen den wir dort auch anschließen dürfen.
Problem: wie kann man nun die Heizkosten fair zwischen den beiden Parteien verteilen da wir dann viel weniger Öl benötigen werden und hauptsächlich mit Holz heizen werden.
Die Wohnung könnte nahezu komplett mit dem Ofen geheizt werden (hab aber den Hinweis bekommen dass Öfen als Primärheizung evtl. nicht erlaubt sind), aber das Warmwasser wird ja noch immer mit Öl erwärmt.
Bin schon fast am verzweifeln, suche schon seit Tagen nach einer Lösung im Internet und finde nichts brauchbares obwohl dieses Problem doch sicherlich viele haben.
Bitte um Hilfe,
Besten Dank !!!
Hallo
Problem lässt sich lösen durch HKV’s an den Heizkörpern.
Und so viele Mieter, die einen Kaminofen haben, gibt es bestimmt nicht.
Gruß
Hallo
Problem lässt sich lösen durch HKV’s an den Heizkörpern.
Und so viele Mieter, die einen Kaminofen haben, gibt es
bestimmt nicht.
Mit HKV’s lässt sich das Problem nicht lösen, denn die zählen die Wärme ohne zu wissen woher sie kommt. Wenn man also nur mit dem Kachelofen heizt, bekommt man an den HKV eine Anzeige, so als ob man ständig die WW-Heizung angehbt hätte. Fazit: Bei dieser Mischabrechnung zahlt man die Kaminofenwärem nochmals über die HKV.
Man muß sich also von der WW-Heizung irgendwie abkoppeln:
- Lösung:
Wärmemengenzähler: sie messen die verbraucht Heizwassermenge und die zur Heizung ausgenützte Temperaturdifferenz. Dann zahlt man tatsächlich nur die verbrauchte Wärme aus der WW-Heizung. Schweineteuer, da wahrscheinlich jeder Heizkörper so gemessen werden muß; es sei denn man hat einen einzigen Warmwasseranschluss (und Abfluss) in der Wohnung, dann genügte nur ein Zähler. Kosten: mehrere hundert € pro Gerät,regelm. Austausch zwecks Eichung.
- Nur mit Kaminofen heizen:
Man kann sich ja bei der Gemeinde erkundigen, ob für das Wohngebiet Holz bzw. Kohlenheizung erlaubt ist (muß man ohnehin tun, auch wenn man nur sporadisch den Kaminofen anwerfen will). Dann sich von der WW-Heizung abkoppeln, indem man die Heizkörper ausbaut. Und dann aussschließlich mit Kaminofen heizen.
Nachteil für Lösung 1 und 2: Eigentümergemeinschaft muß damit einverstanden sein, und da sich die Wartungskosten und andere Fixkosten dann auf weniger m² verteilen, müssen diese mehr zahlen. Ob die einverstanden sind?
Wolfgang D.
Hallo Wolfgang,
Vielen Dank für die INfo !!
Nehmen wir mal an wir können den anderen Vermieter dazu bringen dass dieser sein ok gibt dass wir nur noch mit Kaminofen heizen.
Das Warmwasser welches weiterhin von der Ölheizung gespendet wird muss ja aber trotzdem weiterhin von uns bezahlt werden.
Wie kann man da auf einen Nenner kommen, denn es gibt nur einen Wasserzähler im Haus, also wie kann man das dann gerecht auf beide Parteien umrechnen ?
Evtl. von dem Warmwasserverbrauch umrechnen auf Ölverbrauch pro Kubik ? Gibts dazu Pauschalwerte die man anwenden kann ?