Heizkostenverteilung

Wenn es bisher eine Heizkostenverteilung über einen Elektronik Heizkostenverteiler gab, die jezt aber zum 31,12.2007 abgelaufen wäre.

Könnte man dann mit dem Mieter wirksam eine Vereinbahrung treffen.

Das z.B. die Heizkosten nach dem bisherigen Durchschnitt der Verbräuche
immerhin 6Jahre verteilt werden ? Ergebnis z.B. 45% Vermieter 55% Mieter der Brennstoffkosten.

Es ist ein Zweifamilienhaus eines bewohnt der Vermieter, die andere ist Flächengleich und vermietet.

Neue Heizkostenverteiler würden allein 50€ / Jahr kosten die würde man einsparen.

Wie müsste eine Vereinbahrung aussehen

oder könnte sich der Mieter nach Auszug, irgendwann, die „Heizkosten“ zurückfordern. und 50%Teilung verlangen oder gar alles zurückfordern?

Angelika

Sorry Angelika,

ich hab nix kapiert. Wie wird jetzt abgerechnet und was wäre vielleicht verhandelbar?

Gruß!

Horst

Moin,
für 25 €/a würde ich mir den Ärger nicht ans Bein binden. Ungeachtet der gesetzlichen Vorschriften würden die Heizkosten steigen, steigen, steigen. Ist ja nicht mehr nachprüfbar wer was verheizt hat. Und das bei den aktuellen und zu erwartenden Energiepreisen. Und dann auch noch festgeschrieben 10% weniger für den Vermieter. Es gibt Leute, die haben Ideen …

mfG
Hi

Bis jetzt waren elektronische Apparate im Einsatz
Kosten / Partei Ge-Miete-t 50€ / Jahr.
(Abrechnung selber)
Die werden dann entfernt durch Rohrstücke ersetzt.

Jetzt die Frage der Kostenverteilung.

kann man die Vertraglich festlegen. z.B 45 / 55%

Angelika

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Ich hole zuerst mal etwas weiter aus.

  1. Die Heizkosten haben sich in den letzten 10 Jahren etwa verdoppelt; zukünftig ist mit schnelleren Anstiegen zu rechnen.
    Bei durchschnittlichen Heizkosten von 1 /€/Monat/m² und z.B. 2 Whngn á 100 m² reden wir also über die Verteilung von 2400 Euro.
    Erfassungskosten von 100 Euro für beide Whngn halte ich da für eine relativ preiswerte Massnahme zur Vermeidung von Streitpotential.

  2. Wo der Verbrauch nicht erfasst wird, wird i.A. weniger verbrauchsbewusst/kostenbewusst geheizt > Folge: Verbrauch und Kosten sind deutlich höher (und i.d.R. schreibt das jeder der anderen Partei zu …).

=> ICH würde die 50 € nicht sparen wollen
(die auf die Mieterwohnung entfallenden 50 € hat als Bestandteil seines Heizkostenanteils der Mieter zu tragen)

Es ist ein Zweifamilienhaus eines bewohnt der Vermieter, die
andere ist Flächengleich und vermietet.

Könnte man dann mit dem Mieter wirksam eine Vereinbahrung treffen.

Der Hinweis auf die Heizkostenverordnung kam ja schon.
Genaues Lesen ergibt für diesen Beispielfall aber: JA - man könnte > siehe § 2 der HeizkVO:
§ 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

z.B.
http://www.ista.de/ista_infothek/recht_gesetz/gesetz…
http://www.bfw-gohl.de/gesetze/hkvo_2.htm

Die Vereinbarung sollte vorsichtshalber schriftlich getroffen werden.
Eine Verteilung 45%/55% aufgrund der Durchschnittsverbräuche der Vergangenheit wird man dem aktuellen Mieter noch erklären können; d.h. womöglich wird der Mieter damit einverstanden sein (Voraussetzung für eine entsprechende Vereinbarung).

Aber spätestens bei einem neuen Mieter wird man um eine Aufteilung 50/50 (= nach gleichem Wohnflächenanteil) nicht mehr herum kommen.
Man sollte sich also gut überlegen, ob es tatsächlich Sinn macht, sich 50 €/Jahr ersparen zu wollen …

oder könnte sich der Mieter nach Auszug, irgendwann, die
„Heizkosten“ zurückfordern. und 50%Teilung verlangen oder gar
alles zurückfordern?

Nein (wirksame Vereinbarung vorausgesetzt) - in diesem speziellen Ausnahmefall wird nicht „entgegen der HeizkVO nicht verbrauchsabhängig abgerechnet“ - das Kürzungsrecht nach § 12 HeizkVO gilt daher nicht.

Gruß Rudi

Sorry Angelika,

ich hab nix kapiert. Wie wird jetzt abgerechnet und was wäre
vielleicht verhandelbar?

Gruß!

Horst

Hab ich noch vergessen Vermieter und Mieter sind sich einig darüber

nur die Frage ist sowas gültig ?

Angelika

Jetzt die Frage der Kostenverteilung.

kann man die Vertraglich festlegen. z.B 45 / 55%

Angelika