beim Einzug in 5.15 waren keine Heizkörper installiert,wurden im Oktober des Jahres erst angebracht.Muss ich,obwohl keine Heizungen in der Wohnung waren,die monatl. anfallenden Heizkostensvorauszahlungen leisten oder erst ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme?
hi,
richtig erkannt. Es ist eine Vorauszahlung für die Kalte Jahreszeit. Auch mit angebrachten Heizkörpern ist die Heizung in aller Regel in den Sommermonaten abgeschaltet und die Heizkörper funktionslos.
Die Frage muss eher lauten: War die Wohnung warm genug oder hätte man eine Heizung benötigt und eine angemessene Raumtemperatur zu erreichen?
grüße
lipi
was wäre dann bei einem plötzlichen Kälteeinbruch
Auch ohne Heizkörper in Deiner Wohnung wird sie ja mit geheizt.
Wenn es zu kalt geworden wäre, hättest Du die Miete kürzen können, das war kalkulierbares Risiko des VM
Hallo,
es ist doch am Ende egal, wann du bezahlst.
Es wird eine Heizkostenabrechung geben.
Darin werden deine Verbräuche aufgeführt, die ja erst ab Oktober angefallen sind.
Zudem wird gemäß des gwählten Verteilschlüssels auch nach Wohnfläche abgerechnet - das berücksichtigt den Mitheizeffekt durch die umliegenden Wohnungen.
Ob du nun von 05/15 bis 08/15 Heizkörper gehabt hättest, aber diese ausgestellt hattest,
oder ob du keine Heizkörper in dieser Zeit hattest, ergibt für die Endsumme der Heizkostenabrechnung keinen Unterschied.
Mit der Endsumme werden deine Vorauszahlungen verrechnet. Ob du nun Vorauszahlungen geleistet hast oder nicht, ist also im Endeffekt exakt das Gleiche. Einmal würdest du eine SATTE Nachforderung bekommen, weil du zu wenig vorausbezahlt hast, das andere Mal würdest du wohl einiges zurück bekommen.
Wäre die Wohnung zwischenzeitlich wegen der fehlenden Heizkörper zu kalt gewesen, dann hättest du damals die Miete kürzen können.