Kennt jemand die Grundlage, wie die Heizkostenvorauszahlung festgelegt werden muss, wenn es sich um eine Neuvermietung einer Wohnung handelt (kein Ersteinzug)?
Ich meine muss die Vorauszahlung auf Basis vergangener Werte ermittelt werden oder kann man dort einfach einen Wert nach gut Dünken festlegen, um die Gesamtmiete zu schönen?
Moin, (sagt man so)
es gibt in Deutschland Vertragsfreiheit. Man kann vereinbaren was man will, wenn man damit nicht gegen Gesetze verstößt.
Es ist von VM-Seite ein immer wieder gerne genommenes Mittel eine schlecht gedämmte, mit alter Heizanlage versehenes Objekt mit ‚getürkten‘ Verbrauchszahlen zu vermieten, da dadurch der potentielle Mieter von einer niedrigeren Gesamtmiete ausgeht. Der Gesetzgeber hat dieser Handlungsweise mit dem Verbrauchsausweis etwas entgegengesetzt.
So lange man als M nicht nachweisen kann, dass der VM das wissentlich mit betrügerischer Absicht getan hat, hat man schlechte Karten. Und diesen Nachweis zu führen dürfte schwer sein.
mfG (sagt man so)
vnA (ianal)
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Moin, (sagt man so)
tach, (sagt man auch manchmal so)
es gibt in Deutschland Vertragsfreiheit. Man kann vereinbaren
was man will, wenn man damit nicht gegen Gesetze verstößt.
Es ist von VM-Seite ein immer wieder gerne genommenes Mittel
eine schlecht gedämmte, mit alter Heizanlage versehenes Objekt
mit ‚getürkten‘ Verbrauchszahlen zu vermieten, da dadurch der
potentielle Mieter von einer niedrigeren Gesamtmiete ausgeht.
Genau wegen dieser grundsätzlichen Idee habe ich die Diskussion dieses Themas mal anstossen wollen.
Der Gesetzgeber hat dieser Handlungsweise mit dem
Verbrauchsausweis etwas entgegengesetzt.
wenn ich lese, dass man dort Verbrauchswerte selber angibt (bzw. messen lassen kann), dann sieht mir das schon wieder nach einer Mogelpackung aus. Falls der Aussteller wirklich auf schriftliche Beweise wert legt, dann kann ein böswilliger Vermieter einfach ein Jahr als Grundlage nehmen in dem der Winter sehr mild war.
So lange man als M nicht nachweisen kann, dass der VM das
wissentlich mit betrügerischer Absicht getan hat, hat man
schlechte Karten. Und diesen Nachweis zu führen dürfte schwer
sein.
Na das sollte doch für jeden Mieter der betroffen ist recht einfach sein, sofern man in Erfahrung bringen kann, wer der Vormieter war. Alternativ einfach die anderen Mieter fragen, da der Gesamtverbrauch ja auch immer interessant im Haus ist (zumal 30-50% auf qm-Fläche umzulegen sind).
mfG (sagt man so)
vnA (ianal)
wie würdest du hier theoretisch argumentieren? Ist die Beweislage denn eher schwer oder leicht? Ist der Energiepass eine Mogelpackung?
Hallo
es müssen die Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre angegeben werden, das zum einen.
Das könnte man sich - theoretisch - auch vom VM belegen lassen.
Da Jeder heute bei allen Dingen soviel als möglich für sich selbst heraus holen will , wer kann es dem anderen dann verdenken, dass dieser Zahlen schön redet. Mieter sind ja auch immer auf der Suche nach einem Minderungsgrund…
Hallo
es müssen die Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre angegeben
werden, das zum einen.
Also wenn man z.B. bei einer Suchmaschine nach Energieausweis sucht, dann findet man viele Angebote, wo man die Werte selber eingibt und dann für 15 EUR den Wisch selbst ausdrucken kann. Wer kontrolliert das? Handelt es sich bei diesem Vergehen dann wenigstens um eine Straftat? (Betrug, Urkundenfälschung?) Da hilft also auch nicht die Einschränkung der letzten drei Jahre.
Das könnte man sich - theoretisch - auch vom VM belegen
lassen.
Ja, aber bis dahin wurde der Mieter getäuscht und wohnt schon 1 Jahr in einer Wohnung und hat evtl. ein Umzug finanziert. (gutgläubigkeit des Mieters vorausgesetzt, der auf den Energieausweis vertraut).
Da Jeder heute bei allen Dingen soviel als möglich für sich
selbst heraus holen will , wer kann es dem anderen dann
verdenken, dass dieser Zahlen schön redet. Mieter sind ja auch
immer auf der Suche nach einem Minderungsgrund…
In dieser Aussage höre ich eine gewisse Akzeptanz… es wäre also ok, wenn z.B. der Kühlschrankhersteller A++ rauf schreibt und du dann 1200 KwH im Jahr verbrauchst für einen 35 Liter Kühlfach? Kann man dem Hersteller doch nicht „verdenken“… die Angaben für A++ galten halt für den Nordpol.
Das könnte man sich - theoretisch - auch vom VM belegen
lassen.
Ja, aber bis dahin wurde der Mieter getäuscht und wohnt schon
1 Jahr in einer Wohnung und hat evtl. ein Umzug finanziert.
(gutgläubigkeit des Mieters vorausgesetzt, der auf den
Energieausweis vertraut).
Da der Gesetzgeber es zu lässt, dass der Verbrauchsausweis ohne „amtliches“ Siegel ausgestellt werden kann, können theoretisch auch falsche Angaben gemacht werden. Sollte der Mieter dies feststellen, wird er es schwer haben, dem Vermieter Betrug oder unlautere Absichten zu unterstellen.
Im Grunde genommen ist es doch ganz einfach: zieht man in ein älteres Haus mit ggf. alten Fenstern etc. kann man auch als Laie davon ausgehen, dass das Haus nicht auf dem neuesten Stand ist und muss damit rechnen, dass die Heizkosten entsprechend sind.Man könnte z.B. bei der Besichtigung der Wohnung die Heizanlage anschauen und auch die Nachbarn fragen was an Heizkosten so an fällt.
Das haben andere Mieter wahrscheinlich auch schon so gemacht, denn dieser Ausweis ist ja noch ganz frisch.
In dieser Aussage höre ich eine gewisse Akzeptanz… es wäre
also ok, wenn z.B. der Kühlschrankhersteller A++ rauf schreibt
und du dann 1200 KwH im Jahr verbrauchst für einen 35 Liter
Kühlfach? Kann man dem Hersteller doch nicht „verdenken“…
die Angaben für A++ galten halt für den Nordpol.
Nee, eine Akzeptanz ist das nicht - nur Erfahrung aus Vermietersicht u.ä. Verbraucher (u.a.auch Mieter) wollen generell so wenig wie möglich zahlen (ich natürlich auch)und deshalb wird allgemein jede Lücke genutzt.