Heiznebenkosten

Hallo Allerseits,
ich haette auch zwei kurze Fragen zu den Nebenkosten.

  1. Kann in einem 5-Parteien-Neubau die Heizung ueber alle Wohnungen gemittelt werden?
  2. Wird in diesem Fall ein nicht-beheizbarer Balkon mit in die qm-Zahl gerechnet (das kaeme mir komisch vor)
    Danke schonmal,
    Micha

Hallo

Hallo Allerseits,
ich haette auch zwei kurze Fragen zu den Nebenkosten.

  1. Kann in einem 5-Parteien-Neubau die Heizung ueber alle
    Wohnungen gemittelt werden?

da müssen doch Verbrauchzähler vorhanden sein und damit muss nach Verbrauch abgerechntet werden,30% oder 50% Grundkosten, der Rest nach Verbrauch. Gemittelt gibbet da gar nix…

  1. Wird in diesem Fall ein nicht-beheizbarer Balkon mit in die
    qm-Zahl gerechnet (das kaeme mir komisch vor)
    Danke schonmal,
    Micha

LG
Mikesch

Hallo - und um den 2. Punkt auch zu klären:

  1. Wird in diesem Fall ein nicht-beheizbarer Balkon mit in die
    qm-Zahl gerechnet (das kaeme mir komisch vor)

Wenn alle Wohnungen über etwa gleich große Balkone verfügen, ist i.d.R. keiner durch Ansatz der gesamten anrechenbare Wohnfläche (d.h. inkl. Balkonen zu 25%) benachteiligt.
ABER:
Wohnen Mieter in einem Haus, dessen Wohnungen nur zum Teil mit Balkonen ausgestattet sind oder dessen Balkonflächen sehr unterschiedlich sind, müssen die Heizkosten nach der tatsächlich beheizbaren Fläche verteilt werden. Das gilt auch für Dachgärten, Terrassen oder Loggien. Nur wenn in einem Mietshaus alle unbeheizten Flächen in etwa gleich groß sind, dürfen diese bei der Verteilung der Heizkosten nach Wohn- und Nutzfläche einbezogen werden(KG Berlin, Az. 8 U 125/05).

Gruß Rudi