Heizöl Abrechnung

Hallo Zusammen,
ich bräuchte mal dringend Eure Hilfe.
Nicht wundern es geht in erster Linie um Nebenkostenabrechnungen aus dem Jahre 2008 und 2009.

Mein Vermieter hat es nun geschafft die Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2008 bis einschl. 2011 zu erstellen. Diese waren bis auf die Abrechnung von 2010 immer zu unseren Gunsten.

  1. Frage Die Abrechnungen erhielt ich Ende Okt. 2012, muß ich den Fehlbetrag von 2010 überhaupt noch zahlen ?

  2. Frage Im Januar 2008 sind wir hier eingezogen. Die Heizöltanks waren bis zu einer Markierung weit oben gefüllt. Im Sommer 2009 wurde das Heizöl augefgefüllt(bis zur Markierung).(Wir bezahlen eine Warmmiete)

Nun berechnet mein Vermieter für 2008 einen Heizölposten von 2808 Euro. (Das muß das gewesen sein was er auftankte bevor wir eingezogen sind). In 2009 befindet sich dann ein Heizölposten in Höhe von 2134 Euro. Das war das was wir bis zum Zeitpunkt des Auftankens seit unserem Einzug 2008 tatsächlich verbraucht haben. Ist das so richtig ??? Müßte er nicht den Betrag des Auftankes im Sommer 2009 zur Grundlage für die Abrechnung für 2008 und Anteilig 2009 nehmen ?

Vorab schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.

Hallo!

Mal was grundsätzliches.

Warmmiete und Heizölkosten bzw. Abrechnung passt nicht zusammen.

Warmmiete = Miete incl. Heizkosten,und die werden eben gerade nicht abgerechnet,egal was es kostet,egal was man zum Fenster raus heizt.
Schlecht und sehr unüblich,aber möglich.

Bis wann müssen Nebenkosten aus dem Vorjahr abgerechnet wedren und bis wann kann dazu eine Nachzahlung verlangt werden ?

Ein volles Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode muss die Abrechnung mit evtl. Nachforderung eintreffen.
Also z.B. aus 2010 bis Ende Dezember 2011. Späterer Eingang,Vermieter kann nichts mehr nachfordern.

Muss man Nebenkosten/Heizkosten abrechnen,dann gilt beim Heizölbezug die Regel „First in,first out“.
Also,was ist drin an Altbestand zu Beginn der Abrechnungsperiode,dann was wird nachgetankt und was ist am Ende an Rest übrig und wird ins neue Jahr übernommen.
Der Kaufpreis der Nachtankung wird nicht komplett übernommen,er muss anteilig einberechnet werden auf den Jahresverbrauch.

Beispiel : Start 1000 l zu Preis A(aus der Vorjahreslieferung)

  1. Tankung 5000 l zu Preis B

Verbrauch am Jahresende 3500 l.

Für diese 3500 l wird der Wert berechnet,das wären 1000 l zu Preis A plus 2500 l aus der Nachtankung zu Preis B.
Das wird zusammengezählt und in Abrechnung umgelegt.

Restbestand an Öl wäre im Beispiel 2500 l im Wert von Preis B

mfG
duck313

faq:1129 (owt)