Heizöl auf Rechnungsadresse d.Vermieters bestellt

Hallo

Meine neue Mieterin hat Heizöl bei meinem bislang bevorzugten Lieferanten bestellt und liefern lassen.Nach dem Pumpvorgang hat sie dem Fahrer als Rechnungsadresse die Meinige angegeben.Nachdem eine Erinnerung an dei nicht bezahlte Rechnung bei mir ankam, stellte ich sie zur Rede und sie versicherte mir die Rechnung bezahlt zu haben.-Gestern bekam ich die Mahnung.
(Im Mietvertrag ist Selbstbeschaffung der Brennstoffe vereinbart)

Wie gehe ich jetzt vor?
-Muss ich die Rechnung bezahlen, obwohl ich nicht bestellt habe?
-Hätte der Lieferant sich vor der Lieferung nicht bei mir rückversichern müssen?

Wenn im Mietvertrag steht, dass die Brennstoffe selbst besorgt werden müssen, dann geht auch die Rechnung an den Mieter.
Ist eigentlich ne klare Sache: wer bestellt, bezahlt.
Gruß
Mike-Lohfelden

Deine Mieterin hatte bestimmt keinen Auftrag von Dir.
Damit lag auch kein Geschäftsführungsauftrag vor. Die Rechnung muß die Mieterin bezahlen, sie hat auch bestellt. Das könnte sogar für die Mieterin einen strafrechtlichen Aspekt haben.
Lass Dich nicht einschüchtern. Zwischen dem Lieferanten und Dir besteht kein Vertragsverhältnis.
Gruß
fragmich46

Hallo,
wenn im Mietvertrag geregelt ist, dass der Mieter die Beschaffung (und die Bezahlung) selbst vornimmt, dann muss er die Rechnung bezahlen. Im Übrigen gilt die Regel: „Wer bestellt bezahlt“. Dem Lieferanten solltest Du klar machen, dass Du nicht der Besteller bist und deshalb auch nicht haftest.

Viel Erfolg
Gruß
Udo

Hallo Alexander,

grundsätzlich gilt: wer bestellt, bezahlt.
Allerdings hätte sich der Heizöl-Lieferant mit dir in Verbindung setzen müssen, um zu klären, ob die Rechnungsstellung in Ordnung geht. Wenn die Brennstoffversorgung im Mietvertrag festgehalten ist, solltest Du mit der Mieterin reden und auch dem Brennstoff-Lieferanten klar machen, dass du icht bestellt hast und gegebenenfalls eine Krrektur der Rechnung fordern. Zeig ihm den Mietvertrag und die Klausel unter der die Energieversorgung festgelegt ist.

Good luck

Wer bestellt bezahlt, alter Grundsatz
mfg pete88

Hallo,

wer einen Auftrag erteilt, hat diesen auch zu bezahlen. Hier wuerde ein kurzer Anruf beim Lieferanten sicherlich hilfreich sein, teilen Sie ihm einfach mit, dass Sie nicht der richtige Ansprechpartner sind.

Lieben Gruss

mitredenwill

Hallo!
Soweit ich das sehe hat das nichts mit Mietrecht zu tun, weil es ja im Mietvertrag nicht vereinbart ist, dass der Vermieter Waren bestellt, die der Mieter bezahlen muss.

Aber wie auch immer geartet muss die Rechnung ja bezahlt werden und Sie brauchen Öl.
Die Frage ist, worauf es Ihnen ankommt. Wenn Sie sich nur daran stören, dass Aussteller der Rechnung der Öllieferant ist sollte sich das einfach regeln lassen, indem der Vermieter Ihnen das Öl weiterverkauft und selbst eine Rechnung in gleicher Höhe ausstellt. Darauf haben Sie m.E. einen Anspruch.

Wenn Ihnen der Preis zu hoch ist, dann können Sie m.E. darauf bestehen, umgehend das Öl wieder abpumpen zu lassen. Denn Sie sagen selbst, dass laut Mietvertrag die Beschaffung durch den Mieter vorgenommen wird.
Dann haben Sie m.E. sogar Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Differenzbetrags, wenn Ihnen während der Dauer des blockierten Tanks der Preis steigt.

Denn durch das derzeit darin gelagerte Öl, welches Ihnen nicht gehört und auch von Ihnen nicht bestellt wurde ist der Tank ja definitiv blockiert und kann von Ihnen nicht genutzt werden. Das könnte sogar einen erheblichen Mangel der Mietsache mit Anspruch auf Kürzung der Miete darstellen, denn ohne Nutzung des Tanks, weil Ihr Vermieter darin sein Öl lagert, können Sie ja nicht heizen.

Wünsche viel Erfolg und rate gleichzeitig zur Vorsicht. Behalten Sie neben allen Geldfragen auch den Vertragsfrieden im Auge!

Wer die Musik bestellt, muss sie normalerweise auch bezahlen.
Schon eine eigenartige Vorgehensweise deines Vermieters, wobei du jedoch beachten solltest, dass es dein sonstiger Lieferant auch war und der Heizölvorrat sicherlich zu Ende ging.
Bezahlen musst du auf jeden Fall, da du im Mietvertrag
für die Beschaffung des Heizöls zuständig bist. Auch wenn du es jetzt nicht selber „beschafft“ hast, die Kosten müsstest du so oder so tragen.
Ich weiß nicht, wie es rechtlich genau aussieht, aber wenn der Vermieter in Vorlage getreten ist, wirst du spätestens bei der Umlageabrechnung die Kosten ausgleichen müssen.
Lohnt sich deshalb jetzt noch ein großer Streit?

Hallo - also wenn die Mieterin behauptet, sie hätte bezahlt, muss es da ja eine Quittung, Kontoauszug oder Ähnliches geben. Auch der Lieferant müsste dann ja einen Zahlungseingang haben. Da dies nicht der Fall ist, muss die Mieterin zahlen, denn der Lieferant wurde ja von der Mieterin beauftragt, das Öl zu liefern und dementsprechend muss sie auch zahlen - er kann nicht einfach irgend einen Namen als „Geldgeber“ annehmen - da hätte er sich versichern müssen, ob dies auch stimmt. Da sie nicht der Auftraggeber sind, kann man von Ihnen auch kein Geld bekommen.

Hallo,

das ist Vetragsrecht:
Mieterin bestellt, Öllieferant nimmt die Bestellung. Kaufvertrag ist zustande gekommen. Mieterin hat den Kaufvertrag abgeschlossen.
Das heißt für mich: sie muss zahlen.
Und kann nicht Ihre Adresse für die Rechnung angeben.

Ob der Lieferant sich hätte rückversichern müssen, weiß ich nicht. Bei einer Öllieferung kann ich mir vorstellen, das er sich nicht gewundert hat, da ja eigentlich üblich ist, dass der Vermieter bezahlt und über Vorauszahlungen und dann in der Nebenkostenabrechnung abrechnet.

Öllieferant die Sachlage darstellen, er kann ja nicht wissen, dass die Rechnungsadresse nicht stimmt.

Gruß Elfriede

Hallo,
die Rechnung musst du nicht bezahlen, da du nicht der Auftraggeber warst. Das musst du dem Liefernaten gegenüber klar machen. Der soll sich n deine Mieterin wenden. Du hast mit der Lieferung nichts zu tun.
gruss Daylighter

Erst mal Dass , Mahnungen auf jedenfalls sofort schriftlich , (Fax ,Einschreiben )widersprechen!

Dem Heizöllieferant klar machen das Sie nichts bestellt haben ,auch wenn Sie selber zum Kundenstamm gehören . Der Lieferant hätte sich vorher rückversichern müssen an wehn die Rechnung geht . Der Rest ergibt sich aus dem Mietvertrag .

Hallo,

es gibt zwei mögliche Lösungen:

  1. Rechnung bezahlen und sich das Geld von der Mieterin wiederholen

  2. Versorger mitteilen, dass die Mieterin auf eigene Rechnung handelt (mit Hinweis auf den Mietvertrag) und auch darauf hinweisen, dass dies vorher von der Mieterin auch nicht angesprochen wurde so vorzugehen,

Da die Mieterin Handlungsfähig ist, soll der Versorger sich das Geld von Ihr holen.

Gruß

Wie gehe ich jetzt vor?
-Muss ich die Rechnung bezahlen, obwohl ich nicht bestellt
habe?
-Hätte der Lieferant sich vor der Lieferung nicht bei mir
rückversichern müssen?

Es riecht danach, daß die Mieterin sich um die Kosten drücken will.
Aus dieser Perspektive macht es Sinn, die Forderung im Bereich „Vertragsrecht“ zu belassen und nicht in „Mietrecht“ übergehen zu lassen, da hier zu gerne mieterfreundlich entschieden wird.
M.E. würde es sich empfehlen, mit dem Lieferanten zu sprechen, schlimmstenfalls mit dem Hinweis, daß ein gerichtl. Mahnverfahren keine Aussicht auf Erfolg hat, da kein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. Eine (neue) Rechnung des Lieferanten an die Mieterin mit nachfolgendem Mahnwesen hat größere Chancen, als die Rechnung nun zu bezahlen und auf ein Entgegenkommen der Mieterin zu hoffen.