Hallo!
Soweit ich das sehe hat das nichts mit Mietrecht zu tun, weil es ja im Mietvertrag nicht vereinbart ist, dass der Vermieter Waren bestellt, die der Mieter bezahlen muss.
Aber wie auch immer geartet muss die Rechnung ja bezahlt werden und Sie brauchen Öl.
Die Frage ist, worauf es Ihnen ankommt. Wenn Sie sich nur daran stören, dass Aussteller der Rechnung der Öllieferant ist sollte sich das einfach regeln lassen, indem der Vermieter Ihnen das Öl weiterverkauft und selbst eine Rechnung in gleicher Höhe ausstellt. Darauf haben Sie m.E. einen Anspruch.
Wenn Ihnen der Preis zu hoch ist, dann können Sie m.E. darauf bestehen, umgehend das Öl wieder abpumpen zu lassen. Denn Sie sagen selbst, dass laut Mietvertrag die Beschaffung durch den Mieter vorgenommen wird.
Dann haben Sie m.E. sogar Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Differenzbetrags, wenn Ihnen während der Dauer des blockierten Tanks der Preis steigt.
Denn durch das derzeit darin gelagerte Öl, welches Ihnen nicht gehört und auch von Ihnen nicht bestellt wurde ist der Tank ja definitiv blockiert und kann von Ihnen nicht genutzt werden. Das könnte sogar einen erheblichen Mangel der Mietsache mit Anspruch auf Kürzung der Miete darstellen, denn ohne Nutzung des Tanks, weil Ihr Vermieter darin sein Öl lagert, können Sie ja nicht heizen.
Wünsche viel Erfolg und rate gleichzeitig zur Vorsicht. Behalten Sie neben allen Geldfragen auch den Vertragsfrieden im Auge!