Hallo, mir geht es um folgenden Fall: Wir haben eine Eigentumswohnung in einem 3-Familienhaus gekauft. Alle Wohnungen wurden zwischenzeitlich verkauft, so dass der alte, ehemalige Besitzer keinen Anteil mehr hat. Nun möchte der ehemalige Besitzer in einer Nebenkostenabrechnung Heizöl abrechnen. Ich habe jetzt diverse Gerichtsurteile gefunden, in denen bestätigt wird, dass das Heizöl bei Verkauf eines HAUSES an den neuen Besitzer übergeht, es sei denn, vertraglich ist es etwas anderes vereinbart. Meine Frage ist nun, ob dies auch im Falle eines Wohnungskaufs gilt oder ob es da Unterschiede gibt? Zumindest anteilig müsste das Öl uns gehören, denn vertraglich wurde nichts anderes vereinbart.
Tausen Dank schon mal für Antworten.
Grüße,
Sandra