Heizöl bei Verkauf Eigentumswohnung

Hallo, mir geht es um folgenden Fall: Wir haben eine Eigentumswohnung in einem 3-Familienhaus gekauft. Alle Wohnungen wurden zwischenzeitlich verkauft, so dass der alte, ehemalige Besitzer keinen Anteil mehr hat. Nun möchte der ehemalige Besitzer in einer Nebenkostenabrechnung Heizöl abrechnen. Ich habe jetzt diverse Gerichtsurteile gefunden, in denen bestätigt wird, dass das Heizöl bei Verkauf eines HAUSES an den neuen Besitzer übergeht, es sei denn, vertraglich ist es etwas anderes vereinbart. Meine Frage ist nun, ob dies auch im Falle eines Wohnungskaufs gilt oder ob es da Unterschiede gibt? Zumindest anteilig müsste das Öl uns gehören, denn vertraglich wurde nichts anderes vereinbart.
Tausen Dank schon mal für Antworten.

Grüße,
Sandra

Hallo, eigentlich weiss ich das nicht, aber die Abrechnung beläuft sich doch auf das Jahr 2009, oder? Und dafür müsste dann noch das Öl bezahlt werden. Andererseits muss man bei Vertragsabschluß, also bei Kauf der Wohnung solche Sachen mit ihm Kaufvertrag vereinbart haben. Da würde ich evtl. noch mal einn Anwalt oder Notar fragen. Gruß Uli

Hallo Sandra,

so sehe ich das auch. Ab Zeitpunkt des vollständigen Erwerbs der Wohnung (Zahlungen erfolgt, wie im notariellen Kaufvertrag bezeichnet), gehört Euch die Wohnung, sowie Miteigentumsanteile (MEA) am Gemeinschaftseigentum. Das beinhaltet auch das Heizöl.
Die Frage ist, für welchen Zeitraum der ehemalige (alleinige?) Eigentümer Heizöl abrechenen will - vor order nach dem Erwerb ?

Viele Grüße vom
Michael

Hallo,
das sehe ich genauso. Stichtag ist das Datum des Lasten-Nutzen-Wechsel, welches aus Ihrem Kaufvertrag hervorgeht. Alles was an Heizöl vorher verbraucht wurde, betrifft sie nicht. Und was noch im Kessel ist- gehört Ihnen anteilig - es sei denn, es wurde im Kaufvertrag eine Abschlagszahlung vereinbart.
Beste Grüße M.

Hallo, aus der Anfrage geht für mich nicht ganz sicher hervor ob es sich um eine Umlagenabrechnung handelt für den Zeitraum in dem ihr schon in der Wohnung gewohnt habt - dann wäre es ja korrekt. Hier wäre nur noch die frage zu klären ob ihr in dem Zeitraum wirklcih schon drin gewohnt habt und ob die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten gemacht wurde - älter als 12 Monate ist sie hinfällig.

Oder handelt es sich um eine nachträgliche Forderung um aus dem Kaufpreis noch etwas heraus zu holen. Letzteres finde ich mega kleinlich und peinlich für den Verkäufer. Schließlich verkauft man ja auch die Badezimmerfliesen nicht separat. Da ist die Rechtssprechnung schon recht eindeutig und das Heizöl gehört zum Haus und wurde mit dem Kaufpreis für die Wohnung anteilig mit verkauft. Als Besitzer einer Wohnung in einem Haus bezahlt man das Öl ja auch an einen Verwalter und in der Umalgenabrechnung zahlt man dann Ablesewerte an der Heizung. Das hört sich für mcih wie doppelt kassieren an. Gibt es denn einen Verwalter für die Wohnung? Wenn ja, dann fragt doch mal bitte bei dem an.

Danke schon mal an alle. Ich hab gerade meinen Kaufvertrag gelesen mit folgendem Inhalt:

  1. die kosten und lasten des gemeinschaftlichen eigentums gehen vom tage des besitzübergangs auf den erwerber über. soweit verbrauchskosten
    durch messung festgestellt werden , fallen sie bis um stichtag dem veräußerer, nach dem stichtag dem erwerber zur last. Für Heizung und Warwasserkoksten gilt dies nur für den Teil der Kosten, der nicht nach einem festen Maßstab umgelegt wird. Andere Kosten sowie die Beiträge zur Instandhaltungsrückstellung sind zeitanteilig auf Veräußerer und Erwerber zu verteilen. Dies gilt auch für eine Nach- und Rückzahlung aufgrund der Jahresabrechnung sowie sie nicht verbrauchsabhängig zu verteilen sind. Soweit eine instandhaltungsrückstellung angesammt wurde geht der anteil des veräußerers hieran entschädigungslos auf den erwerber über.

Heißt quasi für mich das wir Pech gehabt haben oder versteh ich’s falsch?

Danke noch mal an alle die sich dieses „Beamtendeutsch“ antun (:

Danke und Grüße
Sandra

Hallo,
Nein, daß ist nicht Pech - es steht in Klartext drin - daß jeder das bezahlt was er verbraucht. Also ist es die ganz normale Umlagenabrechnung, die ab dem Stichtag fällig wird. Das ist bei Eigentümern genau wie bei Mietern. Ab den Stichtag muss jeder seine Hezung selber zahlen, da es sich hierbei um Verbrauchsabhänige Kosten handelt genau wie Müll und Wassergebühren. Bei Heizung und Warmwasser sollte deshalb auch bei Einzug oder Schlüsselübergabe eine Ablesung erfolgen und dann wird genau das abgerechnet, was verbraucht wurde. Vor dem Stichtag der alte Besitzer und nach dem Stichtag der neue Besitzer. Das hat Nihcts mt Pech zu tun - ist einfach nur gerecht!

Hallo,

kann man jetzt sehen wie man will, wir haben einen betrag von knapp 650 € heizöl zu bezahlen. Dazu muss man sagen das wir erst zum 30.10.2010 Übergabe gemacht haben, dann haben wir 1,5 Monate renoviert, d.h. wir sind erst Mitte Dezember eingezogen. Als wir renoviert haben, hatten wir fast nie die Heizung an, da wir zusätzlich einen Kachelofen haben. Würde quasi umgerechnet heißen, dass wir für 2 Wochen effektives wohnen 650 € Heizkosten zahlen müssen, was ich schon mehr als merkwürdig finde, Problem ist, dass ich keinen „Fehler“ in der Abrechnung finde.

Grüße
Sandra

Wie wurde denn der Verbrauch ermittelt. Habt Ihr auf einer Ablesung der Werte bestanden oder wurde geschätzt?
Wer es bei Einzug versäumt eine Ablesung machen zu lassen - weil sie vielleicht kostenpflichtig ist - spart am falschen Ende.

Hallo!
Für 2 Wochen 650 Euro Heizkosten, das kann ja nicht
stimmen. Vielleicht den Ersteller der Abrechnung einfach
mal fragen, wie er auf diesen Betrag kommt.
Wie hier bereits geschrieben, wäre ein nachträgliches
„Verkaufen“ des Heizöls nicht okay.

Ich geh davon aus das das so wie bei den Rücklagen ist .Was einmal eingezahlt ist bekommt man nicht wieder.Was wäre wenn du ein Auto kaufst und der ehemalige Besitzer möchte anschliesend das Benzin im Tank bezahlt haben.Verkauft ist verkauft.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen,genau weis ich das auch nicht.Aber du solltest dir keine Sorgen machen
Gruß Ralf