Hey,
ich habe bereits einige Beiträge hier gelesen, die meiner Frage sehr
ähnlich sind, jedoch nichr genau passen.
Vor ungefähr 4 Wochen hat ein Mieter mit seinem Vermieter vereinbart, dass
der Mieter sich um die Befüllung der Öltanks des Mietdoppelhauses kümmert,
um einen möglichst niedrigen Preis zu bekommen. Nun hat der VM während
der Abwesenheit des Mieters und ohne diesen zu informieren 2000L nachfüllen
lassen und diesem eine von RE zukommenlassen mit dem
Zahlungsziel „Sofort zu zahlen“ und „Abrechnung Heizöl Pauschale“
Dazu sei gesagt, dass der Mieter seit ca 2 Jahren dort wohnt, jedoch keinen
Mietvertrag hat, der dies regelt.
Im Tank(4000L)waren noch 1200 - 1500L vorhanden, also einen Zwang zu
bestellen war auch nicht gegeben.
Darüberhinaus, soll der Mieter als Einzelperson 1550L zahlen und die andere Partei des Hauses
nur 450L für einen 2 Personenhaushalt, ist auch komisch…
- Muss der Mieter in diesem Fall zahlen?
- Wenn ja, wann?
- kann ich das Verhältniss(1550/450) anfechten? (Eichprotokoll?)
- hilft es dem Mieter, dass er keinen Mietvetrag hat, der das regelt?
Vielen dank für Eure Hilfe!
Wenn der Mieter keinen schriftlichen Mietvertrag hat, allerdings das Vorhandensein eines mündlichen Mietvertrages z.B. durch regelmäßige Mietzahlungen, nachweisen kann, dann gelten für ihn die Bestimmungen des BGB. Hier hervorzuheben ist Absatz 1 des http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556.html. Aus diesem lässt sich herauslesen, dass GRUNDSÄTZLICH die Betriebskosten in der Miete enthalten sind (gilt meines Wissens auch für die Wärmeversorgung).
Wurden in der Vergangenheit allerdings bereits Betriebskosten abgerechnet und auch entsprechende Zahlungen geleistet, ist davon auszugehen, dass die Umlage der Betriebskosten mündlich als Vertragsbestandteil vereinbart wurde. Dann würde ich mir mal http://www.heizkostenverordnung.de/ ansehen. Besonders §2 mit Kommentierung.
vnA
Hi, auch mündliche Mietverträge sind Verträge.
Wie wird überhaupt abgerechnet, per monatlichem Abschlag, verbrauchsabhängig, geschätzt, geteilt, wohnflächenmäßig?
Wenn der VM das Heizöl bestellt, wird sich der Mieter wohl kaum dagegen auflehnen können, Absprache hin oder her. Und 1200 L sind bei einem 2 Familienhaus nicht wirklich viel um dies länger ausreichend zu beheizen.
Der VM ist zwar gehalten dies im „wirtschaftlichen“ Rahmen zu bewerkstelligen, dem Mieter dürfte es aber sehr schwer fallen diesem das Gegenteil zu beweisen.
Hier: http://www.bfw-online.de/informationen/heizkostenv_2… ist genau beschrieben, wie die Heizkosten zu verteilen sind.
Der VM kann jedenfalls nicht verlangen, dass der betreffende Mieter über 3/4 der Ölkostenlieferung bezahlt.
MfG ramses90