Heizöl im Heizöltank: Eigentum des Mieters ?

G hat ein Haus gemietet und mit dem Vermieter vereinbart, das Nebenkosten direkt mit den jeweiligen Versorger (Strom + Wasser) abzurechnen sind. Auch das Heizöl wird auf eigene Kosten besorgt.
Jetzt steht der Auszug von G bevor, und in den Öltanks befindet sich noch eine nicht unerhebliche Menge Heizöl.

Das Heizöl ist Eigentum von G.
Die Heizöltanks sind Eigentum vom Vermieter.

Ist der Vermieter verpflichtet, das Heizöl herauszugeben ?
Kann der Vermieter das Heizöl zurückhalten (da es sich in seinem Eigentumbehältnis befindet)?

PS: Das Verhältnis zwischen G und Vermieter ist wegen diverser Mängel an der Mietsache ziemlich zerrüttet.

Nachtrag:
Die Öltanks waren bei Einzug von G leer, die „Erstbefüllung“ erfolgte also auch von G.

Das Heizöl gehört G, er hat es bezahlt und kann es, wenn er auszieht, abholen lassen.

richtig und als kleine ergänzung: abholen lassen heißt nicht, dass der eigentümer des tanks dafür bezahlen muss.

Was wäre, wenn G das vorhandene Heizöl in den neuen Wohnung nicht lagern kann?
Besteht seitens des Vermieters eine evtl. Abnahmepflicht ?
Oder könnte der Vermieter sogar darauf pochen, das G das Heizöl aus dem Tank des Vermieters entfernt ?

Hallo!

Besteht seitens des Vermieters eine evtl. Abnahmepflicht ?

Nein.

Oder könnte der Vermieter sogar darauf pochen, das G das
Heizöl aus dem Tank des Vermieters entfernt ?

Könnte er.

(Unter der Voraussetzung, das Öl gehört wirklich dem Mieter.)

Gruß,
Max

Hallo,

Besteht seitens des Vermieters eine evtl. Abnahmepflicht ?

Nein.

Komisch. Es gibt Anwälte, die da eine ganz andere Meinung vertreten:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
Gruß
loderunner (ianal)

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Hi,

Komisch. Es gibt Anwälte, die da eine ganz andere Meinung
vertreten:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
ccheck=1

Stimmt sowas hab ich jetzt auch gefunden mit den gleichen Urteilen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Heiz%C3%B6l-__f12035…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Heiz%C3%B6l-__f12035…
Allerdings gilt das scheinbar nur dann, wenn der VM mit dem Öl nichts mehr anfangen kann.
Aber wie sieht das dann mit http://dejure.org/gesetze/BGB/546.html aus?

Gruß
Maja

Ist der Vermieter verpflichtet, das Heizöl herauszugeben ?

Kann der Vermieter das Heizöl zurückhalten (da es sich in
seinem Eigentumbehältnis befindet)?

Kommt darauf an.
Wenn seitens des Mieters keine offenen Rechnungen mehr zu begleichen sind und der Mieter tatsächlich Eigentümer des Öls ist, muss es der VM herausgeben.
Der VM könnte bei offenen Forderungen allerdings von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen.

Der Mieter könnte versuchen:

  • Das Öl abpumpen lassen (er kann es ja anderweitig verkaufen und dann direkt dorthin liefern lassen)
  • Das Öl dem Nachmieter/Vermieter verkaufen

Gruß
Maja

Hallo,

Komisch. Es gibt Anwälte, die da eine ganz andere Meinung
vertreten:

bezog sich grad auf den Umkehrschluss aus den Urteilen: der Vermieter muss das Öl übernehmen, wenn er es nutzen kann. Diese Urteile ergingen ja grad GEGEN den Regelfall, das der Vermieter das Öl übernehmen muss, wie es in den einschlägigen Gesetzeskommentaren (siehe Urteile) vertreten wird.
Und das sehe ich nach Treu und Glauben auch genauso. Das Öl abpumpen zu lassen wäre völlig unverhältnismäßig, da abgepumptes Öl nicht mehr anderweitig verwendet (z.B. weiterverkauft) werden kann - es könnte verschmutzt sein, und wer sollte da die Gewährleistung für Folgeschäden übernehmen? Man müsste es -teuer- entsorgen, während es der Vermieter zum gleichen Preis an den Nachmieter weiterverkaufen könnte.

Aber wie sieht das dann mit
http://dejure.org/gesetze/BGB/546.html aus?

Da fehlt mir jetzt der Zusammenhang, die Mietsache wurde doch übergeben. Sogar mehr als das. Das Öl im Tank macht die Mietsache doch nicht unbenutzbar oder behindert bei der Nutzung oder ist eine Verschlechterung oder was auch immer.
Und nebenbei gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass due Juristen das in ihren Urteilen und Kommentaren bereits berücksichtigt haben.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo!

Komisch. Es gibt Anwälte, die da eine ganz andere Meinung
vertreten:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
ccheck=1

Es gibt Urteile, die mich immer wieder verblüffen. :smile:

Gruß,
Max

Aber wie sieht das dann mit
http://dejure.org/gesetze/BGB/546.html aus?

Da fehlt mir jetzt der Zusammenhang, die Mietsache wurde doch
übergeben. Sogar mehr als das. Das Öl im Tank macht die
Mietsache doch nicht unbenutzbar oder behindert bei der
Nutzung oder ist eine Verschlechterung oder was auch immer.

Das ist es ja woran ich hänge…wenn der Mieter das Öl dort belässt in dem Fall wenn der VM nichts (mehr) damit anfangen kann…

Hallo,

Das ist es ja woran ich hänge…wenn der Mieter das Öl dort
belässt in dem Fall wenn der VM nichts (mehr) damit anfangen
kann…

Wenn er es belässt und der Vermieter gar nichts damit anfangen kann, muss es der Ex-Mieter auf seine Kosten entsorgen - als ob es Müll wäre (was es faktisch auch ist). Das ist das, was man den beiden Urteilen entnehmen kann.

Hier ging es aber darum, dass der Vermieter das Öl nicht rausrücken will, wenn ich das richtig verstanden habe. Da kann ich dem Ex-Mieter nur sagen: überleg Dir das gut, denn abpumpen kostet mehr als neukaufen und brauchbar ist vom abgepumpten wegen Verschmutzung eh’ nicht mal die Hälfte. Anstelle des Vermieters würde ich da sagen: 'mach halt, wenn Du unbedingt willst! und mir ins Fäustchen lachen. Das gibt nämlich viel weniger Ärger und Öl ist schließlich von heut auf morgen lieferbar - notfalls Kannisterweise von der Tankstelle, bis der neue Mieter selber tankt.

Aber natürlich darf sich jeder blamieren, wie er will.
Gruß
loderunner (ianal)

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