Hallo zusammen,
angenommen, ein Mieter hat von seinen Vormietern einen nahezu leeren Tank übernommen. Im Mietvertrag steht „um die Öllieferung kümmert sich der Mieter selbst.“
Wenn der Mieter jetzt auszieht und es befindet sich ein nicht unbeträchtlicher Rest im Tank (ein just-in-time-Verbrauch zum Auszug hin ist ja nur schwer zu bewerkstelligen), und das Mietobjekt wird danach wahrscheinlich nicht mehr oder nicht sofort vermietet - kann der Mieter dann den Gegenwert für das Heizöl von den Vermietern verlangen ?
Vielen Dank für Eure Meinungen.
das ist verhandlungssache—wenn es einen nachmieter gäbe,könntest du mit dem nen deal machen oder mit dem eigentümer,aber wenn nichts weiteres vereinbahrt wurde im mietvertrag!
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das ist verhandlungssache—wenn es einen nachmieter
gäbe,könntest du mit dem nen deal machen oder mit dem
eigentümer,aber wenn nichts weiteres vereinbahrt wurde im
mietvertrag!
Es ist davon auszugehen, dass es keinen Nachmieter gibt, weil die Vermieter sich nicht auf eine Weitervermietung einigen können und sich auch nicht auf einen „Deal“ einlassen. Kann ich den Gegenwert des Öls von den Vermietern verlangen, wenn es keinen direkten Nachmieter gibt ?
wie ich schon schrieb–es gibt keine vertragliche vereinbahrung!
versuch mit dem vermieter macht klug–du könntest das öl aber abpumpen lassen,schliesslich gehört es dir,aber ich weiss nicht,ob sich das rechnet!
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…Im Mietvertrag steht „um die Öllieferung kümmert sich der Mieter selbst.“
Hallo,
das ist nocht interpretierbar:
a) Der Mieter bestellt und bezahlt sein Heizoel (in einem Einfamilienhaus).
b) Der Mieter startet nur die Bestellung im Auftrag des Vermieters, weil der zB weit weg wohnt, und die Heizkosten werden wie in Mehrfamilienhaeusern mit Abschlag und Abrechnung berechnet.
Im Fall b gehoert das Heizoel stets dem Vermieter.
Gruss Helmut
Hallo,
der VM ist nicht verpflichtet das Heizöl zu übernehmen. Dies gilt auch für den Nachmieter. Hier gibt es meist Poker. Der Nachmieter will das Heizöl nicht abkaufen und spekuliert damit, dass der Mieter dann lieber das Heizöl schenkt als dass er es auspumpen läßt. Ihc empfehle bei größeren Mengen Kostenvoranschlag, was das Abpumpen kostet und bevor es verschenkt wird, abpumpen lassen und an jemand verkaufen.
Gruss Günter
angenommen, ein Mieter hat von seinen Vormietern einen nahezu
leeren Tank übernommen. Im Mietvertrag steht „um die
Öllieferung kümmert sich der Mieter selbst.“
Wenn der Mieter jetzt auszieht und es befindet sich ein nicht
unbeträchtlicher Rest im Tank (ein just-in-time-Verbrauch zum
Auszug hin ist ja nur schwer zu bewerkstelligen), und das
Mietobjekt wird danach wahrscheinlich nicht mehr oder nicht
sofort vermietet - kann der Mieter dann den Gegenwert für das
Heizöl von den Vermietern verlangen ?
Vielen Dank für Eure Meinungen.