Heizöl leer Ölpumpe kaputt

HAllo,
Im Frühsommer war es aus mit Heizöl… die Anlage stand still. Bis zum Wiederbetanken 4 Monate.
Dann drei Tage gewartet mit Anfahren. Dann aber lief sie nicht: zeigte „Störung“. Der Heizfachmann kam und „entstörte“ zugleich mit der Wartung. Mit erfolg. Der Brenner lief… 24 Stunden, dann wieder Störung! Der Fachmann kam und reparierte ewig (ca. 2 Stunden) er kam nach vielem Probieren und Pumpen von Öl und wiederholtem Starten des Brenners zu dem Schluss, dass die Pumpe kaputt sei. Er äußerte die Vermutung, dass sich Schlamm dort reingesetzt habe, meinte auch dies sei durch das leerfahren der Anlage passiert. Er reparierte die Pumpe, dann lief alles.
Der Vermieter gab mir die Rechnung und meinte es sein nun meine Sache diese reparatur zu zahlen. Ich sah dies anders und sagte, dass ich für den Schlamm im Tank (seit mehr als 30 Jahren in Nutzung??) nichts kann. Und ein durch ein „Leerfahren“ eine Pumpe normal nicht stirbt.
Frage: Was nun? Bin ich der Verursacher und muss zahlen? KAnn ein Leerfahren tatsächlich die Ursache haben. Ich meine … das geschah auch früher schon mal, zumal ich nicht immer den Tank befülle, sondern auf günstigere Preise gucke.
Was tun? Muss der Vermieter für eine gut funktionierende Tankanlage sorgen? Ist dies ein Defekt/Störung oder eine Wartungssache?
Bitte um Rückmeldung!
Vielen Dank
Thomas

Hallo, die Heizungsanlage, wie Kesselanlage etc., sowie die Öltanks sind doch sicherlich Eigentum des Vermieters, oder haben Sie die Anlage gekauft?
Für die Wartungsarbeiten sind Sie als Betreiber zuständig. Reparaturarbeiten am Tank, sowie Teile an der Heizungsanlage, wie in diesem Fall die Ölpumpe sind Sache des Vermieters. Diese Arbeiten sind nicht Bestandteil des Wartungsvertrages. Die Ölpumpe war vorher schon nicht in Ordnung, das zeigt sich beim neu ansaugen, der Unterdruck, also die Vakuumseite, hatte ein Defekt.
Gruß Jürgen