Heizöl lt MV mit den Vor-bzw.NM abrechnen

Laut Mietvertrag (EFH)ist das restl. Heizöl mit den Vor-bzw.Nachmietern abzurechnen.Die Beschaffung des Öls erfolgte immer durch die Mieter selbst.
Nun, nach Auszug weigern sich sowohl Nachmieter, als auch Ex-Vermieter die Kosten für die Restmenge Heizöl (über 600L) zu zahlen.

Was tun?

Hi, durch Heizölfirma abpumpen lassen!
Auch wenn das was kostet, sowohl VM wie Nachmieter, sollte d. Restöl nicht überlassen werden.
Die spekuliern nämlich darauf die Restmenge vom derzeitigen Mieter kostenlos überlassen zu bekommen.
MfG ramses90

Hallo,
gab es da nicht die Verpflichtung, dass der Vermieter das Heizöl abkauft? Ein Urteil vom Landgericht Stuttgart oder so? Abpumpen funktioniert heutzutage nämlich nicht mehr, weil der Modder unten im Tank mit rauskommt und das Öl zum Sondermüll macht. Hat man mir bei Umbau meiner eigenen Öltanks erklärt.
Gruß
Otto_

Ergänzung
Hallo,
grad gefunden: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=46&t=41065
Gruß
Otto_

1 Like

Leider kann das Heizöl, falls es abgepumt würde, im neuen Haus nicht gebraucht werde, da dort mit Flüssiggas geheizt wird.
Im Mietvertrag des alten EFH wurde extra vom VM handschriftlich vermerkt, dass die Restmenge Ö bei Auszug mit dem Nachmieter abzurechnen ist. Bei Einzug in das Objekt wurde die damalige Restmenge Öl auch an den Vormieter bezahlt. Nun schieben sich VM und Nachmieter die Zuständigkeit zu und der Ex-Mieter guckt in die Röhre und soll auf fasst 700,- verzichten obwohl im MV geregelt ist mit wem abzurechnen sei??

Hallo zusammen,
kann der VM das Geld für das Heizöl einfach so mit der NK-Abrechnung (Endabrechnung) verreichnen??

Renovierungskosten macht VM in dieser Endabrechnung ebenfalls geltend, obwohl der Mieter nicht die Möglichkeit hatte zu renovieren, weil VM auf Übergabe der Wohnräume an einem Sonntag (Umzugstag) bestand.
Übergabeprotokoll wurde dem Mieter auch nicht ausgehändigt, obwohl er es am Tag des Auzugs zusammen mit dem VM unterschrieben hatte.
Laut diesem Protokoll wurde das Objekt mängelfrei an den VM zurückgeben.
Belege über Renovierungskosten in der Endabrechnung gab es nicht, sondern nur Prozentzahlen und Beträge.
Weiter wurde ein Kostenvoranschlag in Kopie beigefügt anhand dessen der Mieter einen Betrag für eine Reparatur im Haus zahlen soll, bzw. wurde dieser Betrag gleich in der Endabrechnun in Abzug gebracht. Dem ganzen wurde dann das Geld für das im Tank verbliebene Heizöl des Mieters gegengerechnet.
Ist so etwas zulässig??

Hi, was die Renovierung betrifft, kommt es darauf an was mietvertraglich vereinbart wurde und wie dies formuliert wurde.
Kann also nicht so ohne Weiteres beantwortet werden.
Bei der Reparatur im Haus genauso.
War´s z.B. eine Kleinreparatur, überstieg diese die jährliche, dafür zulässige Gesamtsumme u.s.w.
Es erscheint sinnvoll hier einen Fachanwalt hinzu zuziehen.
MfG ramses90