Heizöl, Mieterzuschuss bei Kauf möglich?

Hallo,

angenommen ein Vermieter möchte nicht mehr (bis zu) 2 Jahre das Heizöl zinsfrei vorfinanzieren und verlangt von den Mietern zeitnah zum Heizölkauf anteilig einen Zuschuß zu den Brennstoffkosten als jährliche Einmalzahlung, die natürlich in der Abrechnung angerechnet wird.

Wenn der Mieter diesen Vorschuss bezahlt, kann der VM das Heizöl kaufen, ohne in Vorlage zu gehen.
Wenn der Mieter den einmaligen Zuschuß nicht bezahlt, muss der VM den Anteil des Mieters bis zu 2 Jahren zinslos vorstrecken.

Fast alle Mieter verstehen das, und machen mit - bis auf einen.
Der sagt, er müsse nur soviel vorausbezahlen, dass am Ende der Hzg.-Periode bei der Abrechnung keine Nachzahlung erforderlich ist.

Kann ich von diesem Mieter, der das nicht einsieht, diese einmaligen zus. Brennstoffkostenzuschuß trotzdem verlangen und auch gerichtlich durchsetzen?
Im bestehenden H+G-Mietvertrag steht der brennstoffkostenzuschuss als Option so drin. Der Mieter legt das aber so aus, das entweder"mtl. VZ" oder"jährl. VZ" möglich sei, keine Mischform.

Danke fürs Lesen,
Gruß Finus

PS:

MFH mit 14 Parteien (1-ZW + 3-ZW)
Heizöltank fasst ca. 24.000 Liter
Jahresverbrauch ca. 12.000 Liter
Nachtankverantwortlicher Verwalter/Eigentümer

Beispiel:
3-ZW, 85 qm, mtl. NK-VZ 80 EUR,
(NK setzen sich zusammen aus: Hzg. +WW +Kaltwasser +Abwasser +Hzg.-Abr.-Kosten +Betr.-Strom +Kaminfeger + Wartung +Zählergebühren),
dann aber einmalig zus. Brennstoffkostenanteil im Okt.2005 = 750,- EUR für Heizölkauf.
Annahme: 12.000 ltr. Heizöl á 0,63 EUR = 7.500 EUR, davon berechnete 10% für eine 3-ZW in einem MFH = 750 EUR.
jährl. Vorauszahlung: 12 x 80 EUR + 750 EUR = 960+750=1.710 EUR.

Hallo,

zahlt ein Mietr bereits einen Heizkostenvorschuss kann der VM nicht verlangen, dass der Mieter sich auch noch an der Rechnung beteiligt. Denn durch dieses Verfahren hat der VM am Ende gar Zinseinkünfte, die ihm lt. Gesetz aus der Vermietung bei Betriebskosten nicht zustehen.

angenommen ein Vermieter möchte nicht mehr (bis zu) 2 Jahre

dies ist etwas unverständlich. Hier muss der Vermieter anteilige Kosten, sich sich im laufe des Jahres durch Vorauszahlungen veringern vorfinanzieren, aber er kann spätestens einen Monat nach Ablauf einer Abrechnungsperiode die Abrechnung vorlegen. Bei den Fremdfirmen, die Heizkosten abrechnen, liegen die Unterlagen zum Ausfüllen Wochen vor eienr Ablesung vor. Man kann also jederzeit zum Ablesetermin die Daten an die Firma geben und erhält innerhalb von vier Wochen die Abrechnung.

das Heizöl zinsfrei vorfinanzieren und verlangt von den
Mietern zeitnah zum Heizölkauf anteilig einen Zuschuß zu den
Brennstoffkosten als jährliche Einmalzahlung, die natürlich in
der Abrechnung angerechnet wird.

Dies kann nur eine freiwillige Vereinbarung sein, kein „Verlangen“.

Wenn der Mieter diesen Vorschuss bezahlt, kann der VM das
Heizöl kaufen, ohne in Vorlage zu gehen.
Wenn der Mieter den einmaligen Zuschuß nicht bezahlt, muss der
VM den Anteil des Mieters bis zu 2 Jahren zinslos vorstrecken.

Fast alle Mieter verstehen das, und machen mit - bis auf
einen.
Der sagt, er müsse nur soviel vorausbezahlen, dass am Ende der
Hzg.-Periode bei der Abrechnung keine Nachzahlung erforderlich
ist.

Warum soll er dann den Anderen die Nachzahlung finanzieren ?

Kann ich von diesem Mieter, der das nicht einsieht, diese
einmaligen zus. Brennstoffkostenzuschuß trotzdem verlangen und
auch gerichtlich durchsetzen?

Nein

Im bestehenden H+G-Mietvertrag steht der
brennstoffkostenzuschuss als Option so drin. Der Mieter legt
das aber so aus, das entweder"mtl. VZ" oder
„jährl. VZ“ möglich sei, keine Mischform.

Zahlt der Mieter Vorauszzahlungen, kann der VM ohne Zustimmung des Mieters das Vorschussverfahren nicht ändern. Um dies juristisch klar zu definieren. Sich vorzubehalten einmal so, einmal so, je nach Umständen handeln zu können und dies im Vertrag aufzunehmen ist aus meiner Sicht willkütlich. Ein Gericht dürfte hier sogar zur Meinung kommen ( wenn der Gegenanwalt dies richtig begründet ), dass der Mieter wegen dieser Regelung überhaupt keine Zahlung im Voraus zu leisten hat sondern erst nach Vorlage der Abrechnung.

Danke fürs Lesen,
Gruß Finus

PS:

MFH mit 14 Parteien (1-ZW + 3-ZW)
Heizöltank fasst ca. 24.000 Liter
Jahresverbrauch ca. 12.000 Liter
Nachtankverantwortlicher Verwalter/Eigentümer

Beispiel:
3-ZW, 85 qm, mtl. NK-VZ 80 EUR,
(NK setzen sich zusammen aus: Hzg. +WW +Kaltwasser +Abwasser
+Hzg.-Abr.-Kosten +Betr.-Strom +Kaminfeger + Wartung
+Zählergebühren),
dann aber einmalig zus. Brennstoffkostenanteil im Okt.2005 =
750,- EUR für Heizölkauf.
Annahme: 12.000 ltr. Heizöl á 0,63 EUR = 7.500 EUR, davon
berechnete 10% für eine 3-ZW in einem MFH = 750 EUR.
jährl. Vorauszahlung: 12 x 80 EUR + 750 EUR = 960+750=1.710
EUR.

Hier würde ich mal die Abrechnung vorlegen. Die Vorauszahlung ist sicherlich nach meiner Auffassung viel zu niedrig angesetzt. Gerade aber dies zeigt, dass eben die Abrechnung rasch vorzulegen ist. Gerade aber diese niederen Vorauszahlungen sind durchaus auch so zu bewerten, dass hier eine höhere Miete nach unten „geschönt“ wurde, um sie billig zu halten und der Passus der Beteiligung neben der Vorauszahlung zum Plan gehört, eine bereits bei Vertragsanschluss bekannte höhere Kostensituation durch solche Vertragsklauseln dann, wenn der Mieter keine andere Wahl mehr hat, erhöhen zu wollen. So etwa könnte das Argumente der Gegenseite sein, wenn der VM gerichtlich hier vorgehen würde. Wobei er ohnehin verlieren wird.

Man kann nicht etwas vereinbaren und sich eine Türe aufhalten, wie man die eigene Vereinbarung unterlaufen kann. Es ist dringend abzuraten, hier mehr als die Vorauszahlungen zu verlangen. Allerdings meine ich, dass für diese Wohnung - nicht erst durch die Preisexplosion bei Heizöl - schon vorher dem VM bekannt war und bekannt ist, dass sich die Heiz- und Betriebskosten monatlich auf mehr als 120 €uro beziehen werden.

Grüsse Günter

Hallo Günter,

Danke für deine ausführliche und kompetente Antwort.

Ich glaube, der Knackpunkt ist: durch die gestiegenen Heizölkosten verlange ich momentan eine zu niedrige mtl. VZ von den Mietern.
Diese VZ kann ich aber nur erhöhen, wenn die Abrechnung ergibt, dass eine (erhebliche) Nachzahlung erforderlich ist - und das ist momentan nicht so!

Denn das ist mein Dilemma: Die Mieter zahlen in der Abrechnung momentan das 2 Jahre alte Öl, das ich 2003 noch zu 0,29 EUR/Ltr. gekauft habe, und kommen dieses Jahr (2005) noch mit ihrer niedrigen VZ von mtl. 80 EUR/3-ZW in der Abrechnung hin.

Neues Öl gibt es heute für 0,62 EUR, also fast das Doppelte, aber das wird ja bei meinen Mietern erst 2006 abgerechnet, und dann ergibt sich erst die Möglichkeit, evtl. die mtl. VZ anzupassen, das ist mir aber zu spät.

Deshalb dachte ich, dass man die laufenden mtl. Kosten wie Wasser, Abwasser, Betr.-Strom, Kaminfeger, usw. über die mtl. VZ begleichen läßt, und einmalige Zahlung (Brennstoffkosten) zeitnah vom Mieter direkt durch eine Einmalzahlung bezuschussen lässt.

zahlt ein Mieter bereits einen Heizkostenvorschuss kann der VM
nicht verlangen, dass der Mieter sich auch noch an der
Rechnung beteiligt. Denn durch dieses Verfahren hat der VM am
Ende gar Zinseinkünfte, die ihm lt. Gesetz aus der Vermietung
bei Betriebskosten nicht zustehen.

nein, ich will gar überhaupt keine Zinseinküfte durch die Vorauszahlungen/Beteiligungen erzielen, ich will nur nicht 7.500 EUR bis zu 2 Jahre zinslos vorstrecken.

Wenn ich im Feb. 2005 (zu einem für meine Mieter sehr günstigen Zeitpunkt) relativ billiges Öl zu 0,34 EUR gekauft habe, und die Ablesung kurz danach im April stattfindet, so bekomme ich dieses gekaufte Öl nicht in der Abrechnung 2005 bezahlt, denn im Tank waren ja noch ca. 1.500 Liter Restmenge.
Also wird dieses Öl erst in der Abrechnung 2006 berücksichtigt und erstattet. Inzwischen muss ich aber schon wieder 12.000 Ltr. Öl kaufen, das im Feb. 2006 vielleicht 0,62 EUR kostet und von mir vorfinanziert werden muss.

Mein Rechtsempfinden sagt mir eben, dass in Zeiten von exorbitanten Heizölpreisen der Mieter beim Kauf mit einem Brennstoffkostenanteil in Vorlage gehen müsste.

Gruß Finus

Hallo Günter,

Danke für deine ausführliche und kompetente Antwort.

Ich glaube, der Knackpunkt ist: durch die gestiegenen
Heizölkosten verlange ich momentan eine zu niedrige mtl. VZ
von den Mietern.
Diese VZ kann ich aber nur erhöhen, wenn die Abrechnung
ergibt, dass eine (erhebliche) Nachzahlung erforderlich ist -
und das ist momentan nicht so!

Denn das ist mein Dilemma: Die Mieter zahlen in der Abrechnung
momentan das 2 Jahre alte Öl, das ich 2003 noch zu 0,29
EUR/Ltr. gekauft habe, und kommen dieses Jahr (2005) noch mit
ihrer niedrigen VZ von mtl. 80 EUR/3-ZW in der Abrechnung hin.

Neues Öl gibt es heute für 0,62 EUR, also fast das Doppelte,
aber das wird ja bei meinen Mietern erst 2006 abgerechnet, und
dann ergibt sich erst die Möglichkeit, evtl. die mtl. VZ
anzupassen, das ist mir aber zu spät.

Deshalb dachte ich, dass man die laufenden mtl. Kosten wie
Wasser, Abwasser, Betr.-Strom, Kaminfeger, usw. über die mtl.
VZ begleichen läßt, und einmalige Zahlung (Brennstoffkosten)
zeitnah vom Mieter direkt durch eine Einmalzahlung
bezuschussen lässt.

zahlt ein Mieter bereits einen Heizkostenvorschuss kann der VM
nicht verlangen, dass der Mieter sich auch noch an der
Rechnung beteiligt. Denn durch dieses Verfahren hat der VM am
Ende gar Zinseinkünfte, die ihm lt. Gesetz aus der Vermietung
bei Betriebskosten nicht zustehen.

nein, ich will gar überhaupt keine Zinseinküfte durch die
Vorauszahlungen/Beteiligungen erzielen, ich will nur nicht
7.500 EUR bis zu 2 Jahre zinslos vorstrecken.

Wenn ich im Feb. 2005 (zu einem für meine Mieter sehr
günstigen Zeitpunkt) relativ billiges Öl zu 0,34 EUR gekauft
habe, und die Ablesung kurz danach im April stattfindet, so
bekomme ich dieses gekaufte Öl nicht in der Abrechnung 2005
bezahlt, denn im Tank waren ja noch ca. 1.500 Liter Restmenge.
Also wird dieses Öl erst in der Abrechnung 2006 berücksichtigt
und erstattet. Inzwischen muss ich aber schon wieder 12.000
Ltr. Öl kaufen, das im Feb. 2006 vielleicht 0,62 EUR kostet
und von mir vorfinanziert werden muss.

Mein Rechtsempfinden sagt mir eben, dass in Zeiten von
exorbitanten Heizölpreisen der Mieter beim Kauf mit einem
Brennstoffkostenanteil in Vorlage gehen müsste.

Hallo,

ich verstehe Deine Argumentation schon. Aber diese Kalkulation will der Gesetzgeber nicht. Wer nämlich z.B. bis Anfang 2006 kündigt würde ja sonst die Kosten mitfinanzieren, die erst nach dem Auszug anfallen.

Grüsse Günter

Hallo,

ich verstehe Deine Argumentation schon. Aber diese Kalkulation
will der Gesetzgeber nicht. Wer nämlich z.B. bis Anfang 2006
kündigt würde ja sonst die Kosten mitfinanzieren, die erst
nach dem Auszug anfallen.

Grüsse Günter

Hallo Günter,
danke für deine Info, die ich wg. Abwesenheit leider erst jetzt lesen konnte.

Wenn das die Begründung des Gesetzgebers wäre, dass der VM jahrelang bei langjährigen Mietverhältnis immer das Ölgeld ein Jahr vorstrecken muss, nur um diesem einen Sonderfall (Kündigung/Auszug kurz nach Ölgeldzahlung) nicht zum Nachteil zu gereichen, dann wäre das aber sehr einseitig und mieterlastig geurteilt.
Wenn ein Mieter bei mir kurz nach Ölgeldzahlung auszieht, bekommt er sofort mit der á conto-Zahlung der Kaution auch sein Ölgeld wieder zurück.

Gruß Finus