Heizöl

Hallo zusammen,
ich wohne seit gut 2,5 Jahren in einer Wohnung, bei der ich pro Monat 60 DM Nebenkosten zahle für Wasser und Heizkostenvorauszahlung. Jetzt bekomme ich von meinen Vermietern eine Rechnung über 470 DM für 2000 l Heizöl, von denen ich 1/3 zahlen soll, weil im Haus 3 Parteien wohnen. Aber das zahle ich doch über meine Nebenkosten oder nicht?
Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Ralph

Hallo Ralph!

Die Antwort hast Du Dir schon selbst gegeben, in dem Du schreibst : „Heizkostenvorauszahlung“. Das beinhaltet gleichzeitig eine Nachzahlung, wenn der Hauseigentümer mehr Unkosten durch mehr Verbrauch hatte.
Wäre es anders, müßtest Du in Deinem Mietvertrag eine Regelung festgelegt haben, wie die Heizkosten zu handhaben sind. Aber Du schreibst „Heizkostenvorauszahlung“.

Gruß Werner

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Eines ist aber unklar : Warum 1/3 der Kosten? Es müßten Verbrauchszähler installiert sein, die Deinen Verbrauch und den der anderen Parteien feststellen.

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Laß Dir mal eine Nebenkostenabrechnung zeigen. Du hast das verbriefte Recht dazu.

Hi!

Zahlen mußt du natürlich, da du ja nur eine Vorauszahlung geleistet hast und der Verbauch wohl höher war!

Allerdings kann die Abrechnung nicht nach Anzahl der Parteien erfolgen, denn der Verbauch ist ja extrem abhängig von der Größe der Wohnung und der Anzahl der Personen!

Wenn du also ne kleine Wohnung hast und mit weniger Personen dort wohnst als die anderen solltest du Einspruch einlegen! (Ansonsten halt lieber die Klappe, sonst zahlste mehr ;o)))

Gruß

Bernd

Aber dann müsste doch eine Verrechnung der Vorauszahlung mit den tatsächlichen Kosten erfolgen. Bekommen hab ich aber nur eine Kopie der Rechnung des Öllieferanten mit dem handschriftlichen Vermerk, daß ich davon 1/3 zu zahlen hätte.
Fragen über Fragen

Aber dann müsste doch eine Verrechnung der Vorauszahlung mit
den tatsächlichen Kosten erfolgen. Bekommen hab ich aber nur
eine Kopie der Rechnung des Öllieferanten mit dem
handschriftlichen Vermerk, daß ich davon 1/3 zu zahlen hätte.
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Sicher!
Das habe ich Dir schon gesagt, eine Antwort weiter. Es müßten Verbrauchszähler installiert sein und danach eine Aufrechnung erfolgen.