Heizölabrechnung nachträglich

Ich habe in einer Mietwohnung 10 Jahre lang gewohnt. Diese Wohnung ist in einen zweiparteienhaus wobei die Andere Wohnung von dem Vermieter selbst bewohnt wird. Die heizölbetankung übernahm immer die betankung der Anlage. Jetzt nach meinen Auszug verlangt der vermieter das der Tank bis zum stand des Einzuges wieder gefüllt werden soll und der heutigen heizölpreis angesetzt wird. Der Tank wurde n den einzelnen Jahren nie ganz gefüllt. Bin ich jetzt verpflichtet diese Rechnung zu akzeptieren, ich hatte ja in den einzelnen Jahren keinen Einfluss auf die Menge der Betankung, die damaligen Preise waren ja viel günstiger.?

Die Heizkostenabrechnung und somit auch der Heizölverbrauch richtet sich immer nach dem „Verbrauchten“ Also massgebend ist die verbrauchte Menge und der bezahlte Preis. Er kann nicht den Preis der jetzigen Wiederauffüllung berechnen.
Würde mich an einen Mieterschutzbund oder Verein wenden

Sie zahlen das, was Sie verbraucht haben! Ihr Verbrauchsanteil wird ganz oder teilweise, darüber gibt die jahresschlußrechung Auskunft, über die geleitete Nebenkostenvorauszazhlung beglichen. Die Bevorratung ist nicht Ihre Angelegenheit!

Wenn ich das recht verstehe , will der Vermieter , das Öl
wieder bis zu dem Stand beim Einzug wieder auffüllen um den Verbrauch bis zum Auszug festzustellen.Das halte ich für durchaus rechtens.Der Ölpreis sollte allerdings dem dem , bis zum Ende der Mietzeit gültigen Preises entsprechen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
was meinen Sie mit den bis zur Meitzeit gültigen Preis?
Kann ein Durchscnittspreis gebildet werden aus dem 2002 -2012 ? da der Tank ja nie wieder bis zum Ausgangspunkt gefüllt wurde?

da die betriebskostenabrechnung jährlich erfolgt sollte auch der ölpreis des letzten MietJahres angenommen werden

j

Der Füllstands des Öltanks ist für die Abrechnung nicht relevant.Entscheidend ist der anteilige Verbrauch.Berechnet wird dieser aus den Betankungen in 2012 oder auch dem letzen Befüllen 2011.Wenn es innerhalb des Jahres mehrere Befüllungen gab , dann der Durschnittspreis daraus.

Hallo, guten Tag
Der Vermieter muss innerhalb eines Jahres die Abrechnung zu stellen.Im höchsten Fall kann der Vermieter Für das letzte Jahr verlangen. Wenn Ihr Auszug vor 1Jahr war brauchen Sie nichts Bezahlen
Mit freundlichen Gruß a.g.

Sorry, dazu kann ich keine Antwort geben.

Eklis64

Hallo, Ihr Vermieter hat keine Schuld daran, daß der Heizölpreis gestiegen ist (in den letzten 10 J. sind ja auch Löhne, Renten usw. gestiegen), deshalb hat er ein Anrecht auf Erstattung des Heizölpreises auf heutigem Preisniveau. Sie sollten die Regelung akzeptieren. MfG Achim