Hallo !
Eine Lagerung von Heizöl ist genehmigungspflichtig.
Also wurde beim Bau bereits die Mindestmaßnahme des Schutzes eingebaut.
Das sind bei oberirdischer Lagerung im Keller z.B. Auffangwanne mit Schutzanstrich. Bei Erdtanks sind es spezielle Behälter mit doppelter Wandung oder vergleichbarem Schutz. Hier sind auch regelmäßige Überprüfungen erforderlich (TÜV oder vergl. Organisation),wenn der Tank in einem Wasserschutzgebiet liegen sollte, in jedem Fall.
Trotzdem kann ein Unglück passieren,dafür seit Ihr als Eigentümer gemeinsam haftbar,deshalb ist eine Versicherung(Billig !) eigentlich keine Frage,die denkbare Schadenssumme kann Euch finanziell ruinieren.
Wieso kann man die fehlende Versicherung nicht ab sofort abschließen,müßt Ihr da auf die nächste Eigentümerversammlung warten ?
Bis dahin kann man keine zusätzliche Sicherung einbauen,die jetzt evtl. fehlen sollte.
Fehlt sie,weil nicht genehmigt,dann darf der Tank nicht mehr betrieben werden. Informiere die Bauaufsicht,bzw. die untere Wasserschutzbehörde,die würde schon Dampf machen.
MfG
duck313