Heizöltankentlüftung

Hallo und guten Tag,

habe ein Problem:

Wir haben 1976 in einer Kreisstadt in Hessen gebaut. Nach Fertigstellung des Baus wurde das Objekt einschl. Heizung und Öllagertank von der Bauaufsicht als ordnungsgemäß abgenommen (Schluss- und Gebrauchsabnahmeschein wurde erteilt).

Nach neuerlichen gesetzlichen Bestimmungen für das Land Hessen mussten wir die Ordnungsmäßigkeit der Tankanlage überprüfen lassen. Der beauftragte Sachverständige von der Sachverständigenorganisation GEOPOHL ist die Entlüftung des Tanks nicht ordnungsgemäß, weil die Entlüftungleitung über der Dachfläche endet. Dort endet sie aber schon seit über 30 Jahren.

Es könnte vorkommen, dass bei unsachgemäßer Tankbefüllung Öl durch die Lüftungsleitung auf die Dachfläche gepumpt wird, von wo aus es in die Kanalisation usw gelangen könnte. Das Ende der Lüftungsleitung müsse für den Betankenden einsehbar sein.

In der Zwischenzeit habe ich mit anderen Sachverständigen, Heizungbauern und Tankaufstellern gesprochen, diese konnten sich nur ein mitleidiges Lächeln abringen.

Die Untere Wasserbehörde besteht nun darauf, dass wir diese Leitung
neu installieren, was ich aus verschiedenen Gründen aber nicht möchte (Geruchbelästigung in den darüber liegenden Zimmern und auf meiner Terrasse, soz. auf der Schokoladenseite unsere Hauses). Ich kann das auch schon deshalb nicht einsehen, weil auf Grund der Tatsache, dass auch schon Tankfahrzeuge zu Schaden gekommen sind und dabei das Öl ins Erdreich gelangt ist, das Betreiben dieser Fahrzeuge deshalb auch nicht gleich verboten wurde. Abgesehen davon: Was über 30 Jahre ordnungsgemäß gewesen ist, soll nun auf einmal nicht mehr in Ordnung sein. Und richtig Geld kostet so eine Änderung auch noch!

Deshalb meine Frage:

Wer hat und welche Erfahrungen gemacht mit gleichem oder ähnlichen Sachverhalt und fand Gnade vor den Augen eines überpingeligen Sachverständigen und einer kleinlichen Wasserbehörde? Wen könnte man evtl. noch „um Gnade“ angehen, die Landesregierung resp. den Petitionsausschuss?

Danke für Ihre Mithilfe

Nach neuerlichen gesetzlichen Bestimmungen für das Land Hessen
mussten wir die Ordnungsmäßigkeit der Tankanlage überprüfen
lassen. Der beauftragte Sachverständige von der
Sachverständigenorganisation GEOPOHL ist die Entlüftung des
Tanks nicht ordnungsgemäß, weil die Entlüftungleitung über der
Dachfläche endet. Dort endet sie aber schon seit über 30
Jahren.

Wie groß ist dein Heizöltank? >1000L ?

Es könnte vorkommen, dass bei unsachgemäßer Tankbefüllung Öl
durch die Lüftungsleitung auf die Dachfläche gepumpt wird, von
wo aus es in die Kanalisation usw gelangen könnte. Das Ende
der Lüftungsleitung müsse für den Betankenden einsehbar sein.

Das ist so.

Die Untere Wasserbehörde besteht nun darauf, dass wir diese
Leitung
neu installieren, was ich aus verschiedenen Gründen aber nicht
möchte (Geruchbelästigung in den darüber liegenden Zimmern und
auf meiner Terrasse, soz. auf der Schokoladenseite unsere
Hauses). Ich kann das auch schon deshalb nicht einsehen, weil
auf Grund der Tatsache, dass auch schon Tankfahrzeuge zu
Schaden gekommen sind und dabei das Öl ins Erdreich gelangt
ist, das Betreiben dieser Fahrzeuge deshalb auch nicht gleich
verboten wurde. Abgesehen davon: Was über 30 Jahre
ordnungsgemäß gewesen ist, soll nun auf einmal nicht mehr in
Ordnung sein.

Wenn dein Tank >1000l ist, wurde in den 30 Jahren niemals eine wiederkehrende Prüfung gemacht? Dazu gehört z.B. auch die Überpüfung des Grenzwertgebers zur Betankung. Wenn dieser nicht funktioniert wird Heizöl über die Entlüftung hinaus gepumpt.

Und richtig Geld kostet so eine Änderung auch noch!

Du bist dir darüber nicht im klaren, was es kostet wenn der Grenzwertgeber versagt und Heizöl über die Entlüftung auf das Dach und somit in die Kanalisation bzw. Erdreich gelangt?
Zudem dürfte der Heizöllieferant die Betankung gar nicht beginnen, da er den Betankungsvorgang nicht überwachen kann da er die Entlüftung nicht beobachten kann.

Gruß
Holger

Hallo,
ich kann Holger nur zustimmen.
Die Entlüftung ist eine Sicherheitseinrichtung und muß beim tanken immer einsehbar sein,weil auch dort normalerweise eine Flöte in der Leitung eingebaut ist,die Geräusche ab gibt wenn der Tank ganz voll ist und der Grenzwertgeber nicht abgeschaltet hat.So kann der Tankwagenfahrer es hören bevor es überläuft.

Hallo,

Und hier noch ein Ratschlag auf Grund meiner Erfahrungen mit Prüfern des TÜV bei Industrieanlagen:

Wenn ein Prüfer erst einmal eine Beanstandung dokumentiert hat, selbst wenn es eine Ermessensentscheidung ist, findest du keine Instanz, die diese Entscheidung zurücknimmt. Denn wer das täte, hätte ja im Fehlerfall den schwarzen Peter.

Also konzentriere Deine Energien und Deine Zeit lieber darauf - am besten unter Einbeziehung des Prüfers - eine Lösung zu finden, welche der Prüfer akzeptiert und die Dir am wenigsten weh tut. Ganz schmerzlos wird es nicht abgehen.

Gruß merimies

Volgende Idee
Hallo!
Ob das so möglich Zulässig ist weiß ich nicht aber es Wäre ne idee…

Also Oben auf die Entlüftung 2 90°Bögen so das Austeretendes Öl nach unten Läuft. Da drunter ein Auffangwanne oder einfach ein Rohr dessen durchmesser so Goß ist das nix daneben geht das rhor wieder nach unten Führen so das das ende zu sehen ist.
Der Geruch Ist dann Über dem Dach verflogen aber evtl austretendes Öl kann dann (wenn auch etwas verzögert weil es ja erstmal unten ankommen muß) unten zu sehen- und aufs Dach kann auch nxhts mehr laufen…

Farge doch mal ob das nicht ein Kompromiss wäre.
Gruß Ww

Hallo,
nee geht nicht.Die Entlüftung muss mit Steigung verlegt werden.

Hallo,

Auch Hallo

nee geht nicht.Die Entlüftung muss mit Steigung verlegt
werden.

Ist sie dann doch nur das Austretendes Öl wieder nach unten geführt wird um Sichtbar zu werden.
Aber wenns halt nicht erlaubt ist das halt so. Schade.

Gruß Ww

Hallo und guten Tag,

hier einige Tipps und Anmerkungen:

  1. Besprechen Sie das Problem mit Ihren Heizöllieferanten.
  2. Vor jedem Tanken muss der Tankwagen den automatischen Überlaufschutz
    auf richtige Funktion überprüfen.(kleines Gerät)
  3. Sie und der Tankwagenfahrer können die Füllmenge so wählen, dass ein
    Überlauf unmöglich ist.
  4. Der Tankwagenfahrer kann sich evtl. mit seiner Pumpenfernbedienung
    so draussen hinstellen, dass er das Entlüftungsrohr sieht.

Wir haben 1976 in einer Kreisstadt in Hessen gebaut. Nach
Fertigstellung des Baus wurde das Objekt einschl. Heizung und
Öllagertank von der Bauaufsicht als ordnungsgemäß abgenommen
(Schluss- und Gebrauchsabnahmeschein wurde erteilt).

Nach neuerlichen gesetzlichen Bestimmungen für das Land Hessen
mussten wir die Ordnungsmäßigkeit der Tankanlage überprüfen
lassen. Der beauftragte Sachverständige von der
Sachverständigenorganisation GEOPOHL ist die Entlüftung des
Tanks nicht ordnungsgemäß, weil die Entlüftungleitung über der
Dachfläche endet. Dort endet sie aber schon seit über 30
Jahren.

Es könnte vorkommen, dass bei unsachgemäßer Tankbefüllung Öl
durch die Lüftungsleitung auf die Dachfläche gepumpt wird, von
wo aus es in die Kanalisation usw gelangen könnte. Das Ende
der Lüftungsleitung müsse für den Betankenden einsehbar sein.

In der Zwischenzeit habe ich mit anderen Sachverständigen,
Heizungbauern und Tankaufstellern gesprochen, diese konnten
sich nur ein mitleidiges Lächeln abringen.

Die Untere Wasserbehörde besteht nun darauf, dass wir diese
Leitung
neu installieren, was ich aus verschiedenen Gründen aber nicht
möchte (Geruchbelästigung in den darüber liegenden Zimmern und
auf meiner Terrasse, soz. auf der Schokoladenseite unsere
Hauses). Ich kann das auch schon deshalb nicht einsehen, weil
auf Grund der Tatsache, dass auch schon Tankfahrzeuge zu
Schaden gekommen sind und dabei das Öl ins Erdreich gelangt
ist, das Betreiben dieser Fahrzeuge deshalb auch nicht gleich
verboten wurde. Abgesehen davon: Was über 30 Jahre
ordnungsgemäß gewesen ist, soll nun auf einmal nicht mehr in
Ordnung sein. Und richtig Geld kostet so eine Änderung auch
noch!

Deshalb meine Frage:

Wer hat und welche Erfahrungen gemacht mit gleichem oder
ähnlichen Sachverhalt und fand Gnade vor den Augen eines
überpingeligen Sachverständigen und einer kleinlichen
Wasserbehörde? Wen könnte man evtl. noch „um Gnade“ angehen,
die Landesregierung resp. den Petitionsausschuss?

Danke für Ihre Mithilfe

Hallo,

hier einige Tipps und Anmerkungen:

was sollen die denn nützen? Glaubst Du, dass man Vorschriften einfach außer Kraft setzen darf, ‚weil man ja gut aufpasst, dass nichts passiert‘?
Gruß
loderunner