Heizosten

Liebe/-r Experte/-in,
ich muß mir mit meinem Wohnungsnachbarn eine Heizung (Gastherme) teilen. Die Heizung befindet sich in meiner Wohnung. Da wir auf keinen gemeinsamen Nenner kommen was die Temperatur anbelangt werden jetzt Termostate angebracht damit jeder seine eigene Temperatur bestimmen kann. Die Ablesung und Berechnung soll dann aber ca. 500,00 € betragen. Meine Frage ist wer dafür die Kosten trägt. Der Vermieter oder die Mieter die mit einer Heizung so schon gestraft sind.

Vielen Dank für eure Hilfe

Hallo verehrter User,
Meine Glaskugel sagt u. a. folgendes:
Die Anbringung der Thermostat-Ablesegeräte kann unmöglich 500,00 Euro kosten ! Dazu mal einen neutralen Heizungsmonteur befragen. Im übrigen muß der Vermieter die Kosten für die Beschaffung und Anbringung in diesem Fall (Nachrüstung) anteilig tragen - also ein Drittel.
Stromkosten einer Gastherme sind im übrigen Heizkosten !
Wartungskosten können auf den Mieter umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag so vereinbart worden ist.
Die Wartungskosten gehören zu Betriebskosten und sind hier geregelt:
http://www.wowi.de/info/gesetze/IIbv/IIbv27Anlage3.htm.

Sie sollten sich im Zweifel mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO

Hallo.
Es kommt auf die mietvertragliche Regelung an.
Grundsätzlich werden die Kosten der Ablesung über die Nebenkostenabrechnung dem Mieter weiterbelastet, wobei mir persönlich der Betrag als zu hoch gegriffen erscheint.

Hallo,
diese Kosten MUSS der Eigentümer zahlen, da es eine Veränderung an dem Zustand der Wohnungen ist. Die Kosten kann er allerdings als Modernisierung!!(weil es keine Instandhaltung ist), umlegen. Die zu erwartenden Kosten betragen dann bei 1000€uro Gesamtkosten für jeden Mieter ca.9.00€ monatl.Mehrmiete, wenn diese 1000€uro als 100%-Umlage berechnet wird.
Da eine Heizung vorhanden ist und diese modernisiert wird (durch den benannten Umbau), dürften jedoch keine 100% umgelegt werden. Auf jeden Fall sind die Kosten vom Vermieter zu tragen, lassen Sie sich nicht übers „Ohr hauen“, wie man so schön sagt.
MfG

Waldi 64

Hallo,

diese Frage wurde von Waldi64 Bestens!!! beantwortet. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen!!!

MfG

Maria6942

HALLO; hundewuschel
nach meiner Ansicht ist die Sicherstellung der Heizung der beiden Woohnungen Angelegenheit des Vermieters (§ 535 BGB). Erfüllt er diese Aufgabe nicht, sind beide Wohnungen mit einem erheblichen Mangel behaftet, was zu Mietmienderung entsprechend § 536 BGB berechtigt.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Energieverbräuche für beide Wohnungen getennt zu efassen und ebenso abzurechnen. Der Kostenaufwand um dieses Ziel zu erreichen ist Sache des Vermieters, denn er muss für die entsprechende Einrichtung sorgen.

Gruß Wili

Hallo,

die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung haben die Mieter zu tragen.

Allerdings bekommt man das nicht alleine mit Thermostaten hin. Dafür sind dann zusätzliche Geräte zur Verbrauchserfassung nötig, wie z.B. Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler.

Schönen Gruß
Lendzy