folgender Fall :
ein Handwerkermonteur ( verwittwet ) hat eine 70Qm Wohnung zur Miete .
dieser Handwerker fährt gegen 6.45 Uhr zur Arbeit und kommt gegen 18.00 - 18.30 Uhr nach Hause .
in der zwischenzeit hat er seine Heizung elektronisch auf 15° C programmiert , da er Heizkosten sparen will und er es nicht einsieht , das die Wohnung während seiner Abwesenheit , also wenn tagsüber niemand da ist , durchweg auf Raumtemperatur geheizt wird.
Der Vermieter bekommt das mit und der Handwerker wird schriftlich abgemahnt , er möge seine Wohnung heizen , weil diese sonst feucht oder schimmelig werden würde und man ihn dann für die Renovierung in Regress nehmen würde .
ist das rechtlich haltbar , wenn das stimmen würde , würde der Monteur dort ausziehen.
es ist nicht unüblich, dass im vertrag vereinbart wird, wie warm/kalt die wohnung sein darf (also z.b. nicht weniger als 21°C in der raummitte, 1m über dem boden).
wie es aussieht, wenn nichts vereinbart wurde, weiß ich nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass das ungeregelt ist.
vielleicht sollte der handwerkermonteur die temperatur auf 17° erhöhen. das ist die normale temeratur der nachtabsenkung bei heizungen. dadurch kühlt die wohnung nicht zu sehr aus und man bekommt sie auch zum feierabend schnell wieder hoch geheizt.
ein zu hohes abkühlen verursacht mitunter nämlich mehr kosten beim wieder aufheizen, weil es schlichtweg zu lange dauert.
Der Vermieter bekommt das mit und der Handwerker wird
schriftlich abgemahnt , er möge seine Wohnung heizen , weil
diese sonst feucht oder schimmelig werden würde und man ihn
dann für die Renovierung in Regress nehmen würde .
ist das rechtlich haltbar , wenn das stimmen würde , würde der
Monteur dort ausziehen.
dann sollte er schon mal die Koffer packen und sich vielleicht auf einem Zeltplatz einmieten.
Durch nicht ausreichendes Heizen entsteht in der Tat Feuchtigkeit durch Kondensation, und die kann sehr schnell zu Schimmel führen. Das hat genau gar nichts mit einer Bosheit des Vermieters zu tun und ist in allen Wohnungen der Fall. Und ganz selbstverständlich hätte der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz, wenn aus diesem Grund Schäden entstehen. Auch das ist in allen Wohnungen so.
Der Vermieter erklärt also nicht irgendeine Willkürmaßnahme, sondern klärt den Mieter über seine gesetzlich vorgegebene Pflicht (pfleglich mit der gemieteten Sache umgehen) auf.
Gruß
loderunner (ianal)
http://www.ahok.de/dt/Nachtabsenkung.html
Wobei das grundsätzliche Negieren der Nachtabsenkung nur eine Sichtweise ist. Ich für meinen Teil praktiziere mit Erfolg eine etwas differenziertere Vorgehensweise.
Hallo,
wie entsteht in einer Wohnung Feuchtigkeit aus sich heraus, Ursache Wohnung? War es nicht immer das Bewohnen mit seinen feuchtigkeitserzeugenden Effekten wie Duschen oder Kochen?
Gruss Helmut
Auch im Schlaf sondert ein Mensch nicht unerhebliche Feuchtigkeitsmengen ab. Die Wohnung ist ja bewohnt. Es wird Feuchtigkeit eingebracht und durch die Temperaturabsenkung besteht die Gefahr, dass an einzelnen Stellen des Mauerwerks der Taupunkt unterschritten wird.
das ist jetzt endlich mal eine Seite, die das einigermaßen plausibel erklärt. Ich bin immer von einem psychologisch/physiologischen Ansatz ausgegangen:
Bei relativ ausgekühlter Wohnung neigt man dazu, die Heizung „aufzureißen“ und das dadurch bedingte Überschießen der Temperatur wird dann später durch Lüftungskühlung kompensiert.
wie entsteht in einer Wohnung Feuchtigkeit aus sich heraus,
Ursache Wohnung? War es nicht immer das Bewohnen mit seinen
feuchtigkeitserzeugenden Effekten wie Duschen oder Kochen?
Nicht nur. Wenn z.B. durch eine vermutlich nicht dichte Wohnungstür warme Luft aus dem Treppenhaus in die Wohnung strömt und dort abkühlt, kondensiert ggf. die enthaltene Feuchtigkeit. Und natürlich auch die, die abends und in der Nacht an die Luft abgegeben wird, zum Beispiel durch schwitzen. Die warme Luft nimmt das zunächst auf, tagsüber beim abkühlen gibt es Feuchtigkeit an den (kalten) Wänden und Fenstern.
Gruß
loderunner