Nicht jede Heizung verfügt über Außenfühler.
Ist mir bisher noch nicht untergekommen - aber es mag je nach Gebiet da ja wirklich Unterschiede in der Gebäude-/Haustechniksubstanz geben.
Meiner Meinung nach sollte es dem Vermieter doch egal sein … denn die Heizkosten werden, eben durch diese Heizkostenverteiler, individuell abgerechnet.
Genau. Dass gerade in der Umstellungszeit die meisten Kosten durch unnötige Bereitstellungsverluste anfallen, ist ja bekannt - aber ein Vermieter tut sich nichts wirklich Gutes, wenn er meint, seinen Mietern auf diese Art ungewollt eine Kostenersparnis aufzwingen zu wollen.
Unter „Heizpflicht Vermieter“ sind etliche Urteile bzw. die Allgemeine Rechtsprechung dazu zu finden - z.B.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/heizpfli-ein…
http://www.mieterbund-darmstadt.de/Newsdetails.13+M5…
Die Heizungsfachbetriebe meines Vertrauens unterscheiden aus den bekannten Gründen zwischen Steuerungs-Einstellung für selbstgenutzte Heizung (= kostenbewusst) und für vermietete Objekte (rechtssichere Komforteinstellung = zwangsläufig höhere Heizkosten). Bitter ist das natürlich für einen Vermieter, der Wohnungen im selbstbewohnten Haus vermietet und dadurch zwangsläufig auch selbst höhere Heizkosten hat - aber daran ist halt mal nichts zu ändern.
Gruß Rudi