Heizperiode ab Oktober

Hallo zusammen,
derzeit höre ich immer häufiger, dass der Vermieter die Heizung erst ab 1. Oktober einschaltet.
Obwohl sich Ableseeinrichtungen (Heizkostenverteiler) an den Heizkörpern befinden weigern sich anscheinend Vermieter, die Heizung vor dem 1. Oktober einzuschalten.
WARUM?
Meiner Meinung nach sollte es dem Vermieter doch egal sein … denn die Heizkosten werden, eben durch diese Heizkostenverteiler, individuell abgerechnet.
Was kann ich meiner Klientele antworten?

Danke für Eure Antworten

  • Volker Wolter -

P.S. Bin selbst Vermieter und habe diese Problem nicht.

Huhu,

die Heizung ist anzuschalten wenn es kalt wird,Egal welchen Monat. Eine Gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht nur ein menge Urteile dazu. Wenn davon auszugehen ist, dass die Wohnräume ohne heizen unter 20°C fallen oder wenn die Ausentemperatur mehrer Nächte hineintretender unter 15°C fällt ist von einer Heizpflicht des vermieters auszugehen. Übringens warum soll man die Arbeit machen ein Heizung abzuschalten. Diese haben Ausenfühler und entscheiden so selbst ob diese Heizen muss und wie viel.

hi

warum soll man die Arbeit machen ein Heizung abzuschalten.
Diese haben Ausenfühler und entscheiden so selbst ob diese
Heizen muss und wie viel.

Nicht jede Heizung verfügt über Außenfühler.

Gruß
Edith

Hallo NW,
danke für die Antwort, die auch meine Meinung ist.
Ich suche mal nach den entsprechenden Urteilen.
Ob mit oder ohne Außenfühler die Kosten werden ja sowieso umelegt, der Vermieter hat ja keine Nachteile.

Gruß

  • Volker Wolter -

Nicht jede Heizung verfügt über Außenfühler.

Ist mir bisher noch nicht untergekommen - aber es mag je nach Gebiet da ja wirklich Unterschiede in der Gebäude-/Haustechniksubstanz geben.

Meiner Meinung nach sollte es dem Vermieter doch egal sein … denn die Heizkosten werden, eben durch diese Heizkostenverteiler, individuell abgerechnet.

Genau. Dass gerade in der Umstellungszeit die meisten Kosten durch unnötige Bereitstellungsverluste anfallen, ist ja bekannt - aber ein Vermieter tut sich nichts wirklich Gutes, wenn er meint, seinen Mietern auf diese Art ungewollt eine Kostenersparnis aufzwingen zu wollen.

Unter „Heizpflicht Vermieter“ sind etliche Urteile bzw. die Allgemeine Rechtsprechung dazu zu finden - z.B.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/heizpfli-ein…
http://www.mieterbund-darmstadt.de/Newsdetails.13+M5…

Die Heizungsfachbetriebe meines Vertrauens unterscheiden aus den bekannten Gründen zwischen Steuerungs-Einstellung für selbstgenutzte Heizung (= kostenbewusst) und für vermietete Objekte (rechtssichere Komforteinstellung = zwangsläufig höhere Heizkosten). Bitter ist das natürlich für einen Vermieter, der Wohnungen im selbstbewohnten Haus vermietet und dadurch zwangsläufig auch selbst höhere Heizkosten hat - aber daran ist halt mal nichts zu ändern.

Gruß Rudi