Man nehme an die Heizung würde im Dachgeschoss nicht funktionieren. Kein andere Mietpartei hätte sich bis jetzt Beschwerd in einem 3 Familienhaus.
Jetzt meine Frage. Heizperiode zählt ja vom 1.10. oder wenn es das Wetter voraussetzt. Die Sache ist: Erdgeschoss und mittlere Etage haben bis jetzt noch nicht die Heizung genutzt, da es ihren Wohnungen warm genug ist.
Setzt es das Wetter jetzt schon voraus, das die Heizung gehen muss? Oder ist die Floskel ansichtsache? Und es müssen 20 Grad in den Zimmern sein. Wenn man das Fenster auf hat, erreicht man diese Temperatur mit Sicherheit nicht.
Winke, Heike,
also das müsste im Mietvertrag stehen, allerdings darf die Zimmertemperatur nicht unter 15° fallen (nur Annahme). Bis die Heizung läuft, kann ich Kerzen empfehlen. Die sind romantisch, spenden Licht und wärmen.
also das müsste im Mietvertrag stehen, allerdings darf die
Zimmertemperatur nicht unter 15° fallen (nur Annahme). Bis die
Heizung läuft, kann ich Kerzen empfehlen. Die sind romantisch,
spenden Licht und wärmen.