Heizperioden vom Vermieter vorgegeben

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Eine Heizungsanlage im Keller eines Mehrfamilienhauses versorgt die Heizungen in den einzelnen Parteien entsprechend. Nun stellt Mieter A, welcher in Tag/Spätschicht von 14 - 22 Uhr arbeiten muss, fest, dass seine Heizung ab ca 0 Uhr nicht mehr heizt und auch erst ab ca 5 Uhr wieder „anspringt“. Nach Meinung des Mieters A wird dies zentral durch die Heizungsanlage im Keller gesteuert.

Darf der Vermieter solche Einschränkungen in der Versorgung durchführen? Darf er seinen Mietern quasi „vorschreiben“ wann sie zu heizen bzw in diesem Fall ja eher wann sie nicht zu heizen haben?

Kann der Vermieter indirekt die Heizgewohnheiten des Mieters beeinflussen oder gar vorschreiben?

Danke im Vorraus

Gruß
Stefan

Hi,

der VM muss ganzjährig eine Mindesttemperatur einhalten (ca. 21° C). Wenn also im Sommer durch eine Kälteperiode diese Temperatur nicht erreicht wird (länger als - glaube 3 - Tage), dann muss er heizen.

Eine sog. Heizperiode von Oktober bis April oder so gibt es also eigentlich nicht.

Der VM darf aber in der Nacht etwa von 23 bis 6 Uhr eine Nachtabsenkung vornehmen.

Insofern ist also ein Mieter der durch Schichtdienst in dieser Zeit wach ist etwas benachteiligt. Troztdem habe ich persönlich noch nicht gehört, dass deswegen ein VM die Nachtabsenkung nicht durchführen darf.

Gruß
Nita