Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Eine Heizungsanlage im Keller eines Mehrfamilienhauses versorgt die Heizungen in den einzelnen Parteien entsprechend. Nun stellt Mieter A, welcher in Tag/Spätschicht von 14 - 22 Uhr arbeiten muss, fest, dass seine Heizung ab ca 0 Uhr nicht mehr heizt und auch erst ab ca 5 Uhr wieder „anspringt“. Nach Meinung des Mieters A wird dies zentral durch die Heizungsanlage im Keller gesteuert.
Darf der Vermieter solche Einschränkungen in der Versorgung durchführen? Darf er seinen Mietern quasi „vorschreiben“ wann sie zu heizen bzw in diesem Fall ja eher wann sie nicht zu heizen haben?
Kann der Vermieter indirekt die Heizgewohnheiten des Mieters beeinflussen oder gar vorschreiben?
Danke im Vorraus
Gruß
Stefan