Heizpflicht bei vorzeitigem auszug

Hallo,

wenn ich vor Ende der Kündigungsfrist aus meiner Wohnung ausziehe und diese offiziell abgebe bin ich dann noch verpflichtet die restliche Mietdauer zu heizen?
Rene

bin kein fachmann

das hilft mir leider nicht weiter

bin kein fachmann

meiner Meinung nach ist die Beheizung sowie die Belüftung der Wohnung bis zum Ende der Kündigungsfrist, Sache des Mieters. Eine vorzeitige Rückgabe der Wohnung endbindet nicht von den mietvertraglichen Verpflichtungen

NEIN aber die Heizkörper sind auf Stern zu stellen, damit nichts Einfrieren kann.

Nein. Du hast allerdings dafür Sorge zu tragen, dass keine Frostschäden und Schimmelbildung wegen Untertemperierung in der Wohnung entstehen können. Eine Heizpflicht im vertragsrechtlichen Sinn gibt es für Mieter nicht, nur für Vermieter bei entsprechend niedrigen Außentemperaturen. (Siehe hierzu auch Mietrecht im BGB)
LG Micha.

Hallo Rene,

du bist zumindest verpflichtet den Frostschutz zu gewährleisten. Sollte Wasser in den Rohren sein und dies gefriert durch die Kälte und dehnt sich aus, platzt das Rohr und die Leitungswasserversicherung steht für diesen Schaden nicht ein. Dies kann zu erheblichen Kosten führen. In dem Verhältnis kostet es dich quasi nichts die Heizkörper auf 1-2 zu stellen.

Du bist sogar dazu verpflichtet bis zum ende deiner Kündigungsfrist das Treppenhaus zu reinigen auch wenn du nicht mehr in der Wohnung wohnst.