Bin vor kurzem in meine neue Mietwohnung gezogen und habe bemerkt, dass der Heizstrahler im Bad defekt ist. Meine Frage: Wer muss die Reperaturkosten übernehmen? Der Vermieter oder ich als Mieterin? Im Mietvertrag ist keine Klausel zu finden.
wenn es keine sog. „Kleinreparaturklausel“ im Vertrag gibt, da steht dann z.B. drin "Mieter trägt kleine Reparaturen an Gegenständen,die einem Verschleiß durch Gebrauch unterliegen(Wasserarmaturen,Lichtschalter…) bis zu 80 € im Einzelfall, höchstens aber 200 € im Jahr " dann muss das der Vermieter tragen.
Allenfalls Beschädigungen durch den Mieter nicht,aber das ist eigentlich selbstverständlich,oder ?
Hallo,
der Vermieter ist verpflichtet Reparaturen durchzuführen. Manchmal ist im Mietvertrag eine Klausel, dass der Mieter Kleinreparaturen selbst ausführen muss. Schau in Deinen Mietvertrag dort steht ggbf. eine Preisgrenze. Fällt die Reparatur nicht in die diese Preisgrenze oder ist die Übernahme der Kleinreparaturen nicht gesondert geregelt, ist immer der Vermieter zuständig. Dem Vermieter gemeldet sollte dies auf jeden Fall. Wenn noch mehr kommt ist evtl. Preisgrenze schnell überschritten. Wenn der Heizstrahler schon bei der Wohnungsübernahme defekt war ist immer der Vermieter zuständig. Wenn nichts im Übergabeprotokoll über einen Defekt vermerkt ist, vorsichtig den Vermieter darauf aufmerksam machen. Sicherlich haben Sie nur vergessen…
Gruß