Heizung

Hi,
folgende Situation:
In einem Altbau, 3 Etagen, 3 Wohnungen, schlecht isoliert, beschwert sich die Mieterin der mittleren Etage beim Mieter der 1. Etage, weil dieser seine Wohnung nicht genügend heize, sodass sie in ihrer Wohnung friere. Sie hätte wohl gerne so eine Art Fußbodenheizung…:wink:)

Könnte sie diesen Wunsch gerichtlich durchsetzen? Oder könnte der Mieter unten vom Hausbesitzer dazu verdonnert werden, seine Wohnung so kräftig zu heizen, dass die Mieterin im 2. Stock zufrieden ist?

Dazu kommt noch, dass besagter Mieter im Winter gerne für 1 bis 2 Monate im Süden Urlaub macht und er gerne in dieser Zeit seine Heizung auf ein Minimum reduzieren würde, also gerade mal so, dass Frostschäden ausgeschlossen sind. Kann er auch gezwungen werden, seine Heizung in Abwesenheit durchlaufen zu lassen?

Danke
Guko

Sage ich es m,al so ich würde mich nicht zwingen lassen meine heizung wenn ich nicht da bin laufen zu lassen.
Jeder mag es anders selsbt wenn er zu hause ist kann er doch die heizung auf minimum runter fahren.

Hallo,

soweit das Heizverhalten keine Schäden an der Mietsache zu verursachen geeignet ist, kann man es so warm oder so kalt halten, wie man mag.

Wenn die Omi über dir kalte Füße bekommt, soll sie sich ein Paar warme Puschen kaufen :wink: Woher weiß die überhaupt, wie warm oder kalt es in der Wohnung unter ihr ist?

LG
sine