Heizung ablesen

Hallöchen. Darf der Mieter den Vermieter auffordern, ihm Zugang zum Heizraum zu gewähren, wo sich die Zähler befinden,um diese persönlich abzulesen oder muss man sich mit dem vom Vermieter angegebenen Stand abfinden?

Was kann man tun, wenn der Vermieter für 2010 noch keine Nebenkostenabrechnung erstellt hat (jedoch für alle anderen Mieter schon)und nur mündlich mitteilt, dass angeblich mit Miete alles ausgeglichen sei. Er wurde bereits mehrfach aufgefordert, eine schriftliche Abrechnung zu erstellen, ist dem bis jetzt aber noch nicht nachgekommen.

Wie kann man heraus finden, wie und ob richtig abgerechnet wird? Die Heizung ist immer nur zur oberen Hälfte warm/heiß und unten ab Mitte komplett kalt. Es gibt keine Zähler direkt an der Heizung, sondern nur im für den Vermieter zugänglichen Heizraum (Gas).

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!

Hallo !

Wenn weder auf den Heizkörpern noch in der Wohnung Messgeräte sind,dann kann es m.E. nur Wärmemengenzähler im Heizraum geben.
Dazu muss aber jede Wohnung eigene Leitungen direkt in den Heizraum haben,sonst ist es nicht möglich. Von jeder Wohnung müssen 2 Leitungen direkt bis in den Heizraum führen. Das ist selten und kann nur bei der Erstinstallation so gemacht werden.
Viel häufiger ist der Einbau in der Wohnung,denn dann braucht man nicht die die Hausinstallation Rücksicht nehmen.

Ist das so ?

Sind das Wärmemengenzähler,die direkt in „kWh“ abrechnen ?

Man hat schon das Recht,die Originalrechnungen beim Vermieter einzusehen und auch die Messgeräte selbst abzulesen. Es gibt keinen Grund des Vermieters,es abzulehnen.
Schließlich wäre der Mieter bei der Ablesung in der Wohnung auch dabei.

Abrechnung von 2010 ist verjährt,hier kann der Vermieter nichts mehr nachfordern,aber der Mieter kann eine Abrechnung verlangen und auch eine Überzahlung zurück verlangen.

Kann es sein,es handelt sich um ein 2-Familienhaus,in dem der Vermieter und nur 1 Mieter wohnt ?
Da kann vieles anders sein bei der Abrechnung .

MfG
duck313

Mietvertrag lesen ! Mitunter findet man dort Antworten.

Mietvertrag lesen ! Mitunter findet man dort Antworten.

Aha.
Und was genau könnte da drin stehen, was zur Klärung in welcher Weise beitragen sollte? Etwas in Richtung „Abrechnungen gibt es nur, wenn es dem Vermieter grad einfällt“? Oder vielleicht „Ablesungen finden ausschließlich unter Ausschluss jeglicher Öffentlichkeit statt“? Oder gar „das Gesetz ist er Vermieter“?

Oje…

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