Heizung ablesen - kein Heizkörper vorhanden

Liebe/-r Experte/-in,

in zwei Wochen steht wieder die alljährliche Heizungsablese bei uns an. Bei der Überprüfung der Nebenkostenanbrechnung die letzte Woche kam ist mir aufgefallen, daß in dem einzigen Raum, in dem wir gar keinen Heizkörper haben, der Verbrauch geschätzt wurde. Ich weiß, daß das bei defekten Geräten üblich ist aber wenn doch gar keine Heizung in dem Raum ist? Wer weiß es genau?

Danke und viel Grüße
Sylvia

Liebe Sylvia,

also das ist absolut nicht seriös, es gibt in einem Raum ohne Heizkörper
Keine genauen Werte welche man nutzen könnte!
Ganz davon abgesehen das es eigentlich heutzutage
Keine Wohnräume mehr geben darf ohne Heizkörper!
Wende Dich da bitte an den Mieterschutzbund in Deiner
Nähe, die helfen Dir weiter wer bei Dir in der Nähe ist und Dir
einen richtigen Wert ermitteln kann.
Kostet in der Regel ca 15-18€

Liebe Grüße

Da kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo Sylvia Hanahan,

  1. Den Ablesesungsdienst darauf aufmerksam machen und dies im Ableseprotokoll vermerken.
  2. Der nächsten Heizkostenabrechung schriftlich widersprechen ggf. Unter vorbehalt Nachzahlung bezahlen.

Grüsse
Panki

Hallo Sylvia,

auch wenn der erwähnte Raum keinen eigenen Heizkörper besitzt, so wird er ja (z.B. bei offener Tür) über die Heizkörper im Rest der Wohnung mitgeheizt.

Die Schätzung des Verbrauchs ist normalerweise Bestandteil des Wirtschaftsplans für die Nebenkostenvorauszahlung.

Bei der tatsächlichen Abrechnung darf meines Erachtens nichts geschätzt werden, sondern der effektive Verbrauch wird abgelesen und die Kosten mit den Vorauszahlungen verrechnet.

Mein Tipp: Kurzer Anruf beim Vermieter oder der Hausverwaltung wird die Sachlage klären.

MfG Matthias

Danke für den Tipp.

Werde ich machen, danke.
VG
Sylvia

Danke

Liebe Sylvia,
normalerweise werden Heizkosten zu 50% nach der Wohnfläche und zu 50% nach dem Verbrauch erfasst. Wenn kein Verbrauch vorhanden ist, weil kein Heizkörper mit einem Wärmemengenzähler vorhanden ist, kann auch ein Verbrauch ermittelt werden.
Bitte überprüfen Sie, ob bei der Berechnung der beheizten Wohnfläche das Zimmer ohne Heizkörper mit eingeschlossen ist oder nicht.

Ansonsten widersprechen Sie der Nebenkostenabrechnung.
mfg Kluge