Heizung bleibt am Mittag kalt

Hallo,

ich bin zum 01.02.2013 umgezogen und habe seitdem leider von Anfang an Mängel in meiner neuen Wohnung.
Diesbezüglich hätte ich 2 Fragen:

  1. Die Heizkörper sind zu den Mittagsstunden eiskalt, obwohl diese voll ausgedreht sind. Mir ist heute aufgefallen dass diese ab ca.15Uhr warm werden. Gibt es eine Art Zeitschaltuhr für Heizkörper die sich zu den Mittagsstunden abstellt? Muss ich diesen Umstand als Mieter akzeptieren, dass ich Mittags keine Heizung zur Verfügung habe?

  2. In der Wohnung ist eine Elektrodusche, die ich ca. 20min vor dem Duschengehen einschalten muss, dass ich beim Duschen warmes Wasser bekomme. Allerdings reicht das Warmwasser keine Minute, so kommt nach ca. 30 Sekunden nur noch eiskaltes Wasser und ich müsste erneut 20Minuten auf Warmwasser warten. Zudem möchte nach mir auch noch meine Freundin duschen. Muss ich es akzeptieren dass ich lediglich so kurze Zeit Warmwasser zum Duschen hab ?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Beides nein, soetwas muss man nicht hinnehmen

ich kann nur vermuten, das in dem haus bislang nur leute gewohnt haben die die heizung erst ab 15.00 uhr genutzt haben und insofern vielleicht abgesprochen worden ist das der Heizungsofen so eingestellt wird das diese ert ab der zeit heizen, was schon einen enormen vorteil hat wenn alle die gleichen lebensewohnheiten haben, denn dann ist die wohnung warm wenn man kommt verbraucht aber weniger energie
warscheinlich ist das seit jahren so und es ist beim vermieten untergegangen
ich würde den vermieter ansprechen und drum bitten das da abhilfe geschaffen wird (aber immer dran denken wie man in den wald reinruft so kommt es wieder)

das mit der dusch ist aus meinem wissensstand ein defekt, denn in einer minute bekommt keiner geduscht
insofern auch hier den vermieter kontaktieren, vielleicht ist es auch nur eine sache der einstellung was natürlich am schönsten wäre

viel erfolg,
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viele grüße margret

Hallo,

Ich denke deine Heizung muss mal entlüftet reden. Was für eine Waarmwasser hast du? Einen Warmwasserboiler? Wenn ja, ist der Boiler zu Entkalken… Evtl steht ja was im Mietvertrag… Wer es zu zahlen hat.

Ansonsten würde ich den Vermieter ansprechen.

Grüße

Hallo,

1.die Heizanlage muss so eingestellt sein, das eine Mindestthemperatur von 20-22 Grad in der Wohnung vorhanden sein muss.
Sollte die Wohnung also dadurch auskühlen, stellt dies ein Mietmangel dar und du solltest dem VM eine Mängelanzeige zukommen lassen und ihn auffordern diesen Mangel unverzüglich zu beheben.

Wir die Wohnung max. 18 Grad warm oder noch kühler kann die Miete gemeindert werden.
Auch nachts sollte die Wohnung nicht kühler werden.

  1. hier liegt ein Mangel der Warmwasserversorgung vor.
    Die Themperatur hat 40- 50 Grad zu erreichen und dies ohne kostenintensive verschwenderische Vorlaufzeit.

Elektrodusche? Ist damit ein Durchlauferhitzer gemeint?
Wenn ja, liegt hier ein eindeutiger defekt vor. Im Grunde ist es auch egal, was für ein Gerät das ist, denn hier ist ein Mangel gegeben und dieser hat unverzüglich besdeitigt zu werden.

In derartigen Fällen 1 und 2 würde ich eine sehr kurze Frist setzen und auch eine Mietminderung ankündigen, wenn nicht unverzüglich gehandelt wird.

Beim mindern der Miete oder beim Verfassen der Schreiben an den Vermieter ist auch der Mieterverein behilflich.
Beitrag inkl. Rechtschutz beträgt (zumindest hier) 82 Euro.
Wobei der Rechtschutz erst später greift, was ja bei allen Versicherungen der Fall ist. Der Mieterverin selber hilft aber sofort nach Entrichtung des Beitrages.

Ich denke bei dem Vermieter dürfte das eine lohnende Investition sein.

Viele Grüße
tina

  1. Ganz ausschalten darf der VM während der Heizperiode nicht.
  2. Sofern die „Elektrodusche“ Teil der Mietsache ist, liegt die Reparaturpflicht beim VM.

VM am besten schriftlich mit Fristsetzung anschreiben.
Lg

Hallo,

zu 1.) Entscheidend ist die Frage, welche Temperatur im Raum vorhanden ist und nicht, ob der Heizkörper heiß oder kalt ist. Je nach Raumtyp (Wohnzimmer, Bad) müssen mindestens 20 - 22 Grad erreicht werden. Schafft das die Heizung nicht ist ein Mangel gegeben.
Nicht Zeitschaltuhr, aber eine Nachtabsenkung ist normal und auch sinnvoll. Tagsüber? Ungewöhnlich, aber nicht ausgeschlossen. Evtl. waren die Vormieter tagsüber nie zuhause, da könnte das Sinn gemacht haben.
Vermieter fragen/informieren!

zu 2.) Kapazität des Warmwasser-Boilers in Litern? Boiler gewartet und auch sonst in Ordnung? Nur 30 sec. warmes Wasser zum Duschen ist zu knapp. Betreibe Ursachenforschung und informiere den Vermieter.

Viele Grüße,
FvS

Hallo,
eine Heizung muss in der Zeit von Oktober bis April Wärme erzeugen. Prüfe doch bitte, ob du vielleicht Thermostat-Ventile an deinen Heizkörpern hast, die so eingestellt sind, dass über mittag die Heizung gedrosselt ist. Vielleicht hat der Vormieter sie so eingestellt, weil er vielleicht zu dieser Zeit außer Haus war.
Wenn solche Ventile nicht an deiner Heizung sind und es sich um eine Zentralheizung für mehrere Wohnungen handeln sollte, müsstest du mit dem Vermieter sprechen, ob er die Heizung entsprechend programmiert hat und ihn ggf. bitten, das zu ändern.
Auch wegen des Duschwassers solltest du erst schauen, ob eine Begrenzung absichtlich eingegeben ist. Im Rahmen der hohen Kosten werden viele Geräte gedrosselt, was auch von den Mietern gewünscht wird. Ob deine Therme gedrosselt bzw. entsprechend eingestellt ist, kann ich von hier nicht sagen.
Bitte nicht sofort von Mängeln sprechen, die ggf. der Vermieter zu vertreten hat. Sparen ist angesagt, da werden oft Heizungen etc. entsprechend reguliert, was sich aber wieder verändern kann.

MfG
Ulla

Hallo,
ich bin immer wieder überrascht was es doch für Wohnungen gibt!.
Also, Sie müssen weder mit so einer Heizung leben, noch mit so wenig warmen Wasser.
Schreiben Sie dem Vermieter einen Brief und schildern Sie diese Mängel mit Fristsetzung zur Behebung. Erst wenn dieser mind. zweimal die Frist verstreichen läst, können Sie zum Anwalt gehen. Nur dieser kann Ihnen genau sagen wie es weiter geht z.B. Mietminderung usw. Nur dies ist ein stressiger und steiniger Weg. Suchen Sie einfach den Kontakt zum Vermieter und klären Sie alles. Viel Glück

zu 1. Über welche Art Heizung reden wir hier überhaupt? Ist es eine Gasetagenheizung, sind es Elektrospeicherheizungen, oder ist es eine Zentralheizung für mehrere Wohnungen?

zu 2. Ein echter Mangel, der erst während der Mietzeit auftritt, scheint hier nicht vorhanden zu sein, denn der zu kleine Wasserspeicher war schon bei Abschluss des Mietvwertrags vorhanden. Hier sollte man den Vermieter ganz freundlich um Abhilfe bitten.

Wie groß ist denn das Fassungsvermögen dieses Geräts, dass es schon nach 30 Sekunden leer ist, das dürfte dann ein Untertischmodell sein, das nur für Handwaschbecken geeignet ist.

Hallo,

bitte sofort den Vermieter anschreiben (Einschreiben gegen Rückschein) und auf die jeweiligen Sitiatuionen hinweisen sowie um Beseitigung bitten mit entsprechenden Fristen.
Der Wohnraum muß mind. einen Raumtermperatur von 20-22 Grad haben ( außer in der Nacht) und es kann nicht sein, dass nach ca. 30 Sek. kein warmes Wasser mehr vorhanden ist.

MfG

petra0801

Hallo mako51,

ich geh davon aus, dass Sie die Heizkörper nicht aus- sonder aufgedreht haben.
In beiden Fällen haben Sie das Recht a) nicht zu frieren und b) solang wie Sie es für richtig erachten (angemessen) duschen können.

Redn Sie mit Ihrem Vermieter. Die Schaltuhr sitzt sicher an der Heizung. Das mit der Dusche scheint ein technischer Fehler zu sein.

Gruß Fred

als Kavalier würde ich die Freundin warm und selber kalt duschen *grins*

Das muss heutzutage beides nicht mehr hingenommen werden. Ich würde eine deutlichen Brief an den Vermieter schreiben und eine kurze Frist zum Abstellen dieser Mängel setzen. Eine Woche wäre da mehr als genug, da ein Klempner nicht gerade selten ist.

Viel Erfolg!

Werter Fragesteller!
Sie haben 2 Probleme.

  1. Kein Mieter muß eine kalte Wohnung hinnehmen.
    Benachrichtigen Sie Ihren Vermieter. Reagiert dieser nicht, dann mahnen Sie den festgestellten Mangel an.
    Reagiert der Mieter immer noch nicht, können Sie mit Benachrichtigung des Vermieters zur Mietkürzung gehen.
    (§ 535,536 und 536a bis d BGB)
  2. Auch die fehlende Möglichkeit sich duschen zu können, kann als Mangel angesehen werden. Auch hier gilt das gleiche wie unter 1. geschrieben. Schauen Sie in ihren Mietvertrag, ob Dusche und WC zur Wohnung gehören.
    Falls Sie einen Rechtsstreit brauchen um Ihre Forderungen durchsetzen zu können, kann ich Ihnen nicht dienen, denn ich bin nur ein Mieter, der sich mit dem Mietrecht vertraut machen mußte.
    nehmen Sie einen Anwalt oder nehmen Sie die Hilfe eines Schiedsmannes in Anspruch.
    Die o.g. §§ können Sie im Internet aufrufrn und nachlesen.
    Mit freundlichem Gruß „Großer Sucher“.

hallo ,
zu Frage 1 : Die Heizung muss von 6 Uhr bis 24 h gewährleistet werden Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius nicht erreicht, liegt ein Wohnungsmangel vor. Zeitschaltuhren in Heizkörperventilen gibt es ,Digitales Sichtfenster wie bei einer modernen Zeitschaltuhr . Da deine aber zum drehen sind trifft dieses nicht zu . Sehr wahrscheinlich wird die Heizung Zentral gesteuert ,wende dich an den Vermieter und teile Ihm auch sofort den Zustand des Warmwasserboilers mit ,Die Warmwasserversorgung muss rund um die Uhr ,in ausreichender Menge ,gewährleistet sein.Wenn keine Reaktion innerhalb von 7 tagen erfolgen , solltest du dieses schriftlich kundtun ,am besten per Einschreiben . Wenn das auch nicht fruchtet hilft da wohl nur noch der Mieterverein .

Hallo,
was ist das denn für ein Gebäude wo Du da eingezogen bist. Zu Deinen Fragen:

1.) Ja, gibt es. Die Wohnungstemperatur darf aber nicht unter 18 Grad absinken. In diesem Fall hast Du das Recht auf Reklamation bzw. Mietminderung. Geh mal auf den hausverwalter zu und frag wie die Heizung geschaltet ist.

2.) So etwas habe ich noch nie gehört. 30sek warmes Wasser ist ja ein Witz. Hier bitte umgehend auf Vermieter zugehen. Wenn er Dir blöd kommt schriftliche Beschwerde mit Fristsetzung zur Beseitigung. In diesem Fall würde ich dann aber zum Mieterschutzbund gehen, da Dein Vermieter evtl. mit Kündigung auf das Schreiben und die Frist reagiert. Aber dieser Zustand ist absolut nicht hinnehmbar.

MfG
murmeltier