Heizung bleibt weiterhin aus

Hallo an alle!

Ich habe ein kleines Problem und hoffe das Ihr mir helfen könnt.
Also folgendes:
Ich wohne in einer Mietwohnung, die Wohnung gehört meiner Mutter. In dem Haus in der die Wohnung ist, wird die Heizung über den Sommer komplett ausgestellt. Kann ich ja etwas verstehen. So, meine Wohnung liegt direkt über 2 Garagen, das heißt WZ und SZ sind kalt, und damit meine ich richtig kalt. Nachts hab ich in den Räumen grade 13°. Und das ist echt nicht viel.
Unsere Hausverwaltung macht nix. Sie hat zwar einen Eigentümer angerufen der die Heizung immer an und aus macht aber seine Antwort war nur, Nein die bleibt aus ich solle mir doch nen Heizlüfter kaufen.

So, was soll ich nun tun? Mir weiterhin den Hintern abfrieren *lach*.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, wei8l es ist ja irgendwo lächerlich.

LG Coco

Hallo,
da hat er wohl recht. Im Sommer muss die Heizung nicht laufen. Das Beste ist wirklich ein Heizlüfter.
Grüsse

Hallo COCO,
Es gibt gesetzlich festgelegte Zeiten ,in der geheizt bzw nicht geheizt werden muss. Mach Dich hier im Internet kundig wann dass ist. Dann kann Deine Mutter
machen und sollte es keinen Erfolg haben ,dann kann Sie Mietminderung androhen (schriftlich)
Wieviel diese dann betragen darf ,findest Du auch hier im Internet . Also werde tätig,wenn Du es warm haben willst !
MfG Filtermemon

Hallo Coco,

Hier ein Artikel aus „Die Welt“:

Vermieter müssen während der Heizperiode eine ausreichende Mindesttemperatur gewährleisten. Nach Angaben des Immobilienverbandes Deutschland West (IVD) in Köln muß eine Mietwohnung in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April mindestens auf 22 Grad beheizt werden können. Grundsätzlich sollten sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer Wohnräume nicht zu sehr auskühlen lassen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Das Aufheizen koste sonst viel Energie.
Google Anzeige

Die Frist vom 1. Oktober bis 30. April gilt, sofern im Mietvertrag keine andere Heizperiode vereinbart wurde. Unter Umständen muß der Vermieter die Heizungsanlage aber auch außerhalb dieser Periode starten, und zwar dann, wenn die Temperaturen in der Wohnung auf unter 18 Grad sinken und abzusehen ist, daß die kühleren Außentemperaturen mindestens einen Tag andauern. Kann die Wohnung nicht entsprechend geheizt werden, gilt dies laut IVD als Mangel, was zu Mietminderungen führen könne. Es reiche jedoch, wenn die Mindesttemperatur zwischen 7und 23 Uhr erreicht werde.

Auch bei einem Urlaub oder Wochenendausflug sollten die Temperaturen in Wohnräumen nicht unter rund 15 Grad fallen. „Sonst kostet das Aufheizen zu viel Energie“, erklärt Akke Wilmes von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wer im Winter in Urlaub fährt, sollte den Frostschutz an seiner Heizung aktivieren und sich über die Wetterprognose informieren, rät Wilmes. „Wenn es wirklich minus 20 Grad kalt ist, sollten Sie vom Urlaubsort aus Freunde oder Nachbarn bitten, die Heizung anzustellen, falls Sie es selber nicht getan haben.“

Gruß Michael

ich würd ein rechtsanwalt einschalten das ist körperverletzung

Hallo Coco1985 ,

ich kann hierbei leider nicht weiter helfen.

Man kann diese Frage aber mal bei der Verbraucherzentrale stellen.

Viel Glück

Tammo

Hi Coco,
ich denke, es handelt sich hier um ein Problem, welches in der Eigentümerversammlung geklärt werden müsste.
Rechtsauskünfte kann und darf ich nicht geben.
Bei mir leider nur Elektro- oder Heizungsprobleme.

Trotzdem viel Glück

Piet

hallo Coco,
tja da scheiden sich die geister. Das ist nicht so einfach. Grundsätzlich hat jawohl jeder das recht eine warme wohnung zuhaben.Nun ist es aber so das wegen einer einzigen Wohnung nicht die ganze Anlage laufen sollte. Diese Kosten tragen dann ja zwangsläufig alle Mitbewohner. Die Heizkosten werden ja nicht zu 100 % umgelegt. Einen gewissen teil müßen alle bezahlen , selbst wenn sie tatsächlich nicht einen Heizköper angemacht haben.Das ist dann für die anderen unnötige Kosten nur weil eine® friert! Also wenn du da umsonst wohnst ist es schwer was zumachen, ansonsten Mietkürzung.Ich bin auch Vermieter und da ist es ein wahnsinns Spagat allen Leuten es Recht zumachen. Dem einen zuwarm der andere friert. Und energie kostet echt richtig geld, denk doch mal anders rum, wenn deine wohnung warm wäre und ein anderer käme und sagt er müße Heizung haben. Wie würdest du dann entscheiden??? mehrkosten für eine Person gerne in Kauf nehmen oder eher an dein geldbeutel denken??
Aber ich meine die Heizperiode beginnt sowiso mit dem 1 oktober wieder. Aushalten ist angesagt.
Gruß Olli

Hallo Coco
Die Hausverwaltung ist für Ihre Mieter da, versuche mit Mietminderung. Als Heizperiode oder Heizzeit wird in der Heizungs- und Klimatechnik der Zeitraum bezeichnet, in dem die Heizanlage in Betrieb genommen werden muss, um die Innentemperatur zu halten. Bezug ist ein Grenzwert der mittleren Außentemperatur, die Heizgrenze, in Deutschland mit 15 °C angesetzt, in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein mit 12 °C, und ein Richtwert der Innentemperatur, im allgemeinen 20 °C.

Eine gesetzliche Regelung über die Dauer, Beginn oder Ende einer Heizperiode ist nicht verankert, sie ist von Klima, geographischer und Höhenlage und anderen Faktoren abhängig und an jedem Ort verschieden.

Der Begriff Heizperiode existiert in mehreren Definitionen:

Heizsaison:
die Zeitspanne vom ersten bis zum letzten Heiztag einer Wintersaison
eine festen ortsüblichen Zeitraum, etwa für Südwestdeutschland maximal 1. September bis 31. Mai[1]
einen Zeitraum, in dem das Fünftagesmittel unter die Heizgrenze fällt
Aus Wikipedia

Horst

Heizperiode ist eigentlich von 1. September bis 30.Mai, aber google mal unter Heizperiode --> da muesstest du etwas finden. Was steht denn im Mietvertrag, denn daran ist der Vermieter gebunden. Ansonste Mieterbund kontaktieren.

Gruß Joachim

Für Mieterprobleme gibt es Hilfevereine in jeder Stadt.

Hallo, schwierige Sachlage es gibt zwar Vorschriften das wenn es längere Zeit unter 17 grad ist sollte die Heizung laufen muß aber nicht !!!ich denke eher das es auf den Heizlüfter rausgeht du kannst auch nicht mal die Miete kürzen
gruss
Mike

Hallo CoCo1985

Das habe ich auf die schnelle ge-Googlet
Heizung während der Jahreszeiten

Wenn die Wohnung an eine zentrale Sammelheizung angeschlossen ist, ist der Vermieter verpflichtet, mindestens während der üblichen Heizperiode vom 1.Oktober bis zum 30. April die Zentralheizung in Gang zu halten. (LG Düsseldorf, BlGBw 1955, 31)

Außerhalb der Heizperiode trifft den Vermieter eine Heizpflicht spätestens dann, wenn die Innentemperatur in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen unter 17 Grad Celsius fällt und mit einer Besserung in den folgenden Stunden nicht zu rechnen ist.

Liegt die Raumtemperatur, was vor allem in der Übergangszeit häufiger vorkommt, zwischen 17 -20 Grad Celsius, kann der Mieter verpflichtet sein, eine eigene Heizquelle einzusetzen, wenn zu erwarten ist, daß die niedrigen Temperaturen nur kurzfristig, also bis maximal zwei Tage, auftreten. Ansonsten hat der Mieter einen Anspruch auf Beheizung der Wohnung.
nach oben
Tageszeiten, Raumtemperatur

Ist der Vermieter zum Heizen verpflichtet, so hat er nach DIN 4701 dafür zu sorgen, daß folgende Temperaturen in den Räumen erreicht werden können:

-Wohn-,Schlafzimmer, Küche: 20 Grad Celsius
-Badezimmer, Duschraum: 22 Grad Celsius
-Diele, Flur usw.: 15 Grad Celsius

Zur Nachtzeit von ca. 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens dürfen diese Werte um bis zu drei Grad Celsius unterschritten werden. (vgl. AG Stuttgart, WuM 1987, 147)

Die entsprechende Heizleistung hat der Vermieter von 6.00 Uhr morgens bis mindestens 23.00 Uhr abends zur Verfügung zu stellen. Kürzere Zeiten, die in einem Formularmietvertrag stehen, etwa eine Beheizung nur bis 22.00 Uhr, sind unzulässig. (OLG Frankfurt, WuM 1992, 56f.)

Der BGH und das OLG Frankfurt gehen sogar davon aus, daß eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius als Wohntemperatur die unterste Grenze des Zumutbaren darstellt. (BGH WuM 1991, 381 f; OLG Frankfurt 1992, 56 f.)

Hi Coco,

wie soll ich Dir da helfen? Hast nen sensiblen Po?! :wink:die Tatsache dass die Hausgemeinschaft sparen will, liegt auf der Hand. Was kannst Du da schon machen? Deine Mutter sollte sich als Eigentümerin engagieren und Vorsorge tragen, dass die Räume warm sind, ggf. über Rechtsberatung, oder einen Heizlüfter kaufen, ist auf jeden Fall billiger und nicht so stressig.
Grüße:
Houstec

Hallo !
Also es gibt Gesetzesvorschriften nach denen sich der Betreiber einer Gemeinschaftsanlge richten muß !
Nachts sind das je nach Nachtabsenkung minimal 16°
, genaueres aber beim Mieterschutzbund zu erfahren !
Auch ein Beschluß einer Hauseigentümervereinigung kann das nicht unterlaufen , es sei denn deine Mutter hatte dem zugestimmt oder nicht widersprochen , als es beschlossen wurde !
Rd