Heizung Buderus Junomat 14 PG, Baujahr 1985. Darf man weiter verwenden?

Hallo Zusammen
Ich bitte sie erneut um freundliche Unterstützung mit Frage „Heizung“
Ich habe ein Haus gekauft mit Heizung Buderus Junomat 14 PG, Baujahr 1985. (Foto)
Nach meine Information, dürfte solche Heizung Nach Eigentümerwechsel
noch maximal 2 Jahren werwendet werden, danach ist es zu erneuern bzw. modernisieren.

Ist meine Information richtig oder falsch? Kann ich als neuer Eigentümer einen „Übergangsfrist“ haben? Ist dafür nur ein Bezirkschornsteinfeger zuständig oder gibts andere?

Danke im Voraus,

Hallo,

warum eierst du immer noch mit der alten Heizung rum? :unamused: Hast du schon einen Dummen gefunden, der das Haus so, wie es ist, mieten will? Wenn nicht, dann sieh zu, dass du die Heizung austauscht, dann klappt’s auch schneller mit dem neuen Mieter.

So wie ich das Gesetz lese, ist deine Information falsch. Damit wir wissen, worüber wir uns unterhalten, § 10 EnEV:

(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ab 2015 nicht mehr betreiben. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, und auf Heizkessel nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 bis 4.
(2) Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Anlage 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt sind.
(3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum (oberste Geschossdecken), die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 : 2013-02 erfüllen, nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt/(m2·K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüberliegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 : 2013-02 genügt. Bei Maßnahmen zur Dämmung nach den Sätzen 1 und 2 in Deckenzwischenräumen oder Sparrenzwischenräumen ist Anlage 3 Nummer 4 Satz 4 und 6 entsprechend anzuwenden.
(4) Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang.
(5) Die Absätze 2 bis 4 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.

Das erste Fettgedruckte trifft auf dich zu.
Das zweite Fettgedruckte allerdings nicht, denn du bewohnst das Gebäude nicht, insofern trifft
meines Erachtens auch nicht die zweijährige „Übergangsfrist“ auf dich zu.

Dass du austauschen musst, hatte dir @duck313 auch schon hier geschrieben.

Gruß
Christa

…es war eine Zitat aus deinem Beitrag.
wieso weshalb warum mit altem Heizung, - es kann nur ein Vermieter verstehen.

Hallo. Ruf deinen bezirksschornsteinfeger an und erkläre ihm die Sache.
Innerhalb von 5 min hast du dann eine verlässliche Antwort.

Habe ich es vor. Erst aber ab Montag.
Gleich zum Thema: für neue Heizung, wenn das Dach nicht gedämmt ist, sowie Wände - kriege ich sowieso kein Forderung, also kein Geld vom KfW Antrag?
Energiebedarf ist jetzt 202 Kw, also, keine Chansen?

Lies den Abschnitt (4) aus dem Gesetzestext noch mal in Ruhe durch.

Du hast sicher nach 2002 gekauft, Gut, dann könnte die Nachrüstfrist von 2 Jahren gelten. Wenn das der 1. Verkauf nach 2002 war !
Wenn, ja wenn dieser Fall zutreffen würde.

Der Vorbesitzer hätte nach 2002 bis zum Verkauf an Dich selbst im Haus gewohnt. Wäre es vermietet gewesen oder stand lange leer dann nicht !

Nun könnte man sich fragen, weiß das der Schornsteinfeger ?
Aus dessen Unterlagen geht zwar hervor wer Betreiber der Heizanlage ist und an wen er folglich auch die Rechnung schicken muss, aber kaum ob in dem Haus er selbst oder sein Mieter lebt.

Da der zuständige Schornsteinfeger (Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger) sich sowieso von selbst meldet (mind. 1 x im Jahr) um die Anlage zu überprüfen könntest Du auch abwarten.
oder ihn schon vorher fragen.

MfG
duck313

Ich denke, alles ziemlich eindeutig hier: falls eigentümer ab 2002 wonnt - kein Wechsel, wenn Eigentumübergang stattgefunden ist - dann der neu Eigentümer muss in max. 2 Jahren agieren.
Egal wo er wonnt.
Das Problem ist nur, dass das Haus nun eine Erbe war und zwar in 2017. Danach, nach ca 10 Monaten wurde das haus von mir gekauft. D.h. - ERSTE Eigentümerübergang nach 2002 ist schon stattgefunden, und mir bleibt nur 14 Monaten übrig :slight_smile:
In diesem Fall ist dann Reparatur nicht sinnvoll…
Lüstig ist, dass alte Kessel funktioniert sehr wahrscheinlich, es fehllt nur das Öl. :smile:
Aich §10 Punkt 5 verstehe ich nicht ganz…
Übrigenz: herzlichen Dank für hilfe mit Kartusche! Es ist Klude 46mm gewesen. Viel Aufwand mit Uberwurfmutter, ansonsten - ist die schon drin :slight_smile:
vielen Dank, Jürgen!

Du weißt aber schon, es geht beim Austausch des Kessels nicht um Funktion.
Auch 100 Jahre alte Kessel können noch funktionieren, wie auch immer.

Es wird vom Gesetz her angenommen und zur Grundlage gemacht, nach 30 Jahren hat ein Kessel technisch/energetisch ausgedient. Und ein neuer verbrennt schadstoffärmer und ist energetisch sinnvoller ,weil Niedertemperatur oder Brennwert, gleitende Regelung der Kesseltemperatur, gute Kesseldämmung usw)

Ich dachte, das hätten wir in den anderen Beiträgen schon geklärt. :unamused:

Das ist irrelevant, die Heizung ist älter als 30 Jahre, keine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung, hat keine Nennleistung von weniger al 4 oder mehr als 400 Kilowatt, also MUSS ausgetauscht werden.

Das ist für dich irrelevant, weil sich das auf die Absätze 2 bis 4 bezieht und es für dich erstmal nur um den Austausch der Heizung geht.

Morgen, morgen, nur nicht heute … du bist doch schon mindestens seit Mai zugange.

Das kannst du den Heizungsbauer fragen. Ein Problem bei der Förderung ist, dass ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden MUSS, und dieser ist nur dann möglich, wenn bestimmte Thermostate vorhanden sind, die auch wiederum Geld kosten (hydraulischer Abgleich ebenso). Je nach Anzahl der Heizkörper, kann da jede Menge zusammen kommen. Aus diesem Grund haben wir bei uns darauf verzichtet, weil uns der Heizungsbauer vorgerechnet hat, dass neue Thermostate (und wir haben im Erdgeschoss schon geeignete, nur im Obergeschoss hätten wir neue gebraucht) und hydraulischer Abgleich die „Förderung“ geschluckt hätten. Da kann man sich den Papieraufwand auch gleich sparen.

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Kannst du das mal korrigieren / erklären?

Soll das heißen, dass das Haus unfassbare 202kWh/m²a benötigt?
Oder soll das heißen, dass es 202kW Heizleistung benötigt? (Völlig undenkbar)

Bei so schlechten Werten hast du folgenden Optionen:

  • Vermieten für geringe Miete, jeden Morgen steht ein Dummer auf,…
  • Energetisch sanieren und für gutes Geld vermieten
  • Verkaufen an jemand, der das notwendige Geld für Renovierungen hat

Ja, Miete wird sehr gering, weit unter 3.000,00 pro Monat,
Frage war aber ob ich noch 2 Jahre habe…

Stimmt. Genau es habe ich vermutet. Förderung wird verschluckt. Werde gleich verzichten. Danke!

Für 300m² Haus mit gigantischem Energieverbrauch?

Dann ist ansonsten alles top renoviert - oder es ist eine Gegend mit sehr angespanntem Wohnungsmarkt?

Ich hätte jetzt eher so gedacht, dass du etwa 1500€ pro Monat verlangen könntest.
10€/m² bekommt man ein meiner Gegend nur für Top-Wohnungen.
In einer 9€/m² Wohnung war ich heute morgen. Marmorböden, deckenhohe Türen, beste Lage, inkl. zwei Tiefgaragenstellplätze, 170kWh/m²a, frisch renoviert.