Heizung defekt

Hallo,w as geschieht eigentlich wenn der Käufer eines Hauses ein paar Tage nach der Schlüsselübergabe feststellt das die Heizung defekt ist, diese aber vorher funktioniert hat. Wer zahlt nun die Kosten für die Reparatur? Der Käufer sagt dass diese von Anfang an nicht funktioniert habe.

Da vermutlich ja eine Immobilie verkauft wurde, d.h. ein Grundstück „mit Sachen drauf“, gibt es IMHO keine Grundlage für eine irgendwie geartete Haftung, Gewährleistung oder Garantie für am Haus befindliche Technik. Natürlich darf nicht arglistig getäuscht werden, aber davon ist ja nicht auszugehen, wenn etwas wie eine Heizung, die typischerweise vielleicht 1-2% des Gesamtwertes ausmachen kann, defekt sein sollte und nicht klar beweisen werden kann, dass das am Tag des Verkaufes auch schon so war.

IANAL, ggf. Anwalt fragen, aber als ersten Schuss würde ich sagen: Keine Chance für den Käufer.

Hallo,
hat der Verkäufer noch schnell den Tank abpumpen lassen bzw. nicht nachgefüllt? Soll alles schon vorgekommen sein.
Wenn im Kaufvertrag nichts anderes steht, muß das der Käufer bezahlen - arglistige Täuschung als mögliche Ausnahme wurde ja schon genannt.

Cu Rene

korrekt. man nehme dazu den notariellen kaufvertrag, darin steht i.a. der passus (sinngemäß) „gekauft wie gesehen bzw. begutachtet“.
und sofern nicht arglistige täuschung vorliegt - keine chance auf ersatz vom verkäufer.

saludos, borito