als Vermieter würde ich gerne wissen, wieviel der Mieter in € mindern kann, wenn die Heizung komplett von Samstag morgen bis Montag abend ausgefallen war, weil kaputt, bei einer Nettomiete von 715 €. 2. Wie hat der Mieter die Mietminderung anzukündigen? Reicht es wenn er schriftlich davon spricht davon evtl. Gebrauch zu machen? Kann er dann konkret im Folgemonat nur 300 € Miete überweisen?
Hallo Bubbel25,
vielleicht kann ich, obwohl kein Experte, ein bißchen helfen.
Ja, der Mieter muss den Mangel melden und kann gleichzeitig eine Mietminderung ankündigen. Er sollte dir auch eine Frist zur Behebung des Mangels einräumen. Mindern kann er die Miete von dem Tag an, an dem der Mangel auftrat.
Die Miete wird tagesanteilig gemindert, das heißt von dem Zeitpunkt des Auftretens des Mangels bis zu dessen Behebung, keinesfalls für den gesamten Monat. In deinem Fall also von Samstag bis Montag, sprich 3 Tage.
Selbst wenn du eine 100% Mietminderung für diese drei Tage beanschlagst, kommst du nicht auf die 415 Euro, um die der Mieter die Miete gemindert hat.
Nehmen wir an, der Mieter zahlt 24 Euro pro Tag Miete, dann wären das bei 100% Mietminderung 72 Euro für die drei Tage.
Hier ein Link zu einer Mietminderungstabelle:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung…
Verschiedene Gerichte haben die Höhe der Minderung verschieden festgesetzt.
Viele Grüße,
N.
Moin!
Ja, Mietminderung ist gerechtfertigt, über die Größenordnung kann Ihnen nur der Anwalt (Mietrecht) weiter helfen. (Ich persönlich schätze mal max. 3/15 der Monatsmiete, also ca. 150.-€. Allerdings würde ich freiwillig nur 3 Tage Mietpreisminderung akzeptieren, also 1/10 der Monatsmiete = ca. 75.-€ – und dies als „Angebot des guten Willens“ dem Mieter anbieten, damit schnell wieder Frieden herrscht)
Ankündigung kann formlos schriftlich erfolgen.
Ich empfehle da, einen 10-Jahres-Wartungsvertrag über die jährliche Wartung der Heizungsanlage mit einer Heizungsbaufirma abzuschließen, wo im Vertrag auch ein Notdienst exakt definiert wird. Hab ich auch.
Gruß
MK
Hallo Bubbel,
ein Mangel an der Mietsache mit Androhnung der Minderung muss schriftlich angekündigt werden.
3 Tage Heizungsausfall heißt, daß anteilig von der WARMMIETE gemindert werden kann.
Angenommen er zahlt 800€ warm, dann kann er also pro Tag für den Ausfall 26,66€ mindern.
Für 30 Tage zahlt er 800€ warm,
für 3 Tage kann er also 80€ mindern.
Siehe auch § 536 BGB.
Gruss Huftier
Hallo,
ein Heizungsausfall in den Wintermonaten rechtfertigt eine Mietminderung von mehr als 50%. Exakt festgelegte Höhen hierfür gibt es nicht.
Damit Ihr Mieter die Miete mindern kann, muss Ihnen der Mangel bekannt sein. Der Mieter ist verpflichtet, Ihnen einen bestehenden Mangel zu melden (§ 536 c Abs. 1 BGB). Dazu reicht es jedoch z.B. schon aus, wenn er den Mangel auf dem Überweisungsträger, mit dem die gekürzte Miete überwiesen wird, kurz skizziert. Der Vermerk „Wasserschaden und Heizung kaputt“ wäre dabei schon ausreichend.
Auf folgender Seite finden Sie diverse Informationen zum Thema Mietminderung durch den Mieter sowie viele weitere nützliche Infos für Vermieter:
http://www.hausblick.de/vermieten-mieter-vertraege/3…
Gruß
hausblick
Hallo,
es kommt darauf an, ob die Heitung in der Heizperiode ausfällt, oder nicht.
In der Heizperiode ist es unzumutbar, das die Heizung nicht geht.Ob Der Mieter Kinder hat, u.u.u.Daher kann er bis zu 100% Mietminderung machen.Das ganze ist aber auf die Tage zu rechnen.Das heisst, je länger die Heizung ausfällt, desto mehr kann er mindern.Schriftlich Vorankündigen muß er laut Tabeller nicht, aber ermuß den Vermieter entweder schriftlich bescheid geben, was er vor hat.zum Beispiel.Er schreibt, das er die Miete für diese 3Tage um ?%mindert.Einer ht geschrieben, er würde erstmal 30%mindern…gelesen hab ich bis zu 100%.Es kommt immer darauf an,wie die situation des Mieters ist.Ich zum Beispiel habe 2kleine Kinder, und da würde ich 100%mindern.
LG
hallo
als Vermieter würde ich gerne wissen, wieviel der Mieter in €
mindern kann, wenn die Heizung komplett von Samstag morgen bis
Montag abend ausgefallen war, weil kaputt, bei einer
Nettomiete von 715 €. 2. Wie hat der Mieter die Mietminderung
anzukündigen? Reicht es wenn er schriftlich davon spricht
davon evtl. Gebrauch zu machen? Kann er dann konkret im
er muss das schon schriftlich ankündigen.
Folgemonat nur 300 € Miete überweisen?
sorry,wieviel das ausmacht,weis ich nicht
lisa
Hallo bubbel25,
Sie müssen den Vermieter sofort, bei Eintreten des Missstandes also mündlich oder schriftlich auffordern, diesen schnellstens zu beheben.
Bei einem Ausfall am Samstag muss der Notdienst sofort her und nicht erst am Montag !
Man kann mit einem Heizlüfter heizen und Wasser mit einem Wasserkocher anwärmen.
Das ist ein Komfortverlust und verursacht zusätzliche Stromkosten.
Wenn Sie nur 300 € Miete überweisen, wir Ihnen jeder Rechtsanwalt die Rechnung aufmachen, dass zwei Übernachtungen in einem Hotel im DZ nur 120-180 € kosten. That´s it !
Beste Grüsse
hardy
Experten raten zu den folgenden Abschlägen:
13 bis 20 Prozent bei einer Raumtemperatur von 17 bis 18 Grad Celsius
bis 20 Prozent bei fehlender Heizmöglichkeit in der Küche, einem Heizungsausfall im Schlafzimmer im Februar oder Heizungsausfall im Oktober
15 bis 30 Prozent bei einer Raumtemperatur von 15 Grad
bis 50 Prozent bei einem Heizungsausfall außerhalb der Wintermonate
100 Prozent bei einem Heizungsausfall in der gesamten Wohnung während des Winters.
Wenn die Heizung zum Beispiel im Dezember drei Tage komplett ausfällt, muss der Mieter seine Kaltmiete auf die Tage umlegen, zum Beispiel 700 Euro geteilt durch 31 Tage = 22,60 Euro pro Tag. Nun ist die Heizung drei Tage komplett ausgefallen. Dann beträgt die Minderung also 22,60 mal drei Tage = 67,80 Euro. Die Minderung steigt also auch mit der Zahl der Tage ohne Heizung.
Der Mieter kann den Schaden mündlich melden und Ihnen die Minderung ankündigen. Sie können ihm anbieten den Ausfall für die 3 Tage gesondert zu zahlen oder er soll sie nächsten Monat von der Miete absetzen.
MfG P. Kunze
Er kann garnichts ohne Vorankündigung für den nächsten Monat kürzen, falls bis dahin der Mangel fortbesteht. Dem Vermeiter steht für die Reparatur eine angemessene Frist zu.
Nach der aktuellen Rechtsprechung berechnet sich eine Mietminderung aus der Gesamtmiete!
Grundsätzlich ist eine Mietminderung nur bei Mängeln möglich die den Gebrauch der Mietsache erheblich beeinträchtigen.
Dies ist bei einem Heizungsausfall während kalter Witterung sicherlich der Fall.
Der Mieter muss jeden Mangel dem Vermieter unverzüglich anzeigen.
Laut aktueller Rechtsprechung ist eine Mietminderung erst ab dem Tag möglich, ab dem der Vermieter von dem Mangel Kenntniss hatte.
Bei einem Heizungsausfall in der ganzen Mietwohnung im Winter kann die Mietminderung bis zu 100% betragen.
Maßgeblich für die Höhe der Mietminderung ist die vom Mieter nachzuweisende Raumtemperatur und die Dauer des „Frierens“.
Mieter haben vor Gericht einen ungeheuren „Vertrauensvorschuss“!
Jede Mietminderung ist taggenau nach der „Schwere“ zu berechnen.
Normalerweise wird eine Wohnung bei Heizungsausfall nicht schlagartig eiskalt.
Nach dem Wieder-Funktionieren der Heizung kann es eine Zeit dauern bis es wieder „normal“ warm wird.
Beispiel:
Durch den Heizungsausfall wäre eine Mietminderung von 100% für alle 3 Tage angemessen. Gesamtmiete 900 €; Anzahl der Tage im Monat: 30; Heizungsausfall 3 volle Tage.
Berechnung der Mietminderung:
Gesamtmiete 900 € geteilt durch 30 Tage mal 3 Tage
= 90 €
Eine Mietminderung muss der Mieter laut Gesetz dem Vermieter anzeigen (ankündigen).
Eine Unterlassung der Anzeigepflicht kann der Mieter jedoch nachträglich heilen.