Heizung defekt, wer zahlt

Liebe/-r Experte/-in,

Ich hätte eine Frage:

Unsere Heizung war im Dezember 2010 defekt.
Wir informierten unseren Vermieter, der auch sofort kam und sich den Schaden ansah. Da er feststelle, dass er diesen nicht selbst reparieren konnte, informierte er einen Heizungsinstallateur, der auch prompt kam und den Schaden behob.
Dies geschah im beisein des Vermieters.
Nun bekamen wir unsere Nebenkostenabrechnung und ich musste feststellen, dass die Rechnung komplett auf uns abgewälzt wurde.
Auf Nachfrage beim Vermieter bekam ich zur Antwort, dass das ein Verschleißschaden sei, für den ich, da ich die Heizung ja benutze, verantwortlich sei. Ausserdem hätte der Techem Kundendienst gesagt, dass diese Rechnung umlagefähig sei?!
Ich selbst sehe eigentlich keinen Grund, diese Rechnung zu begleichen, da es sich ja um einen schaden an der gemieteten sache und nicht um eine Schönheitsreparur handelt und wir ja schließlich Miete dafür bezahlen.
Weiß jemand wer nun Recht hat?
Freu mich über jeden Tip!

Nun latinum, das Ganze ist wahrscheinlich nicht so einfach zu beantworten. Zunächst einmal sei aber gesagt, dass der „technische Kundendienst“ ganz sicher nicht sagen kann, dass die Reparatur umlagefähig sei; die sollen reparieren und keine mitrechtlichen Fragen klären. Ich würde mich zunächst einmal schlau machen (anhand der Rechnung oder des Reparaturauftrages), welche Schäden an der Heizungsanlage vorhanden und repariert wurden und wer der Auftraggeber des Reparaturauuftrages ist. Danach müßtet Ihr einmal Euren Mietvertarg genau durchsehen, ob in diesem ggf. die Kostenübernahme für Reparaturen während der Mietzeit geregelt ist. Ich würde daher an Eurer Stelle so vorgehen; setzt Euch mit dem Vermieter in Verbindung und bittet ohne Anerkennung der Forderung um einen Zahlungsaufschub. Dann setzt Ihr Euch, falls Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, mit einem Anwalt in Verbindung oder, falls nicht, mit Eurem örtlichen Mieterverein, denn ich denke einmal, dass es ohne genaue Kenntnis des Mietvertrages kaum möglich ist, einen verbindlichen Rat zu erteilen…
Zu Euerem Schlußsatz „weiß jemand, wer Recht hat“ nur soviel; das weiß kaum jemand, der die näheren Umstände nicht kennt.
Ich halte Euch die Daumen, dass Ihr nicht zahlen müßt.

Walter

Danke, für Deinen Hinweis. Dann werd ich mal mit dem Mietvertrag einen anwalt aufsuchen. Zum Glück gibts Rechtschutzversicherungen. Danke Dir!

Hallo,
bin kein Anwalt oder Mietrechtsexperte…

Generell ist es aber so, dass Reparaturen vom Vermieter zu zahlen sind. Lediglich Wartungsarbeiten können über die NK-Abrechnung vom Mieter gefordert werden.
War also z.B. bei einer Ölheizung der Filter verstopft, läuft das unter Wartung…ist aber die Düse, oder die Zündelektrode defekt, ist das Reparatur.
Nun kommt es darauf an was der Handwerker gemacht hat. Also Rechnung zeigen lassen und entscheiden. Geht es aus der Rechnung nicht hervor, würde ich die NK ohne den strittigen Betrag zahlen und erst mal warten was der Vermieter unternimmt.
MfG
Udo

Hallo, ich kann ihnen leider nicht weiterhelfen, da ich kein Spezialist bin. Allerdings ist eine Reparatur meine ich Sache des Vermieters, bis auf die im Mietvertrag aufgeführten KLeinreparaturenpauschale.
LG

Hallo,

es können nur die Wartungs- aber nicht die Reparaturkosten auf die Nebenkosten umgelegt werden.

Wären Verschleißteile bei der Wartung ausgetauscht worden, hätten dies umgelegt werden können. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Heizung ausfällt und diese dann repariert wird.

VG

Jetty

Hallo,

ich bin kein Rechtsanwalt und kann daher sicherlich auch keine rechtlichen Auskünfte geben.
M.E. nach handelt es sich hierbei um Instandhaltung (wenn es nicht ihre eigene Etagenheizung ist und sie nur Mieter sind)und dürfte daher nicht auf sie umngewälzt werden.Bin verwundert, dass Techem so was macht. Was steht in ihrem Mietvertrag? Haben sie die Heizung übernommen? Würde an ihrer Stelle mit dem Mietvertrag und der Techem-Abrechnung sowie dem Schreiben vom Vermieter mal zur nächsten Mieterberatung gehen.

Gruss
Birgit

Danke, für Deinen Hinweis. Dann werd ich mal mit dem
Mietvertrag einen anwalt aufsuchen. Zum Glück gibts
Rechtschutzversicherungen. Danke Dir!

Kein Problem, denn soviel konnte ich ja nicht helfen. Melde Dich mal, sobald es etwas Neues gibt.

Hallo,
es kommt wirklich drauf an, was gemacht wurde an der Heizung. Reparaturkosten und Verschleiß müssen vom Vermieter übernommen werden. Jährliche Wartungskosten können dagegen voll auf die Mieter umgelegt werden.
Wenn es sich um einen Kleinreparatur handelt, müsstest du mal in deinen Mietvertrag schauen - da gibts meistenes was mit nem Eigenkostenanteil von 150 Euro.
Gruß Petra

Danke für Deinen Tip. Das war eine reine Reparatur. Werde dann doch mal nen Anwalt aufsuchen. Haben nämlich so richtig „liebe“ Vermieter.
Schönen Abend noch und lieben Gruß
Petra

Wenden Sie sich bitte an das Mieterschutzamt oder das Mietamt.
Mit freundlichen Grüssen.
B.Häubi

Mach ich doch glatt. Bin morgen beim Anwalt.
Gru? Petra