Heizung des Nachbarn macht Krach - Zuständigkeit

Hi

das Haus meiner Eltern und deren Nachbarn wurden Wand an Wand gebaut. Daher befindet sich der Heizungsraum direkt hinter unserer Hauswand. Seit einiger Zeit hat der nachbar eine neue Heizungsanlage, die vieleicht ökonomischer sein mag. Auf jeden Fall ist sie auch lauter und stört meine Eltern. Gespräche verliefen ergebnislos.

Ist dies ein Fall, der nach Immissionsschitzrecht (genehmigungsbedürftige Anlage) abgehandelt werden kann? - Wer ist zuständig?

Danke vorab
Gimli

Hallo,

das Problem hatte ich schon mal ! Und es kann leider nur beim Gericht gelöscht werden.

Vor 3 Jahren baute mein Nachbar eine Heizung, die einen lauten Kracht macht. Ich habe mit dem Nachbarn gesprochen und er hat nicht eingesehen, dass er was dagegen machen sollte.

Ich war beim Bauamt um zu fragen, ob sowas erlaubt. Bauamt sagte mir, jede neugebaute Heizungsanlage wurde von Bezirksschornsteinmeister geprüft, bevor sie im Betrieb genommen wird. Der Schornsteinmeister interessiert sich aber nur auf Emissionswerte (CO2 …). Ob die Heizung kracht macht, hat er kein Interesse, da er davon ausgeht, jede Heizung muss vor Verkauf schon zugelassen werden.

Es bleibt mir nicht übrig, den Gang zum Gericht zu unternehmen. Zuerst kam der Sachverständiger ins Haus und mißte den Lärm. Und wie groß der Lärm erlaubt ist, hängt es davon ab, in welchen Gegend man wohnt. Im Wohngebiet mit Familienhäusern darf der Lärm tagsüber nicht über 50 und abends (ab 22 Uhr) nicht über 35 dezibel sein. Und der Richter entscheidet nur auf das Gutachten des Sachverständigers. Es hat bei mir mehr asl 2 Jahr gedauert, bis das Gericht entschied, dass mein Nachbar eine Lärmdämmung in seiner Heizung einbauen musste.

Der Witz war dabei aber, diese Lärmdämmung kostete meinem Nachbar nur ca. 600 DM, aber Gerichtskosten (Kosten für Sachverständiger mehr als 3000 DM, Rechtsanwälte …) musste mehr als 20.000 DM sein. Zum Glück habe ich Rechtsschutzversicherung, die alle Vorkosten übernommen hat. Ich schlage deswegen vor:

  1. Deine Eltern muss eine Rechtsschutzversicherung haben, wenn sie noch nicht hat. Danach 3 Monate Wartezeit, bei jeder Versicherung.

  2. Wenn die Wartezeit vorbei ist, sollten deine Eltern zu deinem Nachbarn gehen, mit ihm zu sprechen. Und meinen Fall erzählen.

  3. Die Kosten für Lärmdämmung teilen, also er und deine Eltern zahlen für jede Partei ca. 300 - 500 DM.

Ich sehe, das ist die beste Lösung. Ich wusste damals nicht, dass die Lärmdämmung nicht die Welt kostet. Sonst hätte ich alles bezahlen können, um mein Nerven in 2 Jahren mit Gerichtsverfahren zu schonen.

Ich hoffe, es hilft Euch weiter

XiuMai