Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Es ist in den letzten ein paar tagen kälter geworden)mittlere Außentemperatur beträgt ca 15 Grad), zu Hause bei uns ist es jedoch mehr wie 22 Grad…Nun meine nachbarin, alte Oma, die sich kaum bewegt, da sie ja alt ist, meint , dass ihr kalt ist…und dass sie nun die Heizung braucht…mein Mann hat die Heizung unten im keller von ein Paar Wochen ausgeschaltet…Die alte dame möchte aber, dass wir die Heizung wieder anschalten, damit sie bei ihr heizt…wir haben ihr unseren Elektroheizkörper gegeben…dachten , dass somit die Sache geklärt wurde…Nun gestern ruft mich meine Vermietern an und sagt, dass wir die Heizung doch anschalten sollen, dass der Frau von Oben kalt sei…ich habe ihr erklärt , dass es zu Hause warm genug ist und wenn es der Frau von Oben kalt ist, hat sie doch unseren Heizkörper…doch die Vermieterin meint , dass wir die ersten sind, die sich deswegen beschweren.ich will die Heizung nicht anschalten, da je mehr die Frau von Oben heizt, desto größer sind die 30 Prozent,von denen wir auch die Hälfte zahlen müssen. Es war schon blöd , dass die alte Frau den GANZEN WINTER geheizt hat…tags und nachts…und es war bei ihr imer auf Stufe 5…nun wollen sie dass wir die Heizung auch im Sommer anhaben…
wir kann man dieses Problem klären?
mir wäre nichts ausmachen, wenn es diese 30 Prozent nicht geben würde…so könte die alte Frau auch den ganzen somere heizen…aber da ich auch praktisch für sie zahlen muss, will ich die Heizung im Keller nicht anschalten…
Hallo
Es kann nicht angehen, dass eine Mietpartei darüber entscheidet, ob die Heizung ausbleibt. Jedem steht das Recht zu, bei niedrigen Aussentemperaturen, die eine Beheizung nötig machen, auch entsprechende Wärme zur Verfügung gestellt zu bekommen. Das kann auch im Sommer der Fall sein. Es obliegt einzig und alleine dem Vermieter, die Heizung auszustellen.
Darüber hinaus kann es auch sein, dass die Wohnung im obergeschoss schneller auskühlt als die untere und somit auch ein höherer Bedarf vorliegt.
Die rechtliche Grneze liegt bei 15 Grad, wird sie unterschritten, hat jeder ein recht auf Beheizung.
Viele Grüsse
Christian
Hi,
also die 30% Regelung ist irrelevant, der Vermieter muss ein ablesen der verbrauchten Energie ermöglichen, es gibt da genug Anbieter.
Zum Selber ablesen: http://www.eddi24.de
Als Service: http://www.ista.de
Andernfalls sollte eine andere Reglung ihnen angeboten werden, da Sie seltener Heizen müssen.
Gruß Frank
Hallo Silvochka!
Leider kann ich in Deinem Fall nicht weiterhelfen! Es ist eher eine Rechtsfrage und hat mit der Heizungstechnik selber nichts zu tun. Evtl. mal im Brett „Mietrecht“ versuchen!
Gruß Walter
Hallo,
also das ist meiner Meinung nach eher ne Mietrechtsfrage.
aber vielleicht könnt ihr euch ja mit dem Vermieter darauf einigen, über die Sommermonate die Kosten nicht zu zahlen.
MfG
Uli
naja das ist wohl eine sache bei der sie jemanden ansprechen müssten der sich mit mietrecht oder so etwas auskennt.
generell denke ich nicht dass sie ihr verbieten können zu heizen. es kann ja jeder heizen soviel er mag.
das problem liegt ja dann in der heizkostenabrechnung.
diese ist so wahrscheinlich eher nicht rechtens. denn entweder es gibt eine warmmiete oder eine komplett getrennte abrechnung. daher verstehe ich auch leider die 30 % nicht so ganz. woraus ergeben die sich und was rechtfertigt diesen betrag.
Hallo,
Die Probleme wie sie hier auftreten, sind eine ziemlich einfache Sache:
Heizperiode ist von 1. Oktober bis 30.4
Was danach kommt ist rechtlich ziemlich einfach:
"in den Räumen die zum ständigen Aufenthalt dienen, ist tagsüber eine „angenehme und zumutbare“ Temparatur dauerhaft zu gewähleisten.
So stehts in der Verordnung.Die ist kein GESETZ
Jetzt kommt die Frage was ist angenehm.
Der Gesetzgeber redet hier von ca. 19-21° C.
Das alte Menschen frieren ist nichts Neues.
Sie bewegen sich kaum und der Kreislauf kommt nicht in Gang.
Jetzt ist eigentlich keine Heizperiode und ich würde die Heizung nicht einschalten.
Wenn es jedoch eine moderne Heizung ist, die automatisch von Sommer auf Winterbetrieb umschaltet, würde ich das auch so lassen.
Der Energieaufwand der hier mehr verbraucht wird,
steht in keinem Verhältnis zu dem Nutzen.
Hoffe ich knnte etwas helfen.
mfg oli
Vielen Dank für Ihre Antwort, die sehr hilfreich ist.
Gerne doch
schönen Abend noch
Vielen Dank für Ihre Antwort, die sehr hilfreich ist.
Guten Morgen,
ganz schlau bin ich nicht geworden aus der Beschreibung. Also es handelt sich um Mietwohnungen in der ihr eine gemietet habt und die alte Dame?
Nebenkosten wie die Heizung werden entweder per Personen oder per m² abgerechnet, die Formel 30% gilt meiner Meinung nur bei Eigentumswohnungen.
Ein Vorschlag: an jeden Heizkörper werden Ableseeinrichtungen angebracht ( Bsp. Techem ), damit jeder so heizen kann, wie er will. Oder Wärmemengenzähler in den Leitungen.
Frage doch bitte egen der 30% Formel noch mal beim Mieterschutzbund nach, die wissen das genau.
Beste Grüße
Es gibt für alles Regeln:
Wie warm die Wohnung sein muss
Ab welchter Aussemtemperatur geheizt werden muss
usw. usw.
Viel steht im Mietvertrag, ansonsten ist der Mieterverein der Ansprechpartner.
Es ist auch zu klären, wie die Heizkosten verteilt werden. Ohne Messeinrichtungen, z.B. an den Heizkörpern, geht heute nichts mehr.