Heizung fragen zu TRGI

wer kennt sich mit den Regelungen in der TRGI aus

(Abgasmündung usw.)

Was suchst Du denn speziell ?
Abgasmündung = Schornstein = Abstände über Dach bzw. zu Öffnungen im Gebäude ?
Das wäre Baurecht und hat m.E. mit der Art der Heizung nichts zu tun.

Die TRGI (Technische Regelen Gas-Installation) hat mit Abgasanlagen doch gar nichts zu tun.

Für Abgasanlagen von Feuerstätten ist die länderspezifische Feuerungsverodnung (FeuVO) zu beachten.

also 100 % die Feuerverordnug ?

Es geht um waagerechte Abgasführung (also gerade durch die Wand nach außen) (Gasbrennwertgerät) unter 11 KW

in der TRGI steht dann muß der Hof in der Breite und in der Länge größer sein wie das höchste Gebäube.

das steht in der Feuerverordnung nicht drin

wie es mit scheint richten sich aber alle Schornsteinfeger usw aber alle an die TRGI

wenn aber die Landesfeuerverordnung doch Gesetz ist müßte aber doch diese herangezogen werden

                                                    Gruß Manfred

Kommentar von Manfred_fcd5b9
| 25.01.2016, 02:31 Uhr

also 100 % die Feuerverordnug ?

Es geht um waagerechte Abgasführung (also gerade durch die Wand nach außen) (Gasbrennwertgerät) unter 11 KW

in der TRGI steht dann muß der Hof in der Breite und in der Länge größer sein wie das höchste Gebäube.

das steht in der Feuerverordnung nicht drin

wie es mit scheint richten sich aber alle Schornsteinfeger usw aber alle an die TRGI

wenn aber die Landesfeuerverordnung doch Gesetz ist müßte aber doch diese herangezogen werden

                                                Gruß Manfred

Das gilt für Innenhöfe und dann auch nicht Breite und Länge sondern eins von beiden muss der Gebäudehöhe entsprechen.

Schau mal hier rein. Das wäre ein Gasgerät der Ausführung C 13 oder C 13 x mit Abgasführung direkt durch die Außenwand. Da gibt’s Leistungsbegrenzung ( < 11 kW, bei WW-Bereitung < 28 kW) und die Abstände zu Öffnungen (Fenster, Lüftungen)

http://home.arcor.de/bkm-mayr/auszuegetrgi.pdf

MfG
duck313

ich habe aber mehrmals nachgelesen ind meine sicher breite und länge

ich habe heute bei der innung Schornsteinfeger Aachen angerufen

ich bin am boden zerstört

der Zuständige sagte alles über Dach auch neuerdings in NRW
wenn sich einer Beschwert hätte man keine Chance
und auch nur wenn es anders nicht geht oder unverhältnismäßig schwierig
das wäre auch nur der Fall wenn es wirklich anders nicht geht
da käme man auch nicht mit durch würde zu 95 % am Gericht verworfen
und nach 3,5 jahren kommt ja wieder einer gucken und dann gäbe es auch Ärger
er hat mir die Sache so madig gemacht wie möglich

ob es daran gelegen hat das er bei der Schorntsteinfegerinnung arbeitet

ich bin am Boden zerstört weiß nicht mehr was ich machen soll

hier ist guter Rat teuer so ein Mißt

                                    Gruß Manfred

Wirklich zuständig ist alleine der jeweilige Bezirksschornsteinfegermeister.
Der sieht sich die Sache vor Ort an und stellt dir - natürlich gegen eine Gebühr - eine Vorbescheinigung aus. Da steht mehr oder weniger unanfechtbar drin, was du machen darfst und musst.
Punktum.

ja ich hab ja schon die abnahme

nur wenn sich einer beschwert ist alles für die katz

oder nach 3,5 jahren kommt ein anderer bezirksschornsteinmeister prüfen und nimmt es dann nicht erneut ab

das hat er mir selber gesagt

das ist das schlimme

Hallo!

Nein, dann hast Du falsch gelesen oder falsch interpretiert.

Es heißt eindeutig, die Einmündung der Abgasleitung wäre unzulässig… wenn nicht die Breite o d e r Länge des Hofes größer ist, als es der höchsten Haushöhe entspräche.

Es liegt doch an der Durchströmung des Hofes, dazu wären Mindestmaße erforderlich. Also lang und schmal oder breit und kurz wäre gleichwertig.

Beispiel.: höchstes Haus 12 m, Hoflänge 15 m, Breite 7 m = erlaubt

Alles andere ist auch schwer vorstellbar. Natürlich gibt es da die Abgrenzung Hof/Innenhof zu Lichtschacht/Luftschacht, in letzteren darf gar nicht eingeleitet werden

Und so klein kann dein Hof nicht sein, wenn da Fenster von allen anliegenden Häusern auf den Hof gehen muss der Abstand mind. 6 m zum gegenüberliegenden sein.

Mag sein, Schornsteinfeger tun sich damit etwas schwer, weil für sie ein Schornstein( der ja hier gar keiner ist, weil lediglich Abgase von geringer Temp. abgeführt werden müssen.)

Nur, sie sind an die Anerkannten Regeln der Technik gebunden, und die erlauben Gasgeräte der Klasse C direkt durch die Fassade wenn die Rahmenbedingungen, Hofgröße und Abstände zu Fenstern eingehalten werden.

Da kann auch kein Nachbar meckern.
Dem kann man immer die Einhaltung der Regeln vorhalten. Durch die Mindest-Abstandsmaße zu Fenstern, fremden wie eigenen, hat man vom Gesetzgeber her die möglichen Beeinträchtigen bereits erfasst und weitgehend ausgeschlossen.

Auch ein Schornstein über Dach kann unter ungünstigen Umständen (Wetterlage) seine Abgasfahne runterdrücken und in Dachfenster/Dachterrasse des Nachbarn käme es zu kurzzeitiger Belastung.

Hast Du denn mal geprüft, ob deine Gastherme nicht einen anderen Platz finden kann ? Gibt es keinen Kaminzug ? Sollte mich wundern, selbst wenn das ein Haus mit E-Heizung war, so sollten Notkamine vorhanden sein.

Oder ob man einen außenliegendes Abgasrohr senkrecht zum Dach hochführen kann (Einverständnis Hauseigentümer). Das muss übrigens nur 20 cm von Fenstern Abstand halten .

MfG
duck313

Hallo

ich zitiere aus der trgi

Die Leitungen für die Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung dürfen nicht münden:

  • in Durchgänge und Durchfahrten

  • in enge Traufgassen

  • in Ecklagen von Innenhöfen,

  • in Innenhöfen insgesamt, wenn die Breite oder Länge des Hofes kleiner als die Höhe des höchsten angrenzenden Gebäudes ist

  • in Luftschächte und Lichtschächte

  • in Loggien und Laubengänge

Breite oder Länge des Hofes !! steht eindeutig so da !!

Abstand zu Fenster Gebäude gegenüber 5 Meter Du sagst 6 da haben wir auch 1 Meter unterschied

vielleicht ist die trgi aus einem anderen Bundesland ich bin aus NRW (habe ich die falsche erwischt)

ich habe einen Kamin aber wahnsinnig viel Arbeit

die alte Therme war ja auch da (aber die qualmte auch nicht so viel )

Unser Hof ist 20 meter lang oben 8 meter breit unten 4 meter breit und zur Straße ganz offen und andere Seite eine offene Durchfahrt (ohne Tore) höchstes Gebäude 8 Meter hoch

Abgasmündung bei mir ganz oben unter der Dachrinne

ich hatte schon mal mit dem Gedanken gespielt einen Sachverständigen einzuschalten der mir das 100 %
bescheinigt. aber der sagt mir dann für teuer Geld es geht nicht (und die Abnahme vom Schorsteinfeger gilt ja so gesehen nur so lange bis der neue in 3,5 Jahren kommt)

es ist zwar mit mein eigenes Haus aber die Fassade verändern könnte problematisch werden (rohr nach oben)

deshalb suche ich ja nach jedem Strohalm das ich es so lassen kann

die Magengeschwüre machen mir der Gedanke das nach 3,5 Jahren ein anderer Schonsteifeger kommt und sagt so geht das nicht (die kommen doch jetzt alle 3,5 Jahre)

ich bin immer hin und her gerissen so lassen ist in ordnung ändern ist nicht in ordnung

es beschäftigt mich schon 3 Monate

ich brauche die eindeutige gewissheit es ist so OK (aber wie)

du gibst Dir ja echt viel mühe aller aller besten Dank …bist Du aus dem Fach…am liebsten würde ich mal mit Dir telefonieren… gebe gerne meine telefonnummer, oder rufe an

                                    Mit freundlichen Grüßen

                                                                Manni

hallo

ich will dich jetzt nicht nerven aber bitte noch eine antwort, wäre sehr wichtig für mich, wo steht das so geschrieben, wie komme ich da ran

Es heißt eindeutig, die Einmündung der Abgasleitung wäre unzulässig… wenn nicht die Breite o d e r Länge des Hofes größer ist, als es der höchsten Haushöhe entspräche.

                                                     Gruß Manni

keine antwort mehr schade

hatte ich doch recht

du hättest mir sehr geholfen

                                           Mit freundlichen Grüßen 

                                                                     Manfred