Hallo !
Irre ich mich,oder waren nicht die letzten Winter besonders kalt und hatte der Heizölpreis nicht neue Rekordhöhen erreicht ?
Da kommt schnell mal deutlich mehr Geld heraus,selbst wenn es nicht wesentlich mehr Öl gewesen wäre. Aber wie gesagt,es war kalt.
Zur Frage :
Nein,der Vermieter muss nicht modernisieren,da kann die Anlage noch so viel verbrauchen ! Mieter haben leider keinen Anspruch darauf,besonders sparsam heizen zu können. Das muss man bei Anmietung ergründen(Energieausweis ist ja das einzige (neue) Mittel).
Da sich der VM wirtschaftlich vernünftig verhalten muss,könnte man ihm allenfalls eine unterlassene Wartung/Reparatur anlasten,die zu erhöhtem Ölverbrauch führt. Die Rohrleitungen im Heizraum und in den Kellern müssen aber nachträglich gedämmt werden,falls noch nicht geschehen. Hat der noch zulässige Kessel einfach nur bauartbedingte Verluste,dann ist das leider so hinzunehmen.
Nur der Schornsteinfeger kann die Anlage bemängeln,wenn die Verbrennungswerte(das ist nicht der Ölverbrauch) zu schlecht sind.
Es gibt m.E. nach ein Stichjahr für den Kessel,dann müsste er ersetzt werden unabhängig ob für Schornsteinfeger noch OK. Aber ob 21 Jahre das schon erfüllt,ich weiss es nicht genau. Ich meine einen Stichtag Ende 1980 zu kennen ?
Aber das kann dem zuständigen Schornsteinfeger nicht verborgen bleiben,er würde den VM schon rechtzeitig informieren.
Heizungsmodernisierung wird wie jede andere Modernisierung(Dämmung,Fenster,Türen,Elektrik,Bäder) bewertet.
11 % der anrechenbaren Ksoten dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden (für immer,nicht nur für ca. 9 Jahre!).
Bei so alter Anlage muss VM sich alt für neu anrechnen lassen,denn der Ersatz der Heizung ist ja seine Sache. Deshalb wird man nicht die ganze Rechnung des Heizungsbauers umlegen dürfen.
MfG
duck313