Heizung geht nicht, wie verdienstausfall berechnen

Guten Tag,

mein Durchlauferhitzer fällt regelmäßig aus, sodaß kein Warmwasser kommt und auch die Heizung nicht geht. Nun konnte ich daraufhin teilweise nicht zu Kundengesprächen, bzw. Arbeiten außer Haus durchführen (Rasur, etc.). Kann ich der Stadt, meinem Vermieter, dies in Rechnung stellen? Wenn ja - wie erkläre ich das, bzw. wie weise ich das auf meiner Rechnung aus?

Vielen Dank und Grüße
Andi

Hallo,

wenn die Heizung wiederholt nicht funktioniert, ist das ein Mangel an der Mietsache. Bevor an Schadensersatz für mittelbare Schäden (um solche handelt es sich wohl im Beispiel)gedacht wird, müsste der Vermieter erst mal über den Mangel selbst - aus Beweisgründen immer schriftlich -unterrichtet und zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden.

Erst wenn er innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe schafft, stehen dem Vermieter weitergehende Recht (§§ 536 BGB ff) und ggfs. Schadensersatzansprüche zu.

Dann empfiehlt sich es sich allerdings, die Hilfe des Mieterbundes oder eines Anwaltes in Anspruch zu nehmen.

MfG
Zemionow