Heizung gemeinsam, Kosten getrennt

In meinem Kaufvertrag meines Hauses steht, dass ich unser Nachbarhaus mit Heizenergie und Warmwasser mit versorgen muss. Im Nachbarhaus, das
mir nicht gehört, ist keine Heizung eingebaut-nur die Heizkörper.
Nun muss der Nachbar grundsätzlich seine Energiekosten beim örtlichen Energielieferanten bezahlen. Tut er es nicht, hält sich der Energie-lieferant immer an mich. Er droht die Energiezufuhr ab zu schalten, ob-
wohl ich mein Teil immer bezahlt habe. So geschehen, und nur weil ich nun schon mit mehreren Tausend € in Vorleistung für den Nachbar gegangen
bin, habe ich das Abstellen der E.-zufuhr verhindern können.
Nun meine Frage: Kann man solch einen Versorgungsvertrag kündigen ?
Angedroht habe es schon. Wenn ja, wieviel Kündigungsfrist muss ich geben. Finanziell sind wir ziemlich am Ende.
Gruß , Matscher

Hallo.

In meinem Kaufvertrag meines Hauses steht, dass ich unser
Nachbarhaus mit Heizenergie und Warmwasser mit versorgen muss. […]
Nun meine Frage: Kann man solch einen Versorgungsvertrag
kündigen ?

Um das zu beantworten, wäre es hilfreich zu wissen, was in diesem Vertrag genau steht.

Ist es wirklich im Kaufvertrag geregelt? Kann eigentlich nicht sein, denn der Nachbar ist gar nicht an dem Hausverkauf beteiligt.

Oder enthält der Kaufvertrag nur einen Verweis auf einen älteren Vertrag zwischen dem Nachbarn und dem Voreigentümer deines Hauses, in den du eingetreten sein sollst?

Stehen die Häuser auf getrennten Grundstücken oder stehen sie auf einem Grundstück, das nach Wohnungseigentumsgesetz geteilt ist?

Gruß