hallo,
wie das rechtlich ist kann ich dir nicht sagen, allerdings kannst du den verbrauch mit einem elektronichen wärmemengenzähler bestimmen. (gibst zb bei techem oder jedem anderen consulter. hilft allerdings auch wenig, da die verbrauchte energie mit einem schlüssen auf die beheizte fläche berechnet wird.
alles weitere musst du mal im mietrecht nachschlagen.
gruß