3 Familienhaus, Altbau, 2 Mietwohnungen mit regulären Verträgen, eine Wohnung wird von den Kindern des Vermieters bewohnt.
Das Problem:
Beim Einzug vor drei Monaten war ein im Wäschekeller befindlicher Heizkörper „zugestellt“, man konnte ihn nicht sehen. Inzwischen haben wir ihn entdeckt. Nun stellt sich heraus. Der Heizkörper wird von den anderen beiden Parteien zum Trocknen der Wäsche regelmässig auf hohen Temperaturen angestellt. Es gibt keinen Zähler an dem Heizkörper. Vor allem aber: Wir benutzen den Heizkörper nicht, da wir unsere Wäsche nicht in dem muffigen, zugestellten Keller trocknen, der regelmässig von einem naheliegenden Bach überflutet wird. Offensichtlich wird er aber über alle drei Parteien abgerechnet. So auch über uns. Am wenigsten jedoch vermutlich über die Vermieter Kinder, da die ihre Heizkörper in der Wohnung kaum nutzen weil sie einen Kaminanschluss haben und so mit im Verteiler Schlüssel natürlich sehr niedrig liegen…
Was können wir tun? Eigentlich erwarten wir ein sofortiges abstellen des Heizkörpers. Korrekt umrechnen lassen wird sich das wohl kaum, auch nicht mit Meßgerät, da ja so oder so auf drei Parteien umgerechnet wird.
Wir sind aber nicht bereit auch nur einen Cent dafür zu bezahlen. Schon gar nicht, wo dafür auch noch teures Öl verbraucht wird…
Das beste ist du sprichst mit dem Vermieter ob er die kosten für diesen Heizkörper bei deiner Rechnung abzieht. Ansonsten ist es besser eine Information vom Mieterverband (Rechtsbeistand) ein zu holen.
Vermutlich müsst ihr zumindest für einen Teil der Heizkosten mitbezahlen. (Über die Grundgebühren.)
Vermutlich ist es aber so, dass der heizkörper auch zum „trockenheizen“ des überfluteten Raumes verwendet wird.
Besteht bitte beim Vermieter auf ein festes Einstellen des Thermostats auf einen Wert um die 17 / 18°C, dann sollte auf die Dauer nichts müffeln.
Auch wir haben bereits einmal in einem älteren Haus gewohnt.
ie waschküche war auch sehr feucht und stickig. (Noch nicht beim Einzug, aber eine zusätzliche 4 köpfige Familie macht schon ganz schön viel Dampf.)
uch hatten wir das problem, dass isch beim Auszug nach bereits einem jahr unsere im Keller gelagerten Dinge muffig und feucht anfühlten, Ding im Bereich der Wand waren verschimmelt…
Lieber ein bisschen mehr heizem als zu wenig und etwas mehr lüften.
Ihr macht euch keine Freunde im haus wegen ein paar Euros, Vielleicht instlliert der Vermieter ja auch eine Lüftung zur Verbesserung der Luft!
naja, ob wir uns Freunde machen, ist uns egal. Wir haben nämlich zusätzlich festgestellt, das zwei Tiefkühltruhen im Keller über den Allgemeinstrom laufen, desweiteren das Licht im Hobby Keller der Vermieter-Kinder, sowie die passenden elektrischen Hobby Bastel Geräte. Desweiteren ist das ganze Dach unisoliert. Es existiert keine Dampfsperre, keine Isolierung und es wurden schon vorhandene Feuchtigkeitsschäden vor uns verschwiegen. Bereits eine woche nach Einzug traten weitere Schäden auf, hinter deren Reparatur wir schon seit drei Monaten hinter her laufen… Weiterhin gibt es hier 6-7 Wespennester im Dach. Es gibt also viele Mängel. Wir wollten bei unserer Anfrage nur mit einem der mängel beginnen
PS. Ein Gespräch mit dem Vermieter ist bereits daran gescheitert, das wir nach drei monaten nun endlich auf die Reparatur des Daches bestehen und nur anmerkten, das wir nicht bereit sind, die Tiefkühltruhen mit zu finanzieren und das schlimmstenfalls vor Gericht geklärt werden müsse… danach war von Sachlichkeit durch den Vermieter nichts mehr zu merken…
eine treffende Antwort ist hier schwierig. Es gäbe zwar die Möglichkeit
einen Wärmemengenzähler einzubauen, ist praktisch aber total Quatsch.
Mit der Reklamation ist ein Streit natürlich vorherzusehen. Die Verwendung des Heizkörpers wird in der Regel durch alle Parteien geteilt. Welche Vorzüge im Hinblick des Verwandschaftverhältinis die Kinder der Vermieters genießen obliegt nicht meiner Beurteilungskraft.
Als Lösung ist die Einigung aller, den Heizkörper stillzulegen. Entweder durch Demontage oder durch eine Verriegelung, die nur mit Werkzeug geöffnet werden kann (in der Regel durch Absperren des Rücklaufventils).
Sollte sich diese Sache nicht in einem Konsens lösen lassen, so würde ich tatsächlich den Gang zu einer Mieterberatung vorschlagen.
damit beauftragt. Dadurch enstehen zwar Mehrkosten aber dafür gerecht. Mann kann den Verbrauch auch selber ablesen, aber da spielt ein Vermieter meist nicht mit. Der Heizkörper unten muss dann auf die beiden anderen Parteien aufgeteilt werden, das sollen Sie untereinander ausmachen.
Ansonstenmm Heizkostenabrechnung in Google eingeben da kommen auch Rechtsgrundlagen etc.
das klingt alles andere als toll…
ich glaube ihr solltet entweder zur Verbraucherberatung oder zu einem Anwalt der sich mit Mietrecht gut auskennt.
Den Verbrauch der Tiefkühltruhen kann man mit den Daten vom Typenschild hochrechen, meist findet sich auf der Herstellerseiteeiene Angabe wie hoch der ist…
Oder: http://www.helpster.de/den-stromverbrauch-der-tiefku…
300 kWh/a --> ca. 60 € vielleicht mehr…
Wespennester unschön aber nicht zu ändern. Die sind tot nach dem Winter. Es überlebt nur die Königin, die baut ein neues Nest.
Keine Dampfsperre… schlechte Isolation. Hohe Heizkosten, wusstet ihr davon?
hat er euch falsche Tatsachen vorgespielt?
Was sind das für Schäden und Mängel, alles sammeln und dokumentieren.
was habt ihr investiert in die Wohnung? lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende…
(Haben wir damals auch gedacht, als dann die nette Frau unter uns auszog und ein junges Päarchen mit Kind einzog, das sich im nachhinein als Drogensüchtig und alkoholabhängig rausgestellt hat…)
Das mit dem Hobbykelle könnt ihr anmerken aber lasste es bitte unter den Tisch fallen… Überschlagt einfach kurz was für Elektrogeräte da verwendet werden und wieviel Licht und wie lange, ihr werdet vielleicht auf 20 € kommen…
Mir hat damals auch ein Mitmieter gefragt ob das Wasser im Planschbecken Allgemeinwasser sei…
Ich hab ihn dann mal gefragt wieviel ich ihm zahlen soll wenn er meint dass das nicht geht. Keine 20 Pf!
ganz einfach: doumentieren (Foto Fotos )+ Zeugen und einen Betrag, sagen wir mal 25% von den Heizkosten im Jahr bei der nächtsten Abrechung abziehen bis zur Übergabe der korrekten Abrechung (also verbrauchsabhängige Messung).
Dies schon mal per Rückschein dem Vermieter ankündigen (oder per Boten in Brioefkasten vom Vermieter).
Die weitere Frage ist, ob den der Keller geheizt werden muss! Normaler Weise nicht! Wenn doch, dann sind alle 3 Parteien dran zu zahlen (nach qm! vom Verbrauch). Da aber davon nichts im Vertrag steht, brauchen Sie nichts zu zahlen!
Hallo!
ich bin kein vermieter und habe nicht viel ahnung vom wohnrecht.aber an jeden vemieteten heizkörper gehöhrt ein messgerät.dieser heizkörper muss aber auch in den abrechnungen auftauchen, sie haben auch das recht,die gesamtabrechnung für das gebäude einzusehen.
die problematik mit dem vermieter besprechen(glück für den, der mit seinem vermieter sachlich reden kann),eine
frist setzen zur abstellung des problems, notfalls beratung bei einem mieterverband suchen.
dient der heizkörper zum trockenlegen des raumes, sind die kosten nicht auf mieter umlagefähig, die muss der vermieter selbst tragen.
viel glück
Wenn er die Nutzung des Wäschekellers beinhaltet, dann sind die Kosten auf die Nutzer umlegbar. Dann muß aber auch, wie bei allen anderen Heizkörpern, eine Verbrauchsmessung erfolgen und die Kosten für den Wäschekeller müßten gemäß der Flächenanteile der drei Wohnungen abgerechnet werden. So wie Sie es schildern sind Sie benachteiligt, weil die Wäschekellerheizung in der Abrechnung „versteckt“ ist und die Wenigheizer (die mit dem Kamin) begünstigt sind.
In diesem Fall sollten Sie die sofortige Installation eines Verbrauchszählers verlangen und den Vermieter auf die sonst zu erwartenden Abrechnungsprobleme hinweisen.
Alternativ könnten Sie vielleicht eine Änderung des Mietvertrages erreichen und die Nutzung des Kellers für Sie ausschließen. Aber auch in diesem Fall müßte ein Zähler eingebaut werden.
Wenn der Mietvertrag die Nutzung des Wäschekellers nicht beinhaltet, gilt das Vorstehende in besonderem Maße und gibt Ihrem Verlangen noch mehr Gewicht.
Wichtig ist, daß Sie Ihr Anliegen schriftlich (!!!) vortragen.
Weitere Fragen beantworte ich gern.
wir sind laut Mietvertrag nicht berechtigt, den Trockenraum als solchen zu nutzen. Eigentlich ist es auch kein tatsächlicher Trockenraum sondern der Raum, in dem die Waschmaschinen stehen, desweiteren noch 2 Wäscheständer der anderen Mieter. Wir haben also weder eine vertragliche Zusicherung für die Nutzung eines Trockenraumes, noch nutzen wir diesen Raum als solches. Wir benutzen ihn überhaupt nicht.
Laut Vermieter läuft die Heizung dort, um die Bausubstanz zu schützen und Schimmel und Feuchtigkeit vorzubeugen. Ich gehe davon aus, das die Kosten dafür (durch die Keller Heizung verursacht ) jedoch nicht auf den Mieter umlegbar sind, oder?
Und wenn doch, wir wurden darüber vorher nicht informiert. Man hat uns weder mitgeteilt das der Keller dauernd feucht und schimmelgefährdet ist, noch das dafür eine Heizung dort im Dauerbetrieb läuft, die 1. von allen bezahlt werden muss und zweitens nicht vernünftig abgerechnet werden kann, mangels Zähler…
Es ist tatsächlich so. Uns wurde nun mitgeteilt, das die Heizung im Dauerbetrieb läuft ( in der Wintersaison ) um mit der Feuchtigkeit im Kellerbereich fertig zu werden und Schimmel vorzubeugen. Müssen wir als Mieter für den Erhalt der Bausubstanz im Keller sorgen, so das diese Kosten auf uns umlegbar sind? Ich hoffe doch nicht. Und selbst wenn, fehlt hier trotz allem ein Meßgerät. Dann bliebe weiterhin die Frage, ob die Kinder des Vermieters nicht durch ihre Kaminnutzung im Vergleich beim Verteilerschlüssel der Abrechnung am wenigsten zahlen müssen, was ebenfalls nicht gerecht wäre.
Gibt es hier eventuell Urteile, aus denen hervorgeht das die Kosten für eine Bausubstanz trockenlegung in einem Keller nicht auf Mieter umgelegt werden können?
ist es allein Sache des Eigentümers/Vermieters für den Erhalt der Bausubstanz und für Schimmelfreiheit zu sorgen und die Kosten dafür zu tragen. Deshalb muß er auf jeden Fall die Heizkosten für den Heizkörper ermitteln und darf sie nicht umlegen!!
sollten Sie den Vermieter schriftlich (!!!) darauf hinweisen, daß Sie nicht bereit sind, die Heizkosten des Kellerraums mit zu tragen und daß Sie auf eine kommende Heizkostenabrechnung entsprechend reagieren werden,
sollten Sie den umgehenden Einbau von einem Meßgerät verlangen. Die Einbaukosten hat der Vermieter zu tragen.
Sollten Sie mit der weiteren Mietpartei Kontakt aufnehmen und möglichst gemeinsam aktiv werden. Wenn die kein Interesse haben (oder Angst) müssen Sie allein vorgehen.
Guten Tag!
Als Erstes würde ich dem Vermieter schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, die Umstände so mitteilen wie hier und gleichzeitig darauf hinweisen, dass sie keinerlei Kosten für die Kellerheizung übernehmen, da sie den Raum nicht nutzen.
Wenn keine Ablesegeräte an den Heizkörpern sind, wird wohl nach qm-Wohnfläche abgerechnet. Dies ist nicht unbedingt gerecht und heut zu Tage auch nicht mehr statthaft.
L.G. Jihet