Heizung im Keller - Mietwohnung

Hallo,

folgende fiktive Umstände:

3 Familienhaus, Altbau, 2 Mietwohnungen mit regulären Verträgen, eine Wohnung wird von den Kindern des Vermieters bewohnt.

Das Problem:
Beim Einzug vor drei Monaten war ein im Wäschekeller befindlicher Heizkörper „zugestellt“, man konnte ihn nicht sehen. Inzwischen haben wurde er entdeckt. Nun stellt sich heraus. Der Heizkörper wird von den anderen beiden Parteien zum Trocknen der Wäsche regelmässig auf hohen Temperaturen angestellt. Es gibt keinen Zähler an dem Heizkörper. Vor allem aber: Eine Partei benutzt den Heizkörper nicht, da sie die Wäsche nicht in dem muffigen, zugestellten Keller trocknen, der regelmässig von einem naheliegenden Bach überflutet wird. Offensichtlich wird er aber über alle drei Parteien abgerechnet. Am wenigsten jedoch vermutlich über die Vermieter Kinder, da die ihre Heizkörper in der Wohnung kaum nutzen weil sie einen Kaminanschluss haben und so mit im Verteiler Schlüssel natürlich sehr niedrig liegen…

Was kann die Partei tun, die den Heizkörper nicht nutzt? Korrekt umrechnen lassen wird sich das wohl kaum, auch nicht mit Meßgerät, da ja so oder so auf drei Parteien umgerechnet wird.

Welche rechtlichen möglichkeiten gibt es, kann man das abstellen des Heizkörpers verlangen?

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__4.html Abs.3

Das Abstellen kann man nicht verlangen, da die Nutzung des Raumes eine Beheizung erfordert, um dauerhafte Schäden (Schimmel) an der Gebäudesubstanz zu verhindern.

vnA

Hallo,

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__4.html Abs.3
Das Abstellen kann man nicht verlangen, da die Nutzung des Raumes eine Beheizung erfordert, um dauerhafte Schäden (Schimmel) an der Gebäudesubstanz zu verhindern.

Also das Abstellen wird man sicher nicht verlangen können. Dazu wäre § 4 Abs. 3 der Heizkostenverordnung auch eine denkbar ungeeignete Anspruchsgrundlage. Ist ein solcher Trockenraum jedoch eventuell ein Raum mit hohem nutzungsbedingten Wärmeverbrauch? Also eine der berühmten Ausnahmen von der Ausnahme? Und wenn dies so wäre, hätte der Mieter dann ein Kürzungsrecht nach §12?
Davon abgesehen, erscheint ein regelmäßig von Überflutungen heimgesuchter Kellerraum denkbar ungeeignet für das Wäschetrocknen und es stellt sich die Frage, ob die Kosten für die Trocknung der Gebäudesubstanz auf den Mieter umgelegt werden können oder ob der Vermieter hier übermäßig unwirtschaftlich handelt.

Vielleicht ist auch ein Auszug eine Option, dieses Problem in Zukunft zu vermeiden?

Grüße

Einen Trockenraum mit einem einzelnen Heizkörper mit einem Schwimmbad oder einer Sauna gleichsetzen zu wollen, halte ich doch als recht gewagt. Wohingegen notwendige Trocknung durchfeuchteter Räume nach Überschwemmung durchaus Ansatzmöglichkeit bieten könnte. Aber die Beweiskette ist sicherlich lang und dornig (teuer) mit nicht wirklich vorhersehbaren Erfolgsaussichten. Aber wenn man dann bedenkt um welche riesigen Summen es dabei geht …

vnA

So, wir wissen jetzt wie und warum…

  1. Der Raum in dem die Heizung steht, ist der Raum, in dem auch (neben den Trocknern der anderen Mieter ) manuell die Wäsche getrocknet wird. Dort hängen keine Leinen, sondern es stehen zwei Wäscheständer rum. Wir benutzen den Raum allerdings nicht und er steht uns auch nicht zu , laut Mietvertrag. Dort ist das Recht zur Nutzung defintiv nicht festgehalten.

  2. Der Raum hat deshalb die Heizung, um die chronische Feuchtigkeit durch die ständigen Überflutungen, „heraus zu bekommen“ und, um Schimmel vorzubeugen.

Kann das Trockenlegen der Bausubstanz in diesem Fall auf uns Mieter umgelegt werden?

Ich hoffe doch nicht.

Weiss hier jemand Rat?

Hallo,

Einen Trockenraum mit einem einzelnen Heizkörper mit einem Schwimmbad oder einer Sauna gleichsetzen zu wollen, halte ich doch als recht gewagt.

Naja, dürfte u.a. auch auf den Heizbedarf in Relation zum Gesamtheizbedarf des Hauses ankommen.

Wohingegen notwendige Trocknung durchfeuchteter Räume nach Überschwemmung durchaus Ansatzmöglichkeit bieten könnte.

So ist es. Wer sowas schonmal gesehen hat, weiß auch, dass dafür ein erheblicher Aufwand notwendig ist, wenn dies allein durch die Heizung erfolgen soll.

Aber die Beweiskette ist sicherlich lang und dornig (teuer) mit nicht wirklich vorhersehbaren Erfolgsaussichten. Aber wenn man dann bedenkt um welche riesigen Summen es dabei geht …

Damit wurde bereits eine ungestellte Frage beantworte. Na inzwischen hat sich der UP nochmal genauer geäußert und nun sieht es wohl so aus, dass er diesen Raum gar nicht nutzen darf. Also kein Gemeinschaftsraum, womit diese Heizkosten wohl kaum anteilig auf ihn umgelegt werden dürften.
Selbstverständlich schadet es nicht, wenn mit den konkreten Umständen samt Mietvertrag mal eine Beratung beim Anwalt oder Mieterbund gesucht wird. Die können das eventuell rechtlich (vielleicht sind die Überflutungen ja aufgrund ihrer Regelmäßigkeit doch umlegbare Kosten??)und finanziell bewerten und sich außerdem zu den Erfolgsaussichten äußern.
Ein Umzug wäre trotz allem sicher nicht die falscheste Option.

Grüße