Heizung kaputt. Ist ein Upgrade Reparatur oder Modernisierung?

Liebe Experten,

angenommen in einem vermieteten EFH geht die 20 Jahre alte Gasheizung kaputt (normales Modell).
Der Vermieter muß für Ersatz sorgen, klar.

Eine normale Neuanschaffung müßte er natürlich selbst tragen, weil es eine Instandhaltungsmaßnahme ist.

Wenn er aber jetzt von der kaputten normalen Gastherme - statt wieder eine einfache Gasheizung einzubauen - auf einen modernen Brennwertkessel umsteigt, ist dies dann rechtlich auch noch eine Instandhaltung - oder dann eine Modernisierung, die er mit 11% auf die Miete umlegen kann?

Danke und Gruß
Christian

Hallo!

Das ist eine Modernisierung.
Aber…

Er muss ja die Kosten für den sowieso angefallenen Ersatz der vorh. Gastherme und die Montagekosten dafür von den höheren Kosten der Brennwerttherme abziehen.

Nur den „Mehrwert“ kann man als Modernisierung ansetzen und mit den bekannten 11 % auf die Jahresmiete aufschlagen.

MfG
duck313