Liebe Experten,
angenommen in einem vermieteten EFH geht die 20 Jahre alte Gasheizung kaputt (normales Modell).
Der Vermieter muß für Ersatz sorgen, klar.
Eine normale Neuanschaffung müßte er natürlich selbst tragen, weil es eine Instandhaltungsmaßnahme ist.
Wenn er aber jetzt von der kaputten normalen Gastherme - statt wieder eine einfache Gasheizung einzubauen - auf einen modernen Brennwertkessel umsteigt, ist dies dann rechtlich auch noch eine Instandhaltung - oder dann eine Modernisierung, die er mit 11% auf die Miete umlegen kann?
Danke und Gruß
Christian