Heizung leckt, Vermieter informiert

Hallo,
vor kurzem hat meine Heizung angefangen zu lecken, oben am Ventil, da wo man die Heizung ein- und ausdreht.
Den Vermieter habe ich Bescheid gegeben, er meinte zu mir, ich sollte bei der Firma XXX anrufen.
Bei Kostenübernahme, hatte er abgewimmelt.
Nun haben wir die Heizung selbst zugedreht, kurze Zeit ging es gut, nun leckt es wieder ganz leicht. Vielleicht einen Teelöffel am Tag.
Die Lage jetzt so, das sich zum 1.10 ausziehe.
Bin ich in der Pflicht, den Schaden nochmals zu melden? Kann mir etwas passieren, wenn ich dies nicht tue?
Da es Ärger mit dem Vermieter gibt, ist zur Zeit nur noch schriftlicher Verkehr möglich.

würde mich über eine schnelle Antwort freuen

Hallo Jule,
wenn Du Deinem Vermieter es schriftlich mitgeteilt hast, dann bist wohl aus dem Schneider.Und das der Mieter alles bezahlen soll ist ein Wunschgedanke von Vermietern. Also ich vermiete selber und ganz ehrlich möchte ich gar nicht das die Mieter sich selber Helfen. Da kommt nachher mehr Schaden wie vorhher raus.
Das hat doch nichts mit Verschleiß oder Beschädigung Deiner Seits zutun.Da muß er schon eine Fachfirma beauftragen.Mach vor Deinem Auszug umbedingt FOTOS!!!
Sollte er später auf den Gedanken kommen Dir alles mögliche in Rechnung stellen zu wollen hast ´Beweise wie es wirklich war! Das ist ganz wichtig! Uhrzeiten und Datum wann Du es bemängelt hast sind auch immer gut.Und brech bloß nicht selber dran rum sonst hast Du später Tatsächlich die Kosten zutragen. Weil bist kein Fachmann und hast deswegen alles so " Kaputt " gemacht.

Gruß Olli

Nein, nicht schriftlich, nur am Telefon.
Die Situation zu ihm ist sehr schwer, alles was wir tun (WG) wird gegen uns verwendet, daher würde ich es einfach so gewähren lassen, da ich Angst habe, er stellt mir die Reperatur in Rechnung wenn ich es ihm nochmals mitteile (haben komische Klauseln im Mietvertrag).
Es ist nicht so, dass es jetzt jeden Tag tropfen würde. Gerade auch jetzt, wo es kälter wird und die Hiezung an ist, tropft gar nichts mehr heraus.

bin so unentschlossen was ich tun soll.

und könnte der vermieter mir sogar noch nach meinem auszug etwas in rechnung stellen, was er gar nicht beweisen kann, dass ich es verschuldet habe?

Hallo,

ich würde den Schaden nochmals dem vermieter melden schriftlich mit Einschreiben . Gibt es im Mietvertrag einen Klausel welche Reparaturen bis in Höhe von X auf den Mieter abwälzt

Gruss
Mike

wie schreibe ich denn sowas? beim ausziehen ist mir aufgefallen das die heizung leckt, hier ne kurze info? will ungern dafür zahlen, wenn der das noch macht. er meint, alles was „aus“ der wand liegt wäre unser problem.

Hallo Jule25,

machen Sie die Schadensmeldung noch mal schriftlich per Einwurfeinschreiben, dann ist das nachvollziehbar - nehmen Sie auch darauf Bezug, dass schon um Bhebeung gebeten wurde.

Beste Grüße
hardy

Hallo Jule

Sorry für die späte Antwort !
Zum Ersten komme ich mit Deiner „Ortsbeschreibung“ der Leckage nicht ganz klar.
Zum Zeiten kläre das mit dem „Rechtsproblem“ bitte ganz schnell bei den Jungs / Mädels vom Rechtsbrett ab.
Desweiteren, wenn es nicht stärker leckt dann lass es doch ersteinmal, bis daß du rechtlich bescheid weist wer für eine solche Rep. aufkommen muss.
P.S. Wenn du heizen musst dann achte immer auf den Wasserdruck!!
Und sollte es schlimmer werden musst du halt einen KD`ler komen lassen, der sich das mal anschaut.

Viel Glück mit dem neuen Vermieter
wünscht
Icepik

Hallo Jule25,
das liegt bei Dir! Mach mit ihm eine Wohnungsabnahme im beisein eines Zeugen aufjedenfall. Und Bilder Bilder. Verlasse die Wohnung so wie Du sie vorgefunden hast sauber und ordentlich.Der neue Mieter wird das schon irgendwann wieder bemängeln. Nur dann bist aus der Nummer raus. Nimm Dir einen am besten einen Freund mit , der ein wenig Handwerklich geschickt ist als Zeugen , so kann er Dir auch nichts vom " Pferd " erzählen.Wenn die Wohnung als in Ordnung abgenommen wurde ist Deine Pflicht getan. Haust Du über Nacht einfach ab, hast echt die A…karte. Dann drückt er Dir eins auf Auge wie es nur geht.Das ist unangenehm aber nützt nichts, einmal mußt mit ihm oder einer seiner Vertrauens Person eine Abnahme machen.Wenn er nicht will, laß es Dir immer schriftlich geben. Nur das geschriebene zählt später,glaube mir.

Gruß olli

und könnte der vermieter mir sogar noch nach meinem auszug
etwas in rechnung stellen, was er gar nicht beweisen kann,
dass ich es verschuldet habe?

welche jungs und mädels vom rechtsbrett?

Moin!
Ich denke nicht. Sie haben den VM informiert und ER hat die Pflicht, sich drum zu kümmern, denn die Heizung nebst Heizkörpern sind rechtlich SEIN vermietetes Eigentum.
Gruß
MK

bei der wohnungsübergabe sind wir zu 4, da wir als gesamte WG gehen müssen. aber ich muss ihn nicht nochmals auf diesen mangel ansprechen oder? wenn er die wohnung zu übernimmt, dann bin ich da raus. die übergabe ist am 30.

Hallo Jule,
sag erstmal nichts!!! Wenn er selber dran denkt ok dann kann man immer noch verhandeln. Bzw laß die heizung so eingestellt das sie nicht leckt.Wenn er die Wohnung abgenommen hat ist sie auch so abgenommen!Aber zu 4 ist doch sehr gut. Keine bange, das wird schon. Und Mieter haben auch rechte und das nicht wenig. der wird wegen einem tropfenden Ventil kein Prozeß anstreben den er bestimmt verliert oder zumindest auf ein vergleich hinausläuft. Lapalien sind das.
geht nur ganz sicher das alles sauber und ordentlich aussieht. Alle Schlüssel da sind, alle Zählerstände abgelesen?!Das muß alles tip top sein , dann kann Dir keiner was.Immer dran denken , wie wäre es wenn es Deins wäre??? Wie möchtest Dein Eigentum zurückhaben???

Gruß Olli

PS: laß doch später mal hören wie gelaufen ist

bei der wohnungsübergabe sind wir zu 4, da wir als gesamte WG
gehen müssen. aber ich muss ihn nicht nochmals auf diesen
mangel ansprechen oder? wenn er die wohnung zu übernimmt, dann
bin ich da raus. die übergabe ist am 30.

Hallo , reiner Quatsch alles aus der Wand , es gibt Sachen die muß er bezahlen weil es weder Abnutzung noch eine Beschädigungt durch euch ist
gruss
Mike

wie schreibe ich denn sowas? beim ausziehen ist mir
aufgefallen das die heizung leckt, hier ne kurze info? will
ungern dafür zahlen, wenn der das noch macht. er meint, alles
was „aus“ der wand liegt wäre unser problem.

hallo,
das ist Sache des Vermieters, er muss auch die Kosten tragen. Evtl.ein Schreiben aufsetzten, das du in informiert hast,er soll das unterschreiben, dann kann dir niemand was.

lisa

Hallo!Es kommt drauf an was im Mietsvertrag steht!Ich muß zum Beispiel alles alleine bezahlen was bis zu 60 Euro kostet!Leider kann ich dazu nichts weiter sagen!LG Veronika