Hallo!
Ich hab eine Frage aus reinem Interesse:
Ich habe in meiner Küche einen Heizkörper mit einem Verdunstungsmesser dran. Der zeigt ja an wieviel ich verbrauche.
Aber im Wohnzimmer beispielsweise hat der Heizkörper kein Messgerät.
Wie stellt man nun fest was man über diesen Heizkörper verbraucht hat?
Wenn man das garnicht kann, kann man dann bedenkenfrei den Heizkörper ohne Messgerät aufdrehen weil es sowieso niemand nachvollziehen kann?
DANKE!!!
Hallo Klausbert,
wenn es sich um eine Mietswohnung handelt, muss jeder Heizkörper eine Messgerät für die Heizkostenabrechnung haben. Es sei denn, die Heizkosten werden gem. Mietvertrag nicht oder pauschal berechnet. Die Heizkosten nur über einen Raum abzurechnen ist sicher nicht zulässig. Es gibt allerdings noch die Möglichkeit, den Heizungsverbrauch über einen Wärmemengenzähler abzurechnen. Dieser sitzt dann im Heizraum und misst die Gesamtmenge an warmen Wasser, die für einen Heizkreislauf (z.B. Wohnung) abgenommen wird.
Hat denn schon mal jemand dieses Küchenmessgerät abgelesen und nur dann diesen Wert für die Jahresabrechnung benutzt? Da würde sich der Vermieter in diesem Fall natürlich selber schaden, weil er dann nur die Heizkosten abrechnet, die in der Küche entstanden.
mfg
Ernst
Hallo Ernst!
Erstmal danke für die Antwort.
Ja, es war schonmal jemand da, und er hatte nur den Zähler in der Küche abgelesen.
Wenn es jedoch so ist, dass noch zusätzlich ein Wärmemengenzähler genutzt wird, wäre das auch recht umständlich für den Vermieter oder?
Zudem denke ich nicht dass es hier soetwas gibt. Es ist ein recht alter Bau mit 8 Stockwerken. Dann müsste ja der Wärmemengenzähler vom Keller aus zu jeder Wohnung ein Rohr haben…
Aus der Jahresabrechnung muss eindeutig hervorgehen, wie viel die gesamte gemietete Wohnung verbraucht hat und wie dies ermittelt wurde. Wenn dir die Nachzahlung zu hoch vorkommt, würde ich die Abrechnung monieren.
Ich glaube jetzt auch nicht, dass in einem alten Gebäude für jede der 8 Parteien jeweils eine separate Heizwasserleitung vom Kessel zur Wohnung gelegt wurde. Demnach müsste aber dann jeder Heizkörper mit einem Verdunstungsmesser ausgerüstet sein, um eine rechtlich haltbare Abrechnung erstellen zu können.
LG Ernst
Hi Ernst,
Ich wohne hier leider erst seit ein paar Monaten und hab noch keine Abrechnung bekommen.
Aber sobald das gescchieht bin ich schlauer und kann hier ja sicherlich nochmal Bescheid geben wie das ganze nun aussieht.
Danke nochmals!!!