Heizung/ Nebenkostenabrechnung

Guten Abend. Habe mal ne Frage zum Mietrecht. Mal (rein theoretisch)angenommen, in einem Mehrfamilienhaus (z.B. 2 Parteien) ist die Heizungsanlage defekt (Wärmepumpe für Warmwasser läuft nicht mehr ohne ständige Zuschaltung der Ölheizung) und dadurch würde sich die Nebenkostennachzahlung extrem erhöhen (bedingt durch ständigen, unnötig hohen Verbrauch an Öl, verbunden mit ständigem Nachtanken): Kann das auf die Miter umgelegt werden? Oder hat der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass die Anlage einwandfrei funktioniert - und die erhöhten Kosten selber tragen?
Danke für eine kurze Antwort (möchte einfach nur wissen, was in so einem Fall die nächsten geeigneten Schritte sein könnten - Heizungsmonteur als Sachverständigen zu Rate ziehen, o.ä.)
M.

Hallo emerkey,

das ist in der Tat eine Frage des Mietrechts und geht über Fragen der Nebekostenabrechnung hinaus. Was sagt denn der Vermieter dazu? So eine neue Pumpe kostet doch nocht die Welt!!! In jedem Falle ist er dafür verantwortlich! Es ist zu klären, ob das ein „Mangel“ ist und ggf. eine Mietminderung nach sich ziehen kann… Bitte einen Spezialisten für Recht fragen.

Gruß
Mary

Hallo emkey1,

ganz klare gesetzliche Regelung:
Alle Reparaturen an der Heizungsanlage hat der Vermieter zu tragen.
Sie müssen natürlich nachweisen, dass ein entsprechender Defekt vorliegt.
Also unbedingt einen Fachmann hinzuziehen und sich das schriftlich bestätigen lassen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Natürlich können Sie dann die durch den Defekt entstandenen Heizungsmehrkosten zum Abzug bringen, denn das ist ja nicht Ihr Verschulden.

Ein frohes Neues Jahr 2012 und viel Glück wünscht Ihnen

Heinz Brassel

Hallo,

der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die Heizung richtig funktioniert.

Bei erhöhtem Verbrauch müßte man aber dem VM nachweisen, dass er den schuldhaft verursacht hat. Z. B. in dem er die Heizung nicht reparierte obwohl ihm der defekt bekannt war. Dies hätte dem VM nachweislich mitgeteilt werden müssen (am besten Einschreiben/Einwurf) mit Terminsetzung.

Ansonsten muss der Mieter die NK zahlen.

Vielen Dank schonmal vorab für die Antworten. Mal angenommen, dem Vermieter müsste schon länger (u.a. von einem Wartungsunternehmen) bekannt sein, dass mit der Anlage etwas nicht stimmt, aber man der Meinung ist, es geht ja noch ne Weile so - wer verheizt im, Jahr fast 5.200 l Öl???
Macht es da Sinn, einen Monteur kommen zu lassen, der a: die Anlage checkt und b. ja sicherlich auch den erhöhten Verbrauch errechnen kann???
Viele Grüsse und allen einen guten Rutsch, guten Start ins nächste Jahr und faire Vermieter :wink:
M.