Hallo,
darf die Heizung in einem Mehrfamilienhaus, also Zentralheizung, nachts abgeschaltet, bzw. soweit heruntergefahren werden, das nur noch 15 Grad in der Wohnung sind?
Sie schaltet sich erst morgens um kurz nach 6 Uhr wieder an.
Im Mietvertrag steht nur, daß die Heizung von Oktober bis April läuft.
Liebe Grüße
Wolly
Das nennt man Nachtabsenkung
Dazu die Meinung eines"Rechtsberaters des Mieterbundes:
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass in der Wohnung bestimmte Temperaturen eingehalten werden. Über die einzuhaltende Mindesttemperatur gibt unter Umständen der Mietvertrag Auskunft. Als unterste Grenze sind jedoch 20° Celsius anzusehen. Diese Temperatur wird jedoch von vielen Mietern wegen eines individuell höheren Wärmebedarfes als nicht ausreichend angesehen. Ob einzelne gerichtliche Entscheidungen, die im Badezimmer eine Temperatur von 22° Celsius als angemessen erachten, auf die übrigen Räume ausgedehnt werden kann, erscheint wünschenswert, kann aber nicht als gesicherter rechtlicher Anspruch bezeichnet werden. Teilweise werden die Mindesttemperaturen noch weiter nach einzelnen Räumen gestaffelt.
Eine Nachtabsenkung darf grundsätzlich im Interesse der Energieeinsparung zwischen 24 Uhr und 6 Uhr vorgenommen werden. D.h., dass nur in der zeit zwischen 6 Uhr und 24 Uhr die oben genannten Mindesttemperaturen gewährleistet sein müssen. Auch während der Absenkungszeit darf die Raumtemperatur jedoch nicht auf unter 17° Celsius absinken. Bauliche Gegebenheiten, wie eine nicht dem neueren Stand der Technik entsprechende Wärmedämmung sind dabei zu berücksichtigen.
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietre…
Andere Quellen nennen z.T. auch „bei Nachtbsenkung nicht unter 15°“ und meinen teilweise auch der Vermieter könnte wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots sogar zu einer Nachtabsenkung verpflichtet sein.
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Raumtemperatur messen
Servus,
unabhängig von der Frage, wie tief die Raumtemperatur bei Nachtabsenkung fallen darf: Im Fall von irgendwie gearteten Auseinandersetzungen ist es nützlich, sich vorher mit der Messgenauigkeit von nicht geeichten Thermometern zu beschäftigen. Thermometer, die bei einer Temperatur von 17 - 18° C fünfzehn Grad anzeigen, sind durchaus im Bereich des Handelsüblichen.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
ich danke Euch für Eure Antworten.
Mit den Thermometern, daß weiß ich wohl, ich bin ein Fan davon, und möchte immer gerne wissen, wie warm/ kalt es ist.
Von daher habe ich mehrere und weiß auch, daß zwei verschiedene Thermometer am selben Platz doch eine unterschiedliche Temperatur anzeigen.
Da ich aber immer nur in einem Haus mit eigener Heizung gewohnt habe, wußte ich nicht, daß nachts die Heizung abgestellt werden darf, und wollte mich hier erkundigen.
Auseinandersetzungen gibt es deshalb nicht; es ist ja rechtens.
Schlimm nur für diejenigen, die nachts zur Arbeit müssen, und sich im relativ „kalten“ Badezimmer waschen müssen!
Hallo Wolly,
also ich bin ja - gerade bei solchen nicht unbedingt lebensnotwendigen Dingen - immer grosser Fan davon, mal mit dem Vermieter zu reden. Wenn man ihm in den schillernsten Farben schildert, wie man morgens um 5 schlotternd im Bad rumsteht, wird er vielleicht mit sich reden lassen. Genauso wenn man einfach nett darum bittet, die Heizung doch am Abend ein Stündchen länger angeschaltet zu lassen, weil was-auch-immer.
Entweder man stösst dabei auf Verständnis (denn letzten Endes bezahlt Ihr Mieter das ja eh selber) oder man kriegt erklärt, warum das so ist. Im letzteren Fall hilft dann nur noch entweder eine zusätzliche Wärmequelle anschaffen oder umziehen oder hier fragen, ob es wirklich „harte“ rechtliche Grundlagen gibt, die Nachtabsenkung zu verklagen.
*wink*
Petzi