Heizung selbst eingebaut - Ablösesumme ?

Hallo Ihr Fachleute,

meine Grossmutter hat vor ca. 10 Jahren in die Wohnung, die sie schon seit 25 Jahren bewohnt, eine Heizung auf eigene Kosten einbauen lassen (vorher keine drin). Die Miete wurde wohl in all den Jahren auf der Basis einer Wohnung ohne Heizung berechnet. Jetzt hat sie die Wohnung gekündigt und will Geld für die Heizungseinbauten haben.

Ich muss gestehen, ich bin etwas skeptisch: die Heizungsrohre sind in ca. 5 cm Höhe auf Putz verlegt, die Anlage ist nicht mehr die neueste und die Sache mit den 10 Jahren … wahrscheinlich sind es eher 12 bis 13.

Ehe sie sich mit ihrem Vermieter auf einen Streit einlässt (der ist so ein kleiner Choleriker), wollte ich mal nachfragen, über welchen Prozentsatz der ursprünglichen Anschaffungssumme wir hier überhaupt sprechen. Mit welcher „Abschreibung“ muss man rechnen ?

Danke im voraus für Eure Hilfe.
Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen,

ohne ein echter Experte zu sein, würde ich sagen, daß das Wohnen mit der verminderten Miete, die Ausführung und das Alter der Anlage die Kosten der Anschaffung sicher mehr als überholt haben.

Gandalf

Hallo Jürgen,

meine Grossmutter hat vor ca. 10 Jahren in die Wohnung, die
sie schon seit 25 Jahren bewohnt, eine Heizung auf eigene
Kosten einbauen lassen (vorher keine drin). Die Miete wurde
wohl in all den Jahren auf der Basis einer Wohnung ohne
Heizung berechnet. Jetzt hat sie die Wohnung gekündigt und
will Geld für die Heizungseinbauten haben.

Hier sind zwei Fragen. Die Miete durfte der Vermieter nur als Wohnung ohne Zentralheizung vermieten, weil er selbst die Heizung nicht finanziert hat. Dem Vermieter stand also weder eine höhere Miete wegen der besseren Ausstattung ( Heizung) noch eine Mieterhöhung deswegen zu.

Dies wiederum bedeutet aber, dass der Vermieter zu keinem Zeitpunkt die Heizung anerkannt hat und nun bei einem Auszug sogar die Entfernung der Heizung und die Wiederherstellung der Wohnung in dne früheren Zustand verlangen könnte. Dies wird er wohl nicht tun, aber er wird jede Leistung möglicherweise an Deine Oma verweigern. Ansprüche hat sie wohl auch nicht; es sei denn, der Vermieter hat den Einbau der Heizung genehmigt und Deiner Oma zugesagt, dass sie bei einem späteren Auszug Ersatz für die Aufwendungen erhält.

Es gibt nun die einzige rechtliche Möglichkeit, wenn der Vermieter nichts zahlen will, ihm die Heizung zu einem bestimmten Betrag anzubieten. Dabei muss dem Vermieter sofort erklärt werden, wenn er kein Interesse hat, wird die Heizung ausgebaut ( bitte hier aber beachten, dass der Ausbau und die Instandsetzung der Wohnung teurer werden kann als das, was der Vermieter ersetzen will oder was als Schaden bleibt, wenn ihm die Heizung geschenkt wird). Preis durch einen Heizungsbauer feststellen lassen. Er muss den Zustand der Rohre, des Brenners ud dergl. vor Ort begutachten)

Gruss Günter

Ich muss gestehen, ich bin etwas skeptisch: die Heizungsrohre
sind in ca. 5 cm Höhe auf Putz verlegt, die Anlage ist nicht
mehr die neueste und die Sache mit den 10 Jahren …
wahrscheinlich sind es eher 12 bis 13.

Ehe sie sich mit ihrem Vermieter auf einen Streit einlässt
(der ist so ein kleiner Choleriker), wollte ich mal
nachfragen, über welchen Prozentsatz der ursprünglichen
Anschaffungssumme wir hier überhaupt sprechen. Mit welcher
„Abschreibung“ muss man rechnen ?

Danke im voraus für Eure Hilfe.
Gruß
Jürgen