Heizung und Unterkunft Jobcenter

hallo,

ich habe drei kinder 15, 9 und 1,5 jahre meine frage wäre mein sohn (15) lebt in einer einrichtung da er ADHS hat und die schul komplett verweigerte bin aber regelmäßig da und er ist auch jedes zweite wochenende und in den ferien zu hause ziel ist es ja das kind wieder in seiner familie einzugliedern…
Heizung und Unterkunft wird vom Jobcenter bezahlt.

Meine frage wäre jetzt steht ihm ein eigenes Zimmer zu ???

Hallo,

Heizung und Unterkunft wird vom Jobcenter bezahlt

Du lebst mit den beiden jüngeren Kindern allein und Ihr werdet als 3-Personen-Bedarfsgemeinschaft geführt ? In dem Fall stünde Euch eine Wohnung zu, die „angemessen“ für 3 Personen ist. Was den älteren Sohn angeht, würde ich davon ausgehen, dass dieselben Regelungen gelten, als würde dein Sohn beim anderen Elternteil leben und jedes 2.Wochenende u. in den Ferien bei dir wohnen: In dem Fall rechtfertigt der regelmäßige Aufenthalt einen „angemessenen“ Mehrbedarf an Wohnraum für ihn (sprich: mehr Gesamtwohnfläche / qm). Auf wieviele Zimmer sich diese Gesamtwohnfläche verteilt, ist eine andere Geschichte. Das ist letztlich eine Frage des Angebots auf dem Wohnunsgmarkt bzw. was du anmietest. Falls (!) Eure derzeitige Wohnung von der Fläche her bereits den Mehrbedarf für deinen Ältesten mitberücksichtigt, dann käme es wohl auf die derzeitige Zimmeraufteilung an.

Zu den Richtlinien bezüglich der angemessenen Wohnfläche siehe hier , je nach Bundesland: http://hartz.info/index.php?topic=5597.0

Und hier ein Ratgeber zum Thema Umzug (auch zu „Umzug mit und ohne Zustimmung des Jobcenters“): http://hartz.info/index.php?topic=24.0

Ich würde dir aber raten, deine Frage auch noch mal in diesem Forum einzustellen (Rubrik Leser helfen Lesern): http://hartz.info/index.php Dort kennt man sich auch in solchen Fragen sehr gut aus und kann dir sicher weiterhelfen.

Alles Gute für Euch ! :smile:

LG

Eigentlich ist das ein Ablehnungsgrund, wenn das Kind nicht bei dir gemeldet ist.

Ist er aber bei Dir gemeldet, kannst du gerade wegen seinem ADHS darauf bestehen, dass er eigene 4 Wände braucht. Lasse dir bestätigen (von den Therapeuten) dass er das Alleinsein störungsbedingt benötigt um klar zu kommen und sonst die Geschwister Terrorisieren würde oder sowas. - Lass dir das von den Therapeuten bescheinigen, dass er ein eigenes Zimmer BRAUCHT. Hast du eine solche Stellungsnahme eines Psychologen oder Sozialarbeiters, kann das Jobcenter das Zimmer nicht verwehren. Aber in jdedem Fall must du erstmal mit Widerstand rechnen un gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Du kannst dieses Urteil hier als Begründung deiner Rechtsauffasssung angeben. http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-groeere-w…

Stell Dich aber drauf ein, dass die Enstcheidung sich mit Anwalt und Klage bis zu 1 Jahr und länger hinziehen kann und der Junge wird ja immer älter…

Gruß Gwen